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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 08.06.2021 - 6 U 42/21   

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OLG Dresden, 08.06.2021 - 6 U 42/21 (https://dejure.org/2021,58447)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08.06.2021 - 6 U 42/21 (https://dejure.org/2021,58447)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08. Juni 2021 - 6 U 42/21 (https://dejure.org/2021,58447)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Vergütung und Schadensersatz im Zusammenhang mit Bauvorhaben Fehlender Nachweis einer gesonderten Vergütungsabrede Erbringung von Architektenleistungen Verschiebung von Teilhonoraren auf andere Bauvorhaben Nichtigkeit einer Honorarabrede

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Honorarverschiebung" vereinbart: Architektenvertrag nichtig!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Honorarverschiebung" vereinbart: Architektenvertrag nichtig! (IBR 2022, 301)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IBR 2022, 301
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Dresden, 08.06.2021 - 6 U 42/21
    Ob ein Vermögensschaden vorliegt, beurteilt sich grundsätzlich nach der sogenannten Differenzhypothese, also nach einem Vergleich der infolge des haftungsbegründenden Ereignisses eingetretenen Vermögenslage mit derjenigen, die sich ohne jenes Ereignis ergeben hätte (BGH, Urteil vom 26.09.1997 - V ZR 29/96).

    Bezogen auf den Erwerb einer Eigentumswohnung hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 26.09.1997 - V ZR 29/96 ausgeführt, dass die Gesamtvermögenslage der dortigen Kläger, wie sie sich nach Abschluss der auf den Erwerb der Eigentumswohnung gerichteten Verträge darstellt, zu vergleichen ist mit der Vermögenslage, wie sie sich ohne diese Verträge entwickelt hätte.

    Das ist grundsätzlich dann der Fall, wenn die erworbene Eigentumswohnung den Kaufpreis nicht wert ist oder wenn trotz Werthaltigkeit des Kaufgegenstandes die mit dem Vertrag verbundenen Verpflichtungen und sonstigen Nachteile durch die Vorteile nicht ausgeglichen werden (BGH, Urteil vom 26.09.1997 - V ZR 29/96).

  • BGH, 14.12.2016 - IV ZR 7/15

    Ausschluss bereicherungsrechtlicher Rückforderungsansprüche: Teilnichtigkeit von

    Auszug aus OLG Dresden, 08.06.2021 - 6 U 42/21
    - die Klägerin dies wusste und förderte (vgl. BGH, Urteil vom 14.12.2016 - IV ZR 7/15 sowie Urteil vom 24.04.1978 - II ZR 168/76).

    Der Bundesgerichtshof war u.a. in einem Fall von der Nichtigkeit der Vertragsabreden nach § 134 BGB ausgegangen, in dem eine von den Parteien vereinbarte Rückdatierung von Gesellschaftsverträgen dem Zweck diente, einen früheren Beteiligungserwerb des dortigen Klägers vorzutäuschen und ihm damit eine steuerliche Geltendmachung der Verlustzuweisungen der Gesellschaften zu ermöglichen (BGH, Urteil vom 14.12.2016 - IV ZR 7/15).

    Da diese Nebenabrede einen Teil des ganzen Geschäfts bildet, kann der Vertrag insgesamt gemäß § 139 BGB nur dann aufrechterhalten bleiben, wenn festgestellt werden kann, dass er auch ohne die steuerverkürzende Abrede zu denselben Bedingungen, insbesondere mit derselben Gegenleistung, abgeschlossen worden wäre (BGH, Urteil vom 14.12.2016 - IV ZR 7/15).

  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus OLG Dresden, 08.06.2021 - 6 U 42/21
    Eine Parteieinvernahme von Amts wegen gemäß § 448 ZPO setzt voraus, dass auf Grund einer schon durchgeführten Beweisaufnahme oder des sonstigen Verhandlungsinhalts bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die durch die Parteivernehmung zu beweisende Tatsache spricht, "Anbeweis" (BGH, Urteil vom 08.07.2010 - III ZR 249/09; vgl. auch BGH, Urteil vom 19.12.2002 - VII ZR 176/02).
  • BGH, 21.06.2012 - III ZR 291/11

    Rückzahlungsansprüche des Teilnehmers an einem "Schenkkreis" gegen eine

    Auszug aus OLG Dresden, 08.06.2021 - 6 U 42/21
    Ob durch Erklärungen oder ein sonstiges Verhalten ein Auftragsvertrag zu Stande kommt oder nur eine keine rechtlichen Bindungen erzeugende "Gefälligkeitshandlung" vorliegt, hängt hiernach von Umständen des Einzelfalls ab und ist daher im Wesentlichen eine Sache tatrichterlicher Würdigung (BGH, Urteil vom 21.06.2012 - III ZR 291/11 sowie Urteil vom 14.11.1991 - III ZR 4/91).
  • BGH, 14.11.1991 - III ZR 4/91

    Haftung für Unfall auf einer Gefälligkeitsfahrt

    Auszug aus OLG Dresden, 08.06.2021 - 6 U 42/21
    Ob durch Erklärungen oder ein sonstiges Verhalten ein Auftragsvertrag zu Stande kommt oder nur eine keine rechtlichen Bindungen erzeugende "Gefälligkeitshandlung" vorliegt, hängt hiernach von Umständen des Einzelfalls ab und ist daher im Wesentlichen eine Sache tatrichterlicher Würdigung (BGH, Urteil vom 21.06.2012 - III ZR 291/11 sowie Urteil vom 14.11.1991 - III ZR 4/91).
  • BGH, 19.12.2002 - VII ZR 176/02

    Rechtsfolgen der Insolvenz eines einfachen Streitgenossen; Zulässigkeit eines

    Auszug aus OLG Dresden, 08.06.2021 - 6 U 42/21
    Eine Parteieinvernahme von Amts wegen gemäß § 448 ZPO setzt voraus, dass auf Grund einer schon durchgeführten Beweisaufnahme oder des sonstigen Verhandlungsinhalts bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die durch die Parteivernehmung zu beweisende Tatsache spricht, "Anbeweis" (BGH, Urteil vom 08.07.2010 - III ZR 249/09; vgl. auch BGH, Urteil vom 19.12.2002 - VII ZR 176/02).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2020 - 21 U 34/19

    Schwarzgeldabrede im WhatsApp-Chat: Kein Werklohn

    Auszug aus OLG Dresden, 08.06.2021 - 6 U 42/21
    Auch ohne, dass sich die Parteien darauf ausdrücklich berufen haben, ist der Senat davon überzeugt, dass eine solche zur Nichtigkeit des Werkvertrages führende Abrede zwischen ihnen vereinbart worden ist (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2020 - 21 U 34/19).
  • BGH, 04.07.1996 - VII ZR 227/93

    Abrechnung eines Pauschalpreisvertrages nach außerordentlicher Kündigung durch

    Auszug aus OLG Dresden, 08.06.2021 - 6 U 42/21
    Das muss für den Auftraggeber nachvollziehbar dargestellt werden (Kniffka/Koeble, Teil 8 Die Abwicklung des gekündigten Bauvertrages Rn. 52, 53; vgl. auch BGH, Versäumnisurteil vom 04.07.1996 - VII ZR 227/93).
  • BGH, 23.01.1997 - VII ZR 171/95

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Bauherrn gegen den Architekten

    Auszug aus OLG Dresden, 08.06.2021 - 6 U 42/21
    Auf die Rechtsprechung zu den Beratungsfällen, in welchen ein nach der Lebenserfahrung typisches Verhalten zu erwarten ist, kann hier nicht zurückgegriffen werden (BGH, Urteil vom 23.01.1997 - VII ZR 171/95).
  • OLG Düsseldorf, 27.11.2020 - 22 U 73/20

    Honorar für Planungsleistungen für ein Mehrfamilienhaus Nichtigkeit eines

    Auszug aus OLG Dresden, 08.06.2021 - 6 U 42/21
    Die Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung soll dazu beitragen, "Ohne-Rechnung-Geschäfte" einzudämmen (BT-Drs. 15/2573, 33; vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.11.2020 - I-22 U 73/20).
  • BGH, 02.10.1991 - XII ZR 88/90

    Vertragliche Mietzeitverlängerung ohne Mietzinsvereinbarung bei Apothekenräumen

  • BGH, 24.04.1978 - II ZR 168/76

    Nichtigkeit und Sittenwidrigkeit einer auf Geheimhaltung gerichteten

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Rechtsprechung
   BGH, 15.12.2021 - VII ZR 621/21   

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    "Honorarverschiebung" vereinbart: Architektenvertrag nichtig! (IBR 2022, 301)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IBR 2022, 301
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