Rechtsprechung
| BGH, 09.06.2005 - VII ZR 132/04 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 544 Abs. 7
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1
Aufhebung des Berufungsurteils wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rückforderung einer Überzahlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kündigung im Bauvertrag: Wie muss der Auftraggeber den Anspruch auf Rückzahlung einer Überzahlung darlegen? (IBR 2006, 12)
Papierfundstellen
- IBR 2006, 12
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97
Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung …
Auszug aus BGH, 09.06.2005 - VII ZR 132/04
Richtig ist zwar, daß die Klägerin ihren Anspruch auf eine Gesamtabrechnung nach der erfolgten Kündigung stützen muß (BGH, Urteil vom 24. Januar 2002 - VII ZR 196/00, BauR 2002, 938 = ZfBR 2002, 473 = NZBau 2002, 329; Urteil vom 11. Februar 1999 - VII ZR 399/97, BGHZ 140, 365, 374 f.) Das Berufungsgericht hat jedoch den Vortrag der Klägerin nicht zur Kenntnis genommen und berücksichtigt, wonach die Klägerin eine Gesamtabrechnung der von dem Beklagten erbrachten Leistungen vorgenommen hat. - BGH, 24.01.2002 - VII ZR 196/00
Rechtsfolgen der Vereinbarung von Voraus- oder Abschlagszahlungen; Darlegungs- …
Auszug aus BGH, 09.06.2005 - VII ZR 132/04
Richtig ist zwar, daß die Klägerin ihren Anspruch auf eine Gesamtabrechnung nach der erfolgten Kündigung stützen muß (BGH, Urteil vom 24. Januar 2002 - VII ZR 196/00, BauR 2002, 938 = ZfBR 2002, 473 = NZBau 2002, 329; Urteil vom 11. Februar 1999 - VII ZR 399/97, BGHZ 140, 365, 374 f.) Das Berufungsgericht hat jedoch den Vortrag der Klägerin nicht zur Kenntnis genommen und berücksichtigt, wonach die Klägerin eine Gesamtabrechnung der von dem Beklagten erbrachten Leistungen vorgenommen hat.
- OLG Düsseldorf, 11.12.2014 - 22 U 92/14
Abrechnung eines gekündigten Detailpauschalpreisvertrags
Soweit den Klägern als Auftraggebern nähere Darlegungen nicht möglich sind, können sie sich auf den Vortrag beschränken, der bei zumutbarer Ausschöpfung der ihnen zur Verfügung stehenden Quellen ihrem Kenntnisstand entspricht (vgl. BGH, Beschluss vom 09.06.2005, VII ZR 132/04, www.juris.de; BGH, Urteil vom 02.05.2002, VII ZR 249/00, www.juris.de;… Kniffka/Koeble, a.a.O., 5. Teil, Rn 197). - OLG Frankfurt, 17.10.2012 - 12 U 35/11
Anspruch auf Herausgabe eines Pferdes
Durch die mehrmalige Erteilung auch gleichartiger Aufträge wird eine solche laufende Geschäftsbeziehung nicht begründet (Brandenburgisches OLG, IBR 2006, 12, juris;… ebenso OLG Köln, IBR 2011, 324, juris Rn. 31). - OLG Jena, 07.05.2014 - 2 U 70/13
Ansprüche auf Minderung, Kostenvorschuss und Schadenersatz: Einordnung des …
Rn. 65 Die Beklagte dürfte sich nur dann nicht auf die Verjährung berufen, wenn die Pflichtverletzung für den Verjährungseintritt ursächlich geworden wäre, was voraussetzt, dass die G GmbH & Co. … KG bzw. die Klägerin rechtzeitig verjährungsunterbrechende Maßnahmen ergriffen hätten, wenn die Beklagte ihren Pflichten genügt hätte, wofür eine tatsächliche Vermutung streitet (BGH, Urteil vom 26.10.2006, VII ZR 132/04, Randnummer 12 - 14).
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