Rechtsprechung
| LG Bad Kreuznach, 06.06.2007 - 2 O 198/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sehr eingeschränkter Primärrechtsschutz bei Unter-Schwellen-Vergaben!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Primärrechtsschutz bei Vergaben unter dem Schwellenwert
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
- lvhm.de (Kurzinformation)
Sehr eingeschränkter Primärrechtsschutz bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte
Besprechungen u.ä. (2)
- kapellmann.de (Kurzanmerkung)
Aussichtslosigkeit einer einstweiligen Verfügung im Unterschwellenbereich zur Zuschlagsverhinderung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte nur sehr eingeschränkter Primärrechtsschutz! (IBR 2007, 386)
Papierfundstellen
- NZBau 2007, 471
- IBR 2007, 386
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03
Gleichheit im Vergaberecht
Auszug aus LG Bad Kreuznach, 06.06.2007 - 2 O 198/07
im Einzelnen wird auf die Entscheidung 1 BvR 1160/03 des Bundesverfassungsgerichts vom 13.06.2006 verwiesen. - BGH, 27.09.1968 - V ZR 53/65
Zusicherung zum Kauf eines Grundstücks - Pflicht zum Verkauf eines Grundstücks
Auszug aus LG Bad Kreuznach, 06.06.2007 - 2 O 198/07
Der hierauf zu stützende Anspruch geht nicht auf Naturalersatz im Sinne eines Abschlusses des erstrebten Vertrages, sondern ausschließlich auf Ersatz des Vertrauensschadens in Geld (vgl. nur Urteil des BGH vom 27.09.1968 - V ZR 53/65 - WM 1968, 1402, 1403).
- OLG Hamm, 26.09.2012 - 12 U 142/12
Klage eines unterlegenen Bewerbers gegen Konzessionsvergabe für …
Rn. 56 Vor diesem Hintergrund wird ein Unterlassungsanspruch, gestützt auf § 3 UWG oder auf die §§ 823 Abs. 2, 1004 BGB analog, nur bei vorsätzlich rechtswidrigem oder willkürlichem Handeln oder sonst unredlicher Absicht zuerkannt (OLG Hamm VergabeR 2008, 682, Tz. 24; LG Düsseldorf NZBau 2009, 142, Tz. 31, m.w.N.; LG Arnsberg NZBau 2008, 206, Tz. 55; LG Bad Kreuznach NZBau 2007, 471, Tz. 14). - OLG Hamm, 12.02.2008 - 4 U 190/07
Vergabe von öffentlichen Aufträgen: Primärrechtsschutz unterhalb der …
Davon ausgehend kommt ein Unterlassungsanspruch dann in Betracht, wenn der Auftraggeber vorsätzlich rechtswidrig, sonst in unredlicher Absicht oder jedenfalls in Bezug auf das Verfahren oder die Kriterien der Vergabe willkürlich gehandelt hat (s.a. OLG Stuttgart NZBau 2002, 395; LG Bad Kreuznach NZBau 2007, 471) bzw. wenn offenkundig ist, dass sich für die durch die zweigeteilte gesetzliche Regelung und die durch sie bewirkte Ungleichbehandlung kein sachlicher Grund finden lässt (…Weyand, Vergaberecht, 2. Aufl. 2007, GWB § 100 Rn. 1238 ff., 1242). - OLG Brandenburg, 02.10.2008 - 12 U 91/08
Rechtsstellung des Bieters in Vergabeverfahren unterhalb des Schwellenwerts; …
Davon ausgehend kommt ein Unterlassungsanspruch in Betracht, wenn der Auftraggeber vorsätzlich rechtswidrig, sonst in unredlicher Absicht oder jedenfalls in Bezug auf das Verfahren oder die Kriterien der Vergabe willkürlich gehandelt hat (…vgl. OLG Hamm a.a.O.; OLG Stuttgart NZBau 2002, 395; LG Bad Kreuznach NZBau 2007, 471) bzw. wenn offenkundig ist, dass sich für die durch die zweigeteilte gesetzliche Regelung und die durch sie bewirkte Ungleichbehandlung kein sachlicher Grund finden lässt (…vgl. Weyand, Vergaberecht, 2. Aufl. 2007, GWB § 100 Rn. 1238 ff., 1242).
- LG Arnsberg, 19.10.2007 - 8 O 134/07
Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte
Ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs kann nur ausnahmsweise angenommen werden, wenn eine gesetzwidrige Beeinflussung des Wettbewerbes bzw. eine Verletzung von Prüfpflichten gegeben ist (…Hefermehl, aaO, § 4 Rdnr. 13.27) oder wenn die Absicht besteht, einen Anbieter aus unsachlichen Gründen zu bevorzugen (LG Bad Kreuznach NZBau 2007, 471). - LG Frankfurt/Oder, 14.11.2007 - 13 O 360/07
Vergaberecht: Zivilrechtlicher Primärrechtsschutz bei Vergabeverfahren für …
Allein die Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatz führt nicht zu einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit iSv § 40 VwGO (BVerwG, NJW 2007, 2275 ff; LG Bad Kreuznach, IBR 2007, 386; Pietzcker, NJW 2005, 2881 ff). - LG Frankfurt/Oder, 24.10.2012 - 11 O 251/12
Rechtmäßigkeit der Aufhebung der öffentlichen Ausschreibung, Begründetheit des …
29 Davon ausgehend kommt ein Unterlassungsanspruch in Betracht, wenn der Auftraggeber vorsätzlich rechtswidrig, sonst in unredlicher Absicht oder jedenfalls in Bezug auf das Verfahren oder die Kriterien der Vergabe willkürlich gehandelt hat (…vgl. OLG Hamm a.a.O.; OLG Stuttgart NZBau 2002, 395; LG Bad Kreuznach NZBau 2007, 471) bzw. wenn offenkundig ist, dass sich für die durch die zweigeteilte gesetzliche Regelung und die durch sie bewirkte Ungleichbehandlung kein sachlicher Grund finden lässt (…vgl. Weyand, Vergaberecht, 2012, GWB § 100 Rn. 1238 ff., 1242). - LG Düsseldorf, 29.10.2008 - 14c O 264/08
Unterlassungsanspruch bei Unterschwellenvergabe?
Denn es bildet sich in der Rechtsprechung die Auffassung heraus, der sich die erkennende Kammer anschließt, dass Primärrechtsschutz nur dann in Betracht kommt, wenn der öffentliche Auftraggeber vorsätzlich rechtswidrig, sonst in unredlicher Absicht oder willkürlich, das heißt ohne sachlich rechtfertigenden Grund, Vergabevorschriften verletzt (so OLG Hamm, Urteil v. 12.02.2008, 4 U 190/07; LG Frankfurt/Oder, NZBau 2008, 208; OLG Stuttgart NZBau 2002, 395; LG Konstanz, Urteil vom 18.09.2003, 4 O 266/03; LG Bad Kreuznach NZBau 2007, 471).
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