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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.03.2008 - 10 U 147/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7331
OLG Frankfurt, 25.03.2008 - 10 U 147/07 (https://dejure.org/2008,7331)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.03.2008 - 10 U 147/07 (https://dejure.org/2008,7331)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. März 2008 - 10 U 147/07 (https://dejure.org/2008,7331)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 9 AGBG, § 306 BGB, § 307 BGB, § 768 BGB, § 770 BGB
    Sicherungsvereinbarung im formularmäßigen Bauvertrag: Wirksamkeit einer Verpflichtung des Hauptschuldners zur Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft mit Einredeverzicht des Bürgen

  • Judicialis

    AGBG § 9; ; BGB § 770; ; BGB § 771; ; BGB § 776; ; BGB § 768

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage, der Unwirksamkeit einer Sicherungsabrede nach § 9 AGBG , wenn sie die Hauptschuldnerin zur Stellung einer Bürgschaft unter Verzicht des Bürgen auf die Einreden nach § 768 BGB verpflichtet.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Wirksamkeit einer Sicherungsabrede in Form einer Verpflichtung des Hauptschuldners zur Stellung einer Bürgschaft unter Verzicht des Bürgen auf die Einreden nach § 768 BGB; Wirksamkeit eines Bürgschaftsvertrages im Hinblick auf eine nach dem Gesetz über Allgemeine ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wirksamkeit einer Gewährleistungsbürgschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bürgschaft: AGB-Ausschluss von § 768 BGB führt nur zur teilweisen Unwirksamkeit! (IBR 2008, 326)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IBR 2008, 326
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.03.2001 - IX ZR 236/00

    Formularmäßige Vereinbarung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern zur Ablösung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2008 - 10 U 147/07
    Die Vereinbarung eines Verzichts des Bürgen auf die Rechte des § 768 BGB in Allgemeinen Geschäftsbedingungen führt wegen der damit verbundenen Aushebelung des Akzessorietätsprinzips zu einer unangemessenen Benachteiligung des Bürgen und ist daher nach § 9 AGBG a.F. (§ 307 n.F. BGB) unwirksam (BGH, Urteil vom 8.3.2001, IX ZR 236/00).

    Ob auch die Ablösbarkeit durch eine Bürgschaft, in der auf die Einreden des § 768 BGB zu verzichten ist, keinen angemessenen Ausgleich in diesem Sinne bildet und daher eine entsprechende Sicherungsabrede unwirksam ist, lässt sich der hierfür vielfach zitierten Entscheidung des BGH vom 8.3.2001 (IX ZR 236/00) nicht klar entnehmen.

    Die Sicherungsabrede wäre jedoch auch dann aufrecht zu erhalten, wenn man mit dem BGH der Auffassung ist, das Recht auf den Sicherheitseinbehalt und das Austauschrecht bildeten eine in sich geschlossene Konzeption, deren Elemente man nicht isoliert betrachten kann (BGH, 8.3.2001, IX ZR 236/00; BGH, 22.11.2001, VII ZR 208/00).

  • BGH, 04.07.2002 - VII ZR 502/99

    Formularmäßige Verpflichtung des Auftragnehmers in einem Bauvertrag zur Stellung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2008 - 10 U 147/07
    Wenn der BGH eine ergänzende Vertragsauslegung in Fällen von Gewährleistungsbürgschaften auf erstes Anfordern abgelehnt hat (anders als mitunter bei Vertragserfüllungsbürgschaften, s. BGH, Urteil vom 4.7.2002, VII ZR 502/99), dann geschieht dies mit dem Argument, es sei nicht erkennbar, welche Regelung die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Klausel gekannt hätten.
  • BGH, 05.06.1997 - VII ZR 324/95

    Formularmäßige Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts ohne Ausgleich; Ablösung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2008 - 10 U 147/07
    Die in einem Bauvertrag getroffene formularmäßige Vereinbarung eines Gewährleistungseinbehalts von 5 % der Vergütung für die Dauer einer 5-jährigen Gewährleistungsfrist ist unangemessen, wenn dem Unternehmer kein angemessener Ausgleich zugestanden wird (st. Rspr. d. BGH seit dem Urteil vom 5.6.1997, VII ZR 324/95; nach dem Beschluss des BGH vom 17.1.2002, VII ZR 495/00, sogar unabhängig von Höhe und Dauer des Bareinbehaltes).
  • BGH, 22.11.2001 - VII ZR 208/00

    Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2008 - 10 U 147/07
    Die Sicherungsabrede wäre jedoch auch dann aufrecht zu erhalten, wenn man mit dem BGH der Auffassung ist, das Recht auf den Sicherheitseinbehalt und das Austauschrecht bildeten eine in sich geschlossene Konzeption, deren Elemente man nicht isoliert betrachten kann (BGH, 8.3.2001, IX ZR 236/00; BGH, 22.11.2001, VII ZR 208/00).
  • BGH, 09.12.2004 - VII ZR 265/03

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherheitseinbehalts in einem …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2008 - 10 U 147/07
    Das Muster bestimmt daher den Inhalt der Sicherungsabrede (vgl. BGH, 9.12.2004, VII ZR 265/03, Rz. 24; anders der Sachverhalt in BGH, 2.3.2000, VII ZR 457/98: bei nicht beigefügtem Muster Sicherungsabrede wegen Intransparenz unwirksam).
  • BGH, 17.01.2002 - VII ZR 495/00

    Unwirksame Sicherungsabrede ü. Bareinbehalt für Gewährleistung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2008 - 10 U 147/07
    Die in einem Bauvertrag getroffene formularmäßige Vereinbarung eines Gewährleistungseinbehalts von 5 % der Vergütung für die Dauer einer 5-jährigen Gewährleistungsfrist ist unangemessen, wenn dem Unternehmer kein angemessener Ausgleich zugestanden wird (st. Rspr. d. BGH seit dem Urteil vom 5.6.1997, VII ZR 324/95; nach dem Beschluss des BGH vom 17.1.2002, VII ZR 495/00, sogar unabhängig von Höhe und Dauer des Bareinbehaltes).
  • BGH, 16.06.2009 - XI ZR 145/08

    Wirksamkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines …

    Nach anderer Ansicht ist die Klausel nur hinsichtlich des vereinbarten Einredeverzichts teilweise unwirksam (May, BauR 2007, 187, 201;… Reinicke/Tiedtke, Bürgschaftsrecht, 3. Aufl. Rn. 500, 502) bzw. ist - zumindest bei entsprechend zu ermittelndem hypothetischen Parteiwillen - eine ergänzende Vertragsauslegung dahingehend vorzunehmen, dass nur eine einfache, selbstschuldnerische Gewährleistungsbürgschaft ohne den Einredeverzicht geschuldet wird (OLG Frankfurt, Urteil vom 25. März 2008 - 10 U 147/07, [...] Tz. 20 f.).
  • BGH, 12.02.2009 - VII ZR 39/08

    Wirksamkeit einer Sicherungsvereinbarung im Übrigen bei Unwirksamkeit einer in …

    Allerdings wird in der Literatur (…Schmitz, Sicherheiten für die Bauvertragsparteien, Rdn. 129;… Joussen in Ingenstau/Korbion, VOB, 16. Aufl., § 17 Nr. 4 VOB/B Rdn. 40; Hildebrandt, BauR 2007, 210 jeweils m.w.N.; a.A. May, BauR 2007, 201) und der Rechtsprechung (LG Hamburg, Urteil vom 3. März 2006 - 420 O 75/04; LG Wiesbaden, Urteil vom 21. März 2007 - 11 O 70/07; jeweils in ibr-online; a.A. OLG Frankfurt, Urteil vom 25. März 2008 - 10 U 147/07, veröffentlicht in [...], dort Rz. 19 ff.) die Auffassung vertreten, die Gesamtgestaltung der Sicherungsvereinbarung, mit der eine selbstschuldnerische Bürgschaft und der Verzicht des Bürgen auf die Einrede nach § 768 BGB gefordert werden, sei als konzeptionelle Einheit zu verstehen, mit der eine garantieähnliche Haftung des Bürgen verwirklicht werden solle.
  • OLG Köln, 10.05.2012 - 24 U 118/11

    Formularmäßige Vereinbarung der Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft im …

    Diese Regelung dürfte zwar für sich genommen unwirksam sein (…BGH, Urt. v. 16.6.2009, XI ZR 145/08, BGHZ 181, 278 ff., juris Rn29); indes dürfte dies nicht zur Gesamtnichtigkeit der Klausel führen, weil es sich um eine ohne weiteres teilbare, insbesondere von § 12 Abs. 1 GUV unabhängige Regelung handelt (…vgl. BGH, aaO., juris Rn35;… Urt. v. 12.2.2009, VII ZR 39/08, BGHZ 179, 374 ff., insbes. Rn20 a.E., unter Bestätigung der Vorinstanz, OLG Köln, 11.ZS, OLGR 2008, 244 ff.; ebenso OLG Frankfurt, IBR 2008, 326).
  • OLG Saarbrücken, 20.08.2008 - 1 U 511/07

    Ausschluss von § 768 BGB: Sicherungsabrede insgesamt unwirksam!

    cc) Ein für die Berufung günstigeres Ergebnis ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung der Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 24.3.2008 (10 U 147/07 zitiert nach juris).
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