Rechtsprechung
| OLG Köln, 07.10.2008 - 15 U 54/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 91 a Abs. 1; ; BGB § 633 Abs. 3 a.F.; ; WEG § 10 Abs. 6 Satz 3; ; WEG § 21 Abs. 1; ; WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2
- Deutsches Notarinstitut
WEG §§ 21 Abs. 5 Nr. 2, 21 Abs. 1; BGB §§ 633 ff.
Geltendmachung von Sachmängeln am Gemeinschaftseigentum durch die Wohnungseigentümergemeinschaft - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Prozessführungsbefugnis eines Wohnungseigentümers
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Geltendmachung von Mängelgewährleistungsansprüchen durch WEG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit einer Klageabweisung mangels Prozessführungsbefugnis; Auferlegung von Kosten des Rechtsstreits im Falle einer übereinstimmenden Erledigungserklärung; Prozessführungsbefugnis eines Wohnungseigentümers
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Geltendmachung von Mängelansprüchen: Von WEG "an sich gezogen" oder nur Übernahme des Kostenrisikos? (IMR 2008, 424)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Geltendmachung von Mängelansprüchen: Von WEG "an sich gezogen" oder nur Übernahme des Kostenrisikos? (IBR 2008, 740)
Verfahrensgang
- LG Köln - 7 O 265/06
- OLG Köln, 07.10.2008 - 15 U 54/08
Papierfundstellen
- IBR 2008, 740
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05
Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft
Auszug aus OLG Köln, 07.10.2008 - 15 U 54/08
Denn die Befugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft, mehrheitlich über die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums zu entscheiden begründet nicht zugleich die alleinige Befugnis, die auf die mangelfreie Herstellung des Gemeinschaftseigentums gerichteten Rechte der einzelnen Wohnungseigentümer geltend zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 12.04.2007 - VII ZR 236/05, S. 7 f Rdz. 17 f - = NZM 2007, 403).Indessen kann die Wohnungseigentümergemeinschaft die Geltendmachung und Durchsetzung eines solchen, auf die Herstellung des Gemeinschaftseigentums gerichteten Anspruchs durch Mehrheitsbeschluss an sich ziehen mit der Folge, dass sie damit ihre alleinige Zuständigkeit begründet und das selbständige Vorgehen des einzelnen Erwerbers bzw. Wohnungseigentümers ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Urteil vom 12.04.2007 - VII ZR 236/05, S. 9 f, Rdz. 20, 21).
- OLG Koblenz, 29.05.2008 - 6 U 1042/07
Geltendmachung von Mängelgewährleistungsansprüchen durch WEG
Auszug aus OLG Köln, 07.10.2008 - 15 U 54/08
Soweit der Kläger zu 18. nach dem Beschluss beauftragt wurde, "im eigenen Namen...Vorschussklage mit dem Antrag auf Zahlung an den Verwalter der WEG im Auftrag, auf Kosten und auf das Risiko der WEG zu erheben", liegt darin anders als das Oberlandesgericht Koblenz dies in dem Parallelfall einer Klage gegen die für die Ansprüche gegen die IBB bürgende Westdeutsche Immobilienbank gesehen hat (OLG Koblenz, Urteil vom 29.05.2008 6 U 1042/07 = LG Mainz 6 O 311/05 = Anlage 1 zur Berufungsbegründung, Bl. 1040 ff d.A.) infolgedessen mehr als eine bloße Kostenübernahmeerklärung, sondern eine Regelung, mit der eine Bündelung bzw. Konzentration der Rechtsverfolgung bewirkt werden sollte und wurde. - BGH, 27.07.2006 - VII ZR 276/05
Rechte der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei Geltendmachung von …
Auszug aus OLG Köln, 07.10.2008 - 15 U 54/08
Er kann daher von dem Veräußerer Nachbesserung und unter den Voraussetzungen des § 633 Abs. 3 BGB a.F. (§§ 634 Nr. 2, 637 Abs. 1 und 3 BGB n. F.) Ersatz seiner Aufwendungen für die Mängelbeseitigung oder einen Vorschuss auf die voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten verlangen und ist berechtigt, diese Ansprüche selbständig zu verfolgen, so lange durch sein Vorgehen gemeinschaftsbezogene Interessen der Wohnungseigentümer oder schützenswerte Interessen des Veräußerers nicht beeinträchtigt werden (BGHZ 169, 1 - m. w. Nachw.). - BGH, 14.06.1989 - IVa ZR 180/88
Anmeldezeitraum von Ansprüchen zur Invaliditätsentschädigung - Zulässigkeit der …
Auszug aus OLG Köln, 07.10.2008 - 15 U 54/08
Ein solches pactum de non petendo führt dazu, eine während der Dauer des vereinbarten Stillhaltens gleichwohl erhobene Klage als zur Zeit unzulässig, nicht aber als derzeit unbegründet abzuweisen (BGH, NJW-RR 1989, 1048/1049 m. w. Nachw.).
- OLG Koblenz, 29.05.2008 - 6 U 1042/07
Geltendmachung von Mängelgewährleistungsansprüchen durch WEG
Beschließt die Wohnungseigentümergemeinschaft, ein Eigentümer soll in eigenem Namen, aber im Auftrag, auf Kosten und auf das Risiko der Gemeinschaft Zahlung an die Gemeinschaft verlangen, so hat die Gemeinschaft ebenfalls nicht die weitere Durchsetzung von Erfüllungs- oder Gewährleistungsansprüchen an sich gezogen; vielmehr übernimmt sie lediglich das Prozessrisiko (a. A. OLG Köln, Beschluss vom 07.10.2008 - 15 U 54/08).Beschließt die Wohnungseigentümergemeinschaft, ein Eigentümer soll in eigenem Namen, aber im Auftrag, auf Kosten und auf das Risiko der Gemeinschaft Zahlung an die Gemeinschaft verlangen, so hat die Gemeinschaft ebenfalls nicht die weitere Durchsetzung von Erfüllungs- oder Gewährleistungsansprüchen an sich gezogen; vielmehr übernimmt sie lediglich das Prozessrisiko (a. A. OLG Köln, Beschluss vom 07.10.2008 - 15 U 54/08).
- KG, 16.02.2010 - 7 U 112/09
Vertrag zur Erstellung einer Fertigstellungsbescheinigung über das …
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft durch Mehrheitsbeschluss gemäß § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG entscheiden kann, wegen eines Mangels des Gemeinschaftseigentums Vorschuss zu fordern mit der Folge, dass sie damit ihre alleinige Zuständigkeit begründet (BGH NJW 2007, 1952 m.w.N.; OLG Köln IBR 2008, 740 m.w.N.).
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