Rechtsprechung
| KG, 29.07.2008 - 7 U 230/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Judicialis
ZPO § 264 Nr. 2; ; ZPO § 313 a Abs. 1; ; ZPO § 516; ; ZPO § 525; ; ZPO § 542 Abs. 2; ; ZPO § 939
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
BGB § 648 Abs. 1
Personenidentität bei der Bauhandwerkersicherungshypothek und Austausch dieses Sicherungsmittels gegen Bankbürgschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ersetzung einer Bauhandwerkerversicherung durch eine Bankbürgschaft
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einräumung einer dinglichen Sicherheit an den Wohneinheiten des Verfügungsbeklagten; Richtiger Kostenschuldner der bei Baumaßnahmen typischerweise anfallenden Kosten für Baustrom, Bauwasser und Straßenlandsondernutzung; Aufhebung einer einstweiligen Verfügung gegen ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ersetzung der Bauhandwerksicherungshypothek durch Bankbürgschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Ersatz für Bauhandwerkersicherungshypothek
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bauhandwerkersicherungshypothek kann durch Bankbürgschaft ersetzt werden! (IBR 2010, 335)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 13.11.2007 - 103 O 195/07
- KG, 29.07.2008 - 7 U 230/07
Papierfundstellen
- MDR 2009, 139
- MDR 2010, 369
- IBR 2010, 335
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- OLG Hamm, 27.10.1992 - 26 U 132/92
Erfüllung des Anspruchs auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek …
Auszug aus KG, 29.07.2008 - 7 U 230/07
(c) Allerdings weist die Verfügungsklägerin zu Recht darauf hin, dass die dingliche Sicherheit dem Werkunternehmer eine andersartige und stärkere Position als ein bloßes obligatorisches Recht verschafft; die rangmäßige Absicherung kann, worauf in der Rechtsprechung abgestellt wird (vgl. OLG Hamm, BauR 1993, 115), einem Erwerber des Grundstücks einen Anreiz zur Ablösung der Forderung geben.(d) Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 27. Oktober 1992 (26 U 132/92; u.a. BauR 1993, 115), auf die die Verfügungsklägerin zur Begründung ihrer Rechtsansicht verweist, steht dem im Ergebnis schließlich ebenfalls nicht entgegen.
Im Fall des Oberlandesgerichts Hamm scheiterte der Austausch nämlich letztlich daran, dass die ausreichende Dimensionierung der dort im Austausch angebotenen Prozessbürgschaft nicht glaubhaft gemacht worden war (vgl. OLG Hamm, BauR 1993, 115 [116f.]).
- BGH, 22.10.1987 - VII ZR 12/87
Eintragung einer Sicherungshypothek an einem bestellerfremden Grundstücks
Auszug aus KG, 29.07.2008 - 7 U 230/07
Im Einklang mit der Rechtsprechung (vgl. BGHZ 102, 95; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 1105) und der Literatur (…vgl. Werner/Pastor, Bauprozess [12. Aufl. 2008], Rn. 258) hat das Landgericht zutreffend ausgeführt, dass sich die Verfügungsbeklagte aufgrund des vorliegenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 26. Januar 2000 zwischen ihr und der Fa. GmbH nach Treu und Glauben wie ein Besteller behandeln lassen muss. - OLG Köln, 27.11.1974 - 16 U 124/74
Verfahrensrecht-Aufhebung einer einstweiligen Verfügung gg. Sicherheitsleistung
Auszug aus KG, 29.07.2008 - 7 U 230/07
Die wirtschaftliche Betrachtung aus Sicht des Gläubigers, die nach Auffassung des Oberlandesgerichts Köln (vgl. OLG Köln, NJW 1975, 454) entscheidend sein soll, steht dem Austausch ebenfalls nicht entgegen; mit der angebotenen Bankbürgschaft erhält die Verfügungsklägerin eine in wirtschaftlicher Hinsicht gleichwertige Sicherheit. - OLG Hamm, 21.04.1989 - 26 U 194/88
Bauhandwerkersicherungshypothek: Bestellereigenschaft - Grundstückseigentümer
Auszug aus KG, 29.07.2008 - 7 U 230/07
Im Einklang mit der Rechtsprechung (vgl. BGHZ 102, 95; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 1105) und der Literatur (…vgl. Werner/Pastor, Bauprozess [12. Aufl. 2008], Rn. 258) hat das Landgericht zutreffend ausgeführt, dass sich die Verfügungsbeklagte aufgrund des vorliegenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 26. Januar 2000 zwischen ihr und der Fa. GmbH nach Treu und Glauben wie ein Besteller behandeln lassen muss. - RG, 28.04.1903 - VII 32/03
Aufhebung einer Hypothekvormerkung.
Auszug aus KG, 29.07.2008 - 7 U 230/07
Nach Auffassung des Reichsgerichts (vgl. RGZ 55, 140 [142f.]) soll bereits das Interesse des Schuldners an der Beseitigung einer ihm lästigen dinglichen Belastung des Grundstücks den Sicherheitenaustausch rechtfertigen; auch dies ist hier gegeben.
- OLG Hamm, 14.04.2016 - 21 U 40/16
Aufhebung einer einstweiligen Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zur …
Ausreichend ist eine anderweitige Sicherheit, wenn sie der Sicherungshypothek quantitativ und qualitativ gleichwertig ist, während es nicht darauf ankommt, ob die Grundbucheintragung dem Auftragnehmer eine stärkere Verhandlungsposition verschafft (Anschluss an KG, Urteil v. 29.7.2008, Az. 7 U 230/07, IBR 2010, 335; Abgrenzung zu OLG Hamm, Urteil v. 27.10.1992, Az. 26 U 132/92, BauR 1993, 115, 117).Unbeachtlich ist hingegen, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, im Hinblick auf den Normzweck des § 648 BGB der Wunsch des Auftragnehmers, durch die Vormerkung Druck auf den am Weiterverkauf interessierten Auftraggeber ausüben zu können, da § 648 BGB nur das Sicherungsbedürfnis und nicht das damit verbundene Druckpotential schützt (KG, IBR 2010, 335;… Sacher, a.a.O.;… Schmitz, a.a.O., Rn. 52, 55).
- OLG Hamm, 17.10.2024 - 17 W 14/24
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hinsichtlich Eintragung einer …
Bietet der Auftraggeber eine mindestens gleichwertige Sicherheit wie eine Sicherungshypothek an, entfällt der Sicherungsgrund für eine einstweilige Verfügung (…vgl. auch OLG Hamm, Beschluss v. 14.04.2016 - 21 U 40/16 -, juris, Rn. 18; KG Berlin, Urteil v. 29.07.2008 - 7 U 230/07 -, juris, Rn. 20, 21; OLG Saarbrücken Beschluss v. 17.05.1990 - 7 W 7/90 -, BauR 1993, 348 - vorstehende Entscheidungen zur nachträglichen Aufhebung einer einstweiligen Verfügung;… vgl. ferner Koeble in Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts, 5. Aufl. 2020, Rn. 180; Vowinckel in NZBau 2017, 14). - LG Essen, 04.03.2016 - 17 O 51/16
Ablösung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer …
Ist die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer Handwerkersicherungshypothek durch eine einstweilige Verfügung angeordnet worden, liegen besondere Umstände schon dann vor, wenn ein Anspruch auf Austausch der Vormerkung gegen eine gleichwertige Sicherheit gegeben ist und daher der Zweck des einstweiligen Rechtsschutzes weiterhin realisiert werden kann (KG Berlin, MDR 2009, 139;… LG Hamburg a.a.O.;… Musielak/Voit, ZPO,12. Auflage 2015, § 939, Rn. 2). - LG Hamburg, 23.12.2009 - 325 O 160/09
Ablösung d. Vormerkung z. Sicherung Anspruch auf Bauhandwerker
Ist die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer Handwerkersicherungshypothek durch eine einstweilige Verfügung angeordnet worden, liegen besondere Umstände schon dann vor, wenn ein Anspruch auf Austausch der Vormerkung gegen eine gleichwertige Sicherheit gegeben ist und daher der Zweck des einstweiligen Rechtsschutzes weiterhin realisiert werden kann (KG Berlin, Urteil vom 29. Juli 2008, 7 U 230/07, juris Rn. 20, = MDR 2009, 139). - LG Berlin, 04.06.2015 - 35 O 80/15
Sicherheit nach § 648a BGB statt Bauhandwerkersicherungshypothek?
Besondere Umstände im Sinne dieser Bestimmung liegen dabei dann vor, wenn der Zweck des einstweiligen Rechtsschutzes auch durch die Leistung einer anderen Sicherheit vollständig verwirklicht werden kann und die im Austausch gestellte Sicherheit in qualitativer und quantitativer Hinsicht mindesten die gleiche "Werthaltigkeit" wie die Bauhandwerkersicherungshypothek, deren Einräumung gefordert werden kann, bietet (vgl. Kammergericht, Urteil vom 29.07.2008 - 7 U 230/07 -, juris Tz.20 m.w.N.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".