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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.11.2010 - I-15 U 77/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11156
OLG Köln, 30.11.2010 - I-15 U 77/10 (https://dejure.org/2010,11156)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.11.2010 - I-15 U 77/10 (https://dejure.org/2010,11156)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. November 2010 - I-15 U 77/10 (https://dejure.org/2010,11156)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online (Entscheidungsanmerkung)

    Urteilsgründe: Theorie und Praxis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufrechnung mit Mängelbeseitigungskosten: Nachforderung weiterer Kosten möglich! (IBR 2011, 324)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IBR 2011, 324
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • LG Bonn, 26.04.2010 - 13 O 38/10

    Freistellungsanspruch trotz Aufrechnung?

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2010 - 15 U 77/10
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 26.04.2010 - 13 O 38/10 - wird zurückgewiesen.

    Rn. 12 unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Bonn vom 26.04.2010 - 13 O 38/10 - die Klage insgesamt abzuweisen,.

    Rn. 13 2. die Klägerin, Widerbeklagte und Berufungsbeklagte unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Bonn vom 26.04.2010 - 13 O 38/10 - zu verurteilen, die Beklagte, Widerklägerin und Berufungsklägerin von den Ansprüchen des Bauherrn K W, ... 19, 53332 C, in Höhe von 5.150,06 EUR resultierend aus der Nichteinhaltung der DIN 4102 durch die Klägerin, Widerbeklagte und Berufungsbeklagte bei der Herstellung eines Sammelschachtes, der aus einer doppelt beplankten Gipskartonkonstruktion besteht und vom Keller bis zum Dachgeschoss reicht, am Bauvorhaben W, ... 19, 53332 C, freizustellen.

  • OLG Düsseldorf, 11.03.2005 - 22 U 99/04

    Kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber einer Restwerklohnforderung wegen Mängeln …

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2010 - 15 U 77/10
    Eine solche wird erst begründet, wenn ein Vertrag als Fortsetzung früherer Vertragsabschlüsse anzusehen ist (dazu OLG Düsseldorf BauR 2006, 120= BeckRS 2005, 12212 m.w.N.; ähnlich OLG München BauR 2009, 259).

    Auch ein Kontokorrentverhältnis hat zwischen den Parteien nicht bestanden; die verschiedenen Bauvorhaben sind offenbar getrennt voneinander angeboten, beauftragt und abgerechnet worden (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf BauR 2006, 120= BeckRS 2005, 12212 m.w.N.).

  • BGH, 14.01.2010 - VII ZR 108/08

    Gewährleistung beim Bauvertrag: Anspruch auf Rückzahlung des Vorschusses auf die …

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2010 - 15 U 77/10
    Es ist daher grundsätzlich möglich, dass ein weiterer Schaden nach § 13 Nr. 7 Abs. 3 S. 1 VOB/B (2002) geltend gemacht wird (vgl. auch BGH NZBau 2010, 233).
  • BGH, 03.07.1997 - IX ZR 244/96

    Umfang des Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2010 - 15 U 77/10
    Grundsätzlich müssen für die erforderliche Konnexität nach § 273 Abs. 1 BGB sich die gegenseitigen Ansprüche aus einem einheitlichen Lebensverhältnis ergeben und zwar so, dass es als ein Verstoß gegen Treu und Glauben erscheint, wenn ein Anspruch ohne Rücksicht auf einen sich aus diesem Lebensverhältnis ergebenden Gegenanspruch geltend gemacht wird (BGH NJW 1997, 2944, 2945).
  • BGH, 28.06.2007 - VII ZR 8/06

    Rechtsmißbräuchlichkeit der Geltendmachung von Mängeln durch den Unternehmer …

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2010 - 15 U 77/10
    Dies gilt unabhängig davon, ob und in welchem Umfang er den Mangel tatsächlich beseitigen lässt (BGH ZfBR 2007, 677, 678).
  • OLG München, 16.01.2008 - 27 U 468/07

    Baurecht: Zurückbehaltungsrecht des Bauträgers wegen Baumängeln gegenüber …

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2010 - 15 U 77/10
    Eine solche wird erst begründet, wenn ein Vertrag als Fortsetzung früherer Vertragsabschlüsse anzusehen ist (dazu OLG Düsseldorf BauR 2006, 120= BeckRS 2005, 12212 m.w.N.; ähnlich OLG München BauR 2009, 259).
  • OLG Düsseldorf, 27.10.1977 - 13 U 76/77
    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2010 - 15 U 77/10
    Rn. 34 Während nach früherer Rechtsprechung (OLG Düsseldorf NJW 1978, 703) 5 Verträge in zwei Jahren ausreichten, um eine ständige Geschäftsverbindung zu begründen, reicht das nach Auffassung des Senats hier nicht aus.
  • OLG Celle, 31.01.2006 - 16 U 179/05

    Freistellung eines Bauträgers vom Wandlungsanspruch seines Auftraggebers bei …

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2010 - 15 U 77/10
    Rn. 42 Die Beklagte kann auch grundsätzlich Freistellung nach § 13 Nr. 7 Abs. 3 S. 1 VOB/B (2002) i.V.m. § 257 BGB verlangen (dazu OLG Celle NZBau 2007, 175).
  • OLG Frankfurt, 17.10.2012 - 12 U 35/11

    Anspruch auf Herausgabe eines Pferdes

    Die gegenseitigen Ansprüche müssen sich für die erforderliche Konnexität grundsätzlich aus einem einheitlichen Lebensverhältnis ergeben, und zwar so, dass es als ein Verstoß gegen Treu und Glauben erscheint, wenn ein Anspruch ohne Rücksicht auf einen sich aus diesem Lebensverhältnis ergebenden Gegenanspruch geltend gemacht wird (…BGH, BGHZ 64, 122, juris Rn. 13; OLG Köln, IBR 2011, 324, juris Rn. 28).

    Durch die mehrmalige Erteilung auch gleichartiger Aufträge wird eine solche laufende Geschäftsbeziehung nicht begründet (Brandenburgisches OLG, IBR 2006, 12, juris; ebenso OLG Köln, IBR 2011, 324, juris Rn. 31).

  • OLG Frankfurt, 23.12.2016 - 21 U 24/16

    Beschränkung des Sicherheitseinbehalts auf Sicherung von Ansprüchen aus dem …

    Bei Ansprüchen aus einem Bauvorhaben müssen die Ansprüche aus demselben Bauvorhaben entstanden sein, es sei denn, es besteht zwischen den Parteien eine ständige Geschäftsbeziehung (OLG Köln, Urteil vom 30.11.2010, 15 U 77/10, BauR 2011, 1214; OLG Naumburg, Urteil vom 30.9.1996, 1 U 76/96, BauR 1997, 1049;… Palandt/Grüneberg, BGB, 75. Aufl., § 273 Rn. 11).

    Ansprüche aus einer dauernden Geschäftsbeziehung sind anzunehmen, wenn die verschiedenen Verträge wegen ihres zeitlichen oder sachlichen Zusammenhangs als eine natürliche Einheit erscheinen (BGH, Urteil vom 13.7.1970, VII ZR 176/68, BGHZ 54, 250; OLG Köln, Urteil vom 30.11.2010, 15 U 77/10, BauR 2011, 1214).

    Auch sind die verschiedenen Bauvorhaben offenbar getrennt voneinander angeboten, beauftragt und abgerechnet worden (vgl. zu den genannten Anforderungen etwa OLG Köln, Urteil vom 30.11.2010, 15 U 77/10, BauR 2011, 1214; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.3.2005, 22 U 99/04, BauR 2006, 120).

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