Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 17.10.2006 - II-3 WF 192/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 127 Abs. 2; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 850 d; ; BGB § 823 Abs. 2; ; StGB § 170; ; InsO § 302 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; InsO § 302 Nr. 1
Anforderungen an die Darlegung von Vorsatz des Schuldners gemäß § 302 Abs. 1 Nr. 1 InsO - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Darlegungslast und Beweislast bei der Feststellung einer unerlaubten Handlung ; Voraussetzungen für die Vorsätzlichkeit einer unerlaubten Handlung; Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; Voraussetzungen für die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- OLG Rostock, 13.06.2005 - 3 U 57/05
Insolvenzverfahren: Rechtliches Interesse an der Feststellung, dass es sich bei …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.10.2006 - 3 WF 192/06
Anders als bei einer Klage auf Feststellung privilegierter Unterhaltsforderungen gem. § 850 d ZPO muss der Gläubiger einer Forderung i.S.v. § 302 Nr. 1 InsO das Vorliegen einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung darlegen und glaubhaft machen (vgl. OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 410; OLG Rostock ZInsO 2005, 1175). - OLG Zweibrücken, 29.08.2001 - 3 W 163/01
Insolvenzrecht - Schuldenbereinigungplan - Ersetzung der Einwendungen eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.10.2006 - 3 WF 192/06
Anders als bei einer Klage auf Feststellung privilegierter Unterhaltsforderungen gem. § 850 d ZPO muss der Gläubiger einer Forderung i.S.v. § 302 Nr. 1 InsO das Vorliegen einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung darlegen und glaubhaft machen (vgl. OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 410; OLG Rostock ZInsO 2005, 1175).
- BGH, 03.03.2016 - IX ZB 65/14
Schadenersatzanspruch aus vorsätzlicher Unterhaltspflichtverletzung: …
So ist der Schluss auf bedingten Vorsatz regelmäßig möglich, wenn objektiv feststeht, dass der Schuldner seine Unterhaltspflicht verletzt hat, der Unterhaltsanspruch bereits tituliert war und dem Schuldner aufgrund der Titulierung des Unterhalts seine Zahlungsverpflichtung einschließlich seiner vom Gericht bejahten Leistungsfähigkeit bekannt war und er gleichwohl der Verpflichtung nicht nachgekommen ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 3 WF 192/06, nv Rn. 3). - OLG Brandenburg, 19.11.2014 - 13 U 18/11
Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle: Negative Feststellungsklage des …
Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die angemeldete Forderung tatsächlich auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung beruht, trifft hierbei den Gläubiger (ständige Rechtsprechung, vgl. OLG Hamm ZInsO 2011, 2001; KG NZI 2009, 121; OLG Düsseldorf BeckRS 2006, 14191; OLG Rostock ZInsO 2005, 1175; OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 410). - KG, 30.08.2011 - 18 WF 93/11
Zuständiges Gericht: Klage eines Unterhaltsberechtigten gegen den insolventen …
Grundsätzlich bedarf es im Rahmen der Prüfung eines Schadensersatzanspruches gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 170 StGB der Prüfung durch das Gericht, ob eine Verletzung der Unterhaltspflicht im Sinne des § 170 StGB vorliegt ( vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22. Juni 2010 - 13 UF 252/09 - zitiert nach iuris ), was im Einzelnen von dem Anspruchsteller vorzutragen und gegebenenfalls zu beweisen ist ( vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07. Oktober 2006 - II - 3 WF 192/06 -, zitiert nach iuris ).Da es sich bei dem Tatbestandsmerkmal "vorsätzlich" im Sinne von § 302 Nr. 1 InsO um eine innere Tatsache handelt, lässt sich regelmäßig nur indirekt aus dem zu Tage getretenen Verhalten des Schuldners erschließen, ob er sich seiner Zahlungspflicht absichtlich entzogen hat ( vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - II - 3 WF 192/06 ).
- OLG Hamm, 07.07.2011 - 2 WF 286/10
Feststellung einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung zu Lasten des …
Steht der objektive Tatbestand einer Unterhaltspflichtverletzung fest, obliegt es dem Antragsgegner als Schuldner der Forderung - von den Antragstellern zu widerlegende - Tatsachen vorzutragen, die die Annahme rechtfertigen, dass er nicht vorsätzlich gehandelt hat (sog. "sekundäre Darlegungslast"; vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2006 - 3 WF 192/06 -, abgedruckt bei "juris", Rz. 2 f.).
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