Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 17.10.2006 - II-10 WF 17/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
InsO § 175; ; InsO § 180 Abs. 2; ; RVG § 15 Abs. 5; ; ZPO § 91 Abs. 2; ; ZPO § 104
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erstattungsfähige Kosten für anwaltliche Vertretung eines als Rechtsanwalt zugelassenen Insolvenzverwalters - Reisekosten; Unterbevollmächtigung; Mehrvertretungszuschlag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berücksichtigung von rechtsanwaltlichen Vertretungen im Termin zur mündlichen Verhandlung in einem Kostenfestsetzungsbeschluss; Kostenpflichtigkeit eines Parteiwechsels nach der Wiederaufnahme eines familiengerichtlichen Verfahrens; Kostenerstattung bei einem als ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 13.06.2006 - IX ZB 44/04
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines am Sitz des Insolvenzverwalters ansässigen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.10.2006 - 10 WF 17/06
Der im Rahmen eines Rechtsstreits als Rechtsanwalt tätige Insolvenzverwalter ist nicht daran gehindert, anwaltliche Gebühren und Auslagen nach dem RVG im Kostenfestsetzungsverfahren anzumelden (vgl. BGH Beschluss vom 13.06.2006, IX ZB 44/04; Beschluss vom 19.09.2005, II ZB 18/04).Er ist ohne weiteres imstande, einen am Prozessgericht tätigen Rechtsanwalt schriftlich oder mit Mitteln moderner Telekommunikation sachgerecht über den Gegenstand des jeweiligen Verfahrens zu unterrichten und die weitere Vorgehensweise zu beraten und abzustimmen (vgl. BGH Beschluss vom 13.06.2006, IX ZB 44/04; Beschluss vom 04.07.2005, II ZB 14/04; Beschluss vom 13.07.2004, X ZB 40/03).
- BGH, 19.09.2005 - II ZB 18/04
Gebühren eines Rechtsanwalts für die Führung eines Prozesses als …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.10.2006 - 10 WF 17/06
Gebührenrechtlich ist er jedoch so zu behandeln, als wäre der Insolvenzschuldner sein Auftraggeber (vgl. BGH Beschluss vom 19.09.2005, II ZB 18/04).Der im Rahmen eines Rechtsstreits als Rechtsanwalt tätige Insolvenzverwalter ist nicht daran gehindert, anwaltliche Gebühren und Auslagen nach dem RVG im Kostenfestsetzungsverfahren anzumelden (vgl. BGH Beschluss vom 13.06.2006, IX ZB 44/04; Beschluss vom 19.09.2005, II ZB 18/04).
- BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.10.2006 - 10 WF 17/06
Dem Beklagten zu 1) war nach der ständigen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs seit dem grundlegenden Beschluss vom 16.10.2002, VIII ZB 30/02, JurBüro 2003, 152 ff (vgl. etwa Beschlüsse vom 17.02.2004, XI ZB 37/03 mwN und vom 21.09.2005, IV ZB 11/04 mwN) zuzugestehen, einen an seinem Wohnort in Landshut ansässigen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Rechte zu beauftragen.
- BGH, 21.09.2005 - IV ZB 11/04
Erstattungsfähigkeit der Verkehrsanwaltskosten im Berufungsverfahren; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.10.2006 - 10 WF 17/06
Dem Beklagten zu 1) war nach der ständigen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs seit dem grundlegenden Beschluss vom 16.10.2002, VIII ZB 30/02, JurBüro 2003, 152 ff (vgl. etwa Beschlüsse vom 17.02.2004, XI ZB 37/03 mwN und vom 21.09.2005, IV ZB 11/04 mwN) zuzugestehen, einen an seinem Wohnort in Landshut ansässigen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Rechte zu beauftragen. - BGH, 13.07.2004 - X ZB 40/03
Erstattungsfähigkeit der Kosten des am Sitz des Insolvenzverwalters ansässigen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.10.2006 - 10 WF 17/06
Er ist ohne weiteres imstande, einen am Prozessgericht tätigen Rechtsanwalt schriftlich oder mit Mitteln moderner Telekommunikation sachgerecht über den Gegenstand des jeweiligen Verfahrens zu unterrichten und die weitere Vorgehensweise zu beraten und abzustimmen (vgl. BGH Beschluss vom 13.06.2006, IX ZB 44/04; Beschluss vom 04.07.2005, II ZB 14/04; Beschluss vom 13.07.2004, X ZB 40/03). - BGH, 04.07.2005 - II ZB 14/04
Erstattung fiktiver Reisekosten bei Bestellung eines Unterbevollmächtigten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.10.2006 - 10 WF 17/06
Er ist ohne weiteres imstande, einen am Prozessgericht tätigen Rechtsanwalt schriftlich oder mit Mitteln moderner Telekommunikation sachgerecht über den Gegenstand des jeweiligen Verfahrens zu unterrichten und die weitere Vorgehensweise zu beraten und abzustimmen (vgl. BGH Beschluss vom 13.06.2006, IX ZB 44/04; Beschluss vom 04.07.2005, II ZB 14/04; Beschluss vom 13.07.2004, X ZB 40/03). - BGH, 17.02.2004 - XI ZB 37/03
Erstattung von Reisekosten des erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.10.2006 - 10 WF 17/06
Dem Beklagten zu 1) war nach der ständigen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs seit dem grundlegenden Beschluss vom 16.10.2002, VIII ZB 30/02, JurBüro 2003, 152 ff (vgl. etwa Beschlüsse vom 17.02.2004, XI ZB 37/03 mwN und vom 21.09.2005, IV ZB 11/04 mwN) zuzugestehen, einen an seinem Wohnort in Landshut ansässigen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Rechte zu beauftragen.
- OLG Brandenburg, 08.03.2023 - 6 W 1/23
Beschwerde gegen die Festsetzung der Kosten für zwei Rechtsanwälte auf Seiten des …
Vielmehr ist der Insolvenzverwalter unter Beachtung des Gebots der kostensparenden Prozessführung grundsätzlich gehalten, den vormaligen Prozessbevollmächtigten des Schuldners mit der weiteren Führung des Rechtsstreits zu beauftragen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - II 10 WF 17/06, juris, Rn. 13; OLG München…, Beschluss vom 16. Januar 1989 - 11 W 626/89 - Rn. 4; OLG Frankfurt, JurBüro 1979, 694f., OLG Koblenz, Beschluss vom 21. November 2983 - 14 W 589/83; Jurbüro 1984, 1085).
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