Insolvenzordnung
| 5. Teil - Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Einstellung des Verfahrens (§§ 174 - 216) |
| 1. Abschnitt - Feststellung der Forderungen (§§ 174 - 186) |
(1) 1Der Insolvenzverwalter hat jede angemeldete Forderung mit den in § 174 Abs. 2 und 3 genannten Angaben in eine Tabelle einzutragen. 2Die Tabelle ist mit den Anmeldungen sowie den beigefügten Urkunden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem Prüfungstermin liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niederzulegen.
(2) Hat ein Gläubiger eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, aus einer vorsätzlich pflichtwidrig verletzten gesetzlichen Unterhaltspflicht oder aus einer Steuerstraftat nach den §§ 370, 373 oder § 374 der Abgabenordnung angemeldet, so hat das Insolvenzgericht den Schuldner auf die Rechtsfolgen des § 302 und auf die Möglichkeit des Widerspruchs hinzuweisen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte vom 15.07.2013
Vorherige Gesetzesfassung
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.07.2014 | Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte | 15.07.2013 | |
| 01.12.2001 | Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze | 26.10.2001 |
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Rechtsprechung zu § 175 InsO
359 Entscheidungen zu § 175 InsO in unserer Datenbank:
- AG Mannheim, 18.03.2021 - 4 IN 1550/20
Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle aus einer unerlaubten Handlung
- OLG Frankfurt, 16.01.2020 - 5 U 154/19
Kommanditistenhaftung: Rückforderungen von Ausschüttungen durch den ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 13.10.2020 - II ZR 40/20
Kommanditistenhaftung: Rückforderung von Ausschüttungen durch den ...
- BGH, 13.10.2020 - II ZR 40/20
- AG München, 23.01.2025 - 1507 IN 3109/21
Unerlaubte Handlung, Gläubigerrechte, Restschuldbefreiungsverfahren, ...
Zum selben Verfahren:
- AG München, 23.10.2024 - 1507 IN 3109/21
- AG München, 23.10.2024 - 507 IN 3109/21
Restschuldbefreiungsantrag, Antrag auf Restschuldbefreiung, Unerlaubte Handlung, ...
- OLG Stuttgart, 31.07.2019 - 20 U 36/18
Kommanditistenhaftung: Rückforderung nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 15.09.2020 - II ZR 206/19
Kommanditistenhaftung: Hinreichende Individualisierung von Gläubigerforderungen ...
- LG Rottweil, 10.08.2018 - 4 O 13/17
Rückzahlungsanspruch des Insolvenzverwalters gegen den Kommanditisten der ...
- BGH, 15.09.2020 - II ZR 206/19
- AG Ludwigshafen, 12.12.2023 - 3e IN 361/22
Anmeldung einer Forderung aus vorsätzlich unerlaubter Handlung in ...