Rechtsprechung
| RG, 06.06.1929 - II 500/29 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 63, 194
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 12.10.2022 - 2 StR 201/21
Vorlagepflicht bei der angestrebten Abweichung eines Oberlandesgerichts von der …
bb) § 335 Abs. 3 Satz 1 StPO bezweckt in erster Linie, zu verhindern, dass ein Verfahren durch verschiedenartige Anfechtung in zwei unterschiedliche Rechtszüge gerät (vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 1953 - 5 StR 640/52, BGHSt 4, 207, 208;… KK-StPO/Gericke, 8. Aufl., § 335 Rn. 10;… MüKo-StPO/Knauer/Kudlich, § 335 Rn. 15;… BeckOK-StPO/Wiedner, 44. Edition, § 335 Rn. 32) und will sich widersprechende Entscheidungen in einer Sache vermeiden (vgl. RG, Beschluss vom 6. Juni 1929 - g.S. 11 500/29, RGSt 63, 194, 196;… LR-StPO/Franke, 26. Aufl., § 335 Rn. 21). - OLG Brandenburg, 30.01.2008 - 1 Ss 4/08
Sinn und Zweck des Vorrangs der Berufung bei verschiedenartiger Anfechtung eines …
Durch die Vorschrift des § 335 Abs. 3 StPO soll einerseits verhindert werden, dass das Strafverfahren gleichzeitig in mehreren Instanzen anhängig wird, und andererseits soll sichergestellt werden, dass keine widersprüchlichen Entscheidungen ergehen (vgl. RGSt 63, S. 194, 196;… BGHSt 4, S. 207, 208).
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