Rechtsprechung
| BFH, 24.02.2006 - II B 102/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BewG § 118 Abs. 1 Nr. 1; FGO § 76 § 96
Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; kein Abzug für hinterzogene Steuern - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Sachaufklärungspflicht von Amts wegen
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 30.05.2005 - 1 K 344/01
- BFH, 24.02.2006 - II B 102/05
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BFH, 06.06.2000 - VII R 72/99
Nacherhebung von Einfuhrabgaben
Auszug aus BFH, 24.02.2006 - II B 102/05
Wird ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht mit der Begründung gerügt, das FG hätte auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, so sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH Ausführungen dazu erforderlich, welche Beweise das FG von Amts wegen hätte erheben bzw. welche Tatsachen es hätte aufklären müssen, aus welchen Gründen sich ihm die Notwendigkeit einer Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern die Beweiserhebung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (BFH-Entscheidungen vom 6. Juni 2000 VII R 72/99, BFHE 192, 390, …und vom 25. Juni 2002 X B 199/01, BFH/NV 2002, 1332). - BFH, 25.06.2002 - X B 199/01
Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen
Auszug aus BFH, 24.02.2006 - II B 102/05
Wird ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht mit der Begründung gerügt, das FG hätte auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, so sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH Ausführungen dazu erforderlich, welche Beweise das FG von Amts wegen hätte erheben bzw. welche Tatsachen es hätte aufklären müssen, aus welchen Gründen sich ihm die Notwendigkeit einer Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern die Beweiserhebung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (BFH-Entscheidungen vom 6. Juni 2000 VII R 72/99, BFHE 192, 390, und vom 25. Juni 2002 X B 199/01, BFH/NV 2002, 1332). - BFH, 14.12.2004 - II R 35/03
Erbschaftsteuer: Einkommensteuerbescheid als rückwirkendes Ereignis?
Auszug aus BFH, 24.02.2006 - II B 102/05
Denn hinterzogene Steuern können an Stichtagen vor der Aufdeckung der Steuerverkürzung mangels wirtschaftlicher Belastung grundsätzlich nicht als Schulden abgezogen werden (vgl. zum Abzug bei der Ermittlung des Gesamtvermögens BFH-Urteil vom 7. Mai 1971 III R 53/70, BFHE 102, 553, BStBl II 1971, 681; zum Abzug von Betriebssteuern bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens BFH-Urteil vom 8. Dezember 1993 II R 118/89, BFHE 173, 82, BStBl II 1994, 216; zum Abzug als Nachlassverbindlichkeit bei der Erbschaftsteuer BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 II R 35/03, BFH/NV 2005, 1093).
- BFH, 08.12.1993 - II R 118/89
- Kein Abzug hinterzogener Steuern an Stichtagen vor der Aufdeckung der …
Auszug aus BFH, 24.02.2006 - II B 102/05
Denn hinterzogene Steuern können an Stichtagen vor der Aufdeckung der Steuerverkürzung mangels wirtschaftlicher Belastung grundsätzlich nicht als Schulden abgezogen werden (vgl. zum Abzug bei der Ermittlung des Gesamtvermögens BFH-Urteil vom 7. Mai 1971 III R 53/70, BFHE 102, 553, BStBl II 1971, 681; zum Abzug von Betriebssteuern bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens BFH-Urteil vom 8. Dezember 1993 II R 118/89, BFHE 173, 82, BStBl II 1994, 216;… zum Abzug als Nachlassverbindlichkeit bei der Erbschaftsteuer BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 II R 35/03, BFH/NV 2005, 1093). - BFH, 21.11.2002 - X B 86/02
NZB: Verstoß gegen den Inhalt der Akten
Auszug aus BFH, 24.02.2006 - II B 102/05
Ein solcher Verstoß und damit eine Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist gegeben, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht (zusammenfassend Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. November 2002 X B 86/02, BFH/NV 2003, 337, m.w.N.). - BFH, 23.10.2000 - II B 157/99
Weitergeltung der Vermögensteuer bis 31.12.1996; Halbteilungsgrundsatz
Auszug aus BFH, 24.02.2006 - II B 102/05
Soweit der Kläger geltend macht, der Rechtssache komme grundsätzliche Bedeutung zu, weil die als verfassungswidrig festgestellte Vermögensteuer ohne Rechtsgrundlage weiter erhoben werde, fehlt es an der für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung erforderlichen Auseinandersetzung mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des BFH zur Frage der Fortgeltung des Vermögensteuergesetzes für Stichtage bis zum 1. Januar 1996 (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Oktober 2000 II B 157/99, BFH/NV 2001, 498, m.w.N.). - BFH, 07.05.1971 - III R 53/70
Einkommensteuervorauszahlungen - Ausstehende Zahlung - Ermittlung des …
Auszug aus BFH, 24.02.2006 - II B 102/05
Denn hinterzogene Steuern können an Stichtagen vor der Aufdeckung der Steuerverkürzung mangels wirtschaftlicher Belastung grundsätzlich nicht als Schulden abgezogen werden (vgl. zum Abzug bei der Ermittlung des Gesamtvermögens BFH-Urteil vom 7. Mai 1971 III R 53/70, BFHE 102, 553, BStBl II 1971, 681; zum Abzug von Betriebssteuern bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens BFH-Urteil vom 8. Dezember 1993 II R 118/89, BFHE 173, 82, BStBl II 1994, 216;… zum Abzug als Nachlassverbindlichkeit bei der Erbschaftsteuer BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 II R 35/03, BFH/NV 2005, 1093).
- BFH, 22.09.2010 - II R 62/08
Forderungsbewertung bei Schneeballsystem - Nachholung fehlender Feststellungen …
Diese Steuerschulden sind nicht nach § 118 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 1 und 2 BewG a.F. abziehbar; sie beruhen nämlich auf einer vorsätzlichen Verkürzung der Einkommensteuer für 1993 und 1994 und stellten daher am 1. Januar 1995, also vor Aufdeckung der Hinterziehung, keine wirtschaftliche Belastung für die Eheleute dar (…BFH-Urteile vom 27. Januar 1999 II R 81/96, BFH/NV 1999, 913, und vom 13. Januar 2005 II R 48/02, BFHE 208, 392, BStBl II 2005, 451; BFH-Beschluss vom 24. Februar 2006 II B 102/05, BFH/NV 2006, 1064;… ebenso zur Erbschaftsteuer BFH-Urteile vom 14. Dezember 2004 II R 35/03, BFH/NV 2005, 1093;… vom 14. November 2007 II R 3/06, BFH/NV 2008, 574). - BFH, 26.04.2010 - II B 131/08
Keine notwendige Hinzuziehung/Beiladung eines Gesamtschuldners im Verfahren eines …
Rn. 12 Eine Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist gegeben, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. November 2002 X B 86/02, BFH/NV 2003, 337; vom 24. Februar 2006 II B 102/05, BFH/NV 2006, 1064, m.w.N.). - BFH, 18.07.2012 - II B 49/12
Kein Anspruch auf Prozesszinsen ohne Rechtshängigkeit
Rn. 3 a) Ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist gegeben, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht (…z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. November 2002 X B 86/02, BFH/NV 2003, 337; vom 24. Februar 2006 II B 102/05, BFH/NV 2006, 1064, m.w.N.). - BFH, 22.10.2014 - I B 99/13
Übernahme der Unterhaltskosten für Wanderwege durch einen Eigenbetrieb als vGA - …
Rn. 14 a) Eine Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist gegeben, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. November 2002 X B 86/02, BFH/NV 2003, 337; vom 24. Februar 2006 II B 102/05, BFH/NV 2006, 1064, m.w.N.).
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