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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.08.1968 - II B 11.68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,1638
BVerwG, 19.08.1968 - II B 11.68 (https://dejure.org/1968,1638)
BVerwG, Entscheidung vom 19.08.1968 - II B 11.68 (https://dejure.org/1968,1638)
BVerwG, Entscheidung vom 19. August 1968 - II B 11.68 (https://dejure.org/1968,1638)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Verordnung über die Beförderung während des Krieges gefallener, gestorbener oder vermisster Soldaten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 29.02.1968 - II C 105.64

    Anspruch auf Heimurlaub eines Beamten im Dienst des Auswärtigen Amtes - Ablauf …

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1968 - II B 11.68
    Die Frage, welche rechtlichen Folgerungen sich aus der erst während des gegenwärtigen Rechtsstreits ergangenen Neuregelung des § 53 Abs. 1 Satz 6 G 131 (F. 1965) ergeben, ist mangels des nach den §§ 68 ff. VwGO gebotenen Verwaltungsvorverfahrens und mangels der Voraussetzungen, bei deren Vorliegen ein solches Vorverfahren nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entbehrlich ist (BVerwG, Urteil vom 29. Februar 1968 - BVerwG II C 105.64 - mit Hinweis auf Urteil vom 30. August 1961 - BVerwG VI C 10.60 - [DÖV 1962 S. 319]), nicht Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits.
  • BVerwG, 20.10.1967 - VI C 75.65

    Recht der früheren Berufssoldaten - Wirksamkeit der Beförderung eines in …

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1968 - II B 11.68
    Diese Bindung würde, und zwar dann nach § 137 Abs. 2 VwGO, auch eintreten, soweit die vom Berufungsgericht herangezogenen, im sogenannten "Zusammendruck" des früheren Oberkommandos des Heeres/Heerespersonalamt vom 1. Juli 1944 enthaltenen und später durch den erwähnten Nachtrag ergänzten Beförderungsbestimmungen nicht als "Rechtsnormen" im Sinne des Revisionsrechts und mithin die Darlegungen des Berufungsgerichts hierzu nur als tatsächliche Feststellungen über den Inhalt dieser Bestimmungen und über die sich daraus ergebende Beförderungspraxis in der früheren Wehrmacht zu qualifizieren sein sollten (BVerwG, Beschluß vom 30. November 1967 - BVerwG VI B 25.67 - mit Hinweis auf Urteile vom 31. August 1967 - BVerwG II C 21.64 - und vom 20. Oktober 1967 - BVerwG VI C 75.65 -).
  • BVerwG, 31.08.1967 - II C 21.64

    Antrag auf Gewährung von Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und …

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1968 - II B 11.68
    Diese Bindung würde, und zwar dann nach § 137 Abs. 2 VwGO, auch eintreten, soweit die vom Berufungsgericht herangezogenen, im sogenannten "Zusammendruck" des früheren Oberkommandos des Heeres/Heerespersonalamt vom 1. Juli 1944 enthaltenen und später durch den erwähnten Nachtrag ergänzten Beförderungsbestimmungen nicht als "Rechtsnormen" im Sinne des Revisionsrechts und mithin die Darlegungen des Berufungsgerichts hierzu nur als tatsächliche Feststellungen über den Inhalt dieser Bestimmungen und über die sich daraus ergebende Beförderungspraxis in der früheren Wehrmacht zu qualifizieren sein sollten (BVerwG, Beschluß vom 30. November 1967 - BVerwG VI B 25.67 - mit Hinweis auf Urteile vom 31. August 1967 - BVerwG II C 21.64 - und vom 20. Oktober 1967 - BVerwG VI C 75.65 -).
  • BVerwG, 16.03.1965 - VI B 17.64

    Festsetzung von Versorgungsbezügen

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1968 - II B 11.68
    Unter diesen Umständen rechtfertigt die von der Beschwerde behauptete Abweichung des angefochtenen Urteils von der angeführten Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs die Zulassung der Revision nicht (so z.B. BVerwG, Beschluß vom 16. März 1965 - BVerwG VI B 17.64 - mit Hinweis auf Beschluß vom 23. März 1961 - BVerwG II B 40.59 -).
  • BVerwG, 23.02.1968 - II B 57.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1968 - II B 11.68
    Denn solche Verstöße stellen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts keine Verfahrensmängel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO dar, sondern bewirken Mängel des sachlichen Rechts (so z.B. BVerwG, Beschluß vom 23. Februar 1968 - BVerwG II B 57.67 -), deren Berichtigung dem Revisionsgericht wegen seiner Bindung an die Auslegung und Anwendung irrevisiblen Rechts durch das Berufungsgericht verwehrt sein würde.
  • BVerwG, 30.08.1961 - VI C 10.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1968 - II B 11.68
    Die Frage, welche rechtlichen Folgerungen sich aus der erst während des gegenwärtigen Rechtsstreits ergangenen Neuregelung des § 53 Abs. 1 Satz 6 G 131 (F. 1965) ergeben, ist mangels des nach den §§ 68 ff. VwGO gebotenen Verwaltungsvorverfahrens und mangels der Voraussetzungen, bei deren Vorliegen ein solches Vorverfahren nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entbehrlich ist (BVerwG, Urteil vom 29. Februar 1968 - BVerwG II C 105.64 - mit Hinweis auf Urteil vom 30. August 1961 - BVerwG VI C 10.60 - [DÖV 1962 S. 319]), nicht Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits.
  • BVerwG, 23.03.1961 - II B 40.59

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtswirksamkeit einer …

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1968 - II B 11.68
    Unter diesen Umständen rechtfertigt die von der Beschwerde behauptete Abweichung des angefochtenen Urteils von der angeführten Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs die Zulassung der Revision nicht (so z.B. BVerwG, Beschluß vom 16. März 1965 - BVerwG VI B 17.64 - mit Hinweis auf Beschluß vom 23. März 1961 - BVerwG II B 40.59 -).
  • BVerwG, 30.11.1967 - VI B 25.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1968 - II B 11.68
    Diese Bindung würde, und zwar dann nach § 137 Abs. 2 VwGO, auch eintreten, soweit die vom Berufungsgericht herangezogenen, im sogenannten "Zusammendruck" des früheren Oberkommandos des Heeres/Heerespersonalamt vom 1. Juli 1944 enthaltenen und später durch den erwähnten Nachtrag ergänzten Beförderungsbestimmungen nicht als "Rechtsnormen" im Sinne des Revisionsrechts und mithin die Darlegungen des Berufungsgerichts hierzu nur als tatsächliche Feststellungen über den Inhalt dieser Bestimmungen und über die sich daraus ergebende Beförderungspraxis in der früheren Wehrmacht zu qualifizieren sein sollten (BVerwG, Beschluß vom 30. November 1967 - BVerwG VI B 25.67 - mit Hinweis auf Urteile vom 31. August 1967 - BVerwG II C 21.64 - und vom 20. Oktober 1967 - BVerwG VI C 75.65 -).
  • VG Berlin, 17.05.1972 - XIII A 19.72

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Baugenehmigung ; Genehmigungsfähigkeit einer …

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  • BVerwG, 30.04.1974 - II B 56.73

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die …

    Eine solche Entscheidung muß dem Bundesverwaltungsgericht als Revisionsgericht also möglich sein (ebenso Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. August 1968 - BVerwG II B 11.68 - und vom 12. August 1969 - BVerwG VI B 29.69 - ferner BVerwGE 1, 19 [21] zu der ähnlichen früheren Rechtslage nach § 53 Abs. 2 Buchst. c des Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht vom 23. September 1952 [BGBl. I S, 625] - BVerwGG -).
  • BVerwG, 12.08.1969 - VI B 29.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - …

    Denn nach dem Sinn und Zweck des § 127 Nr. 1 BRRG (F. 1965) rechtfertigt eine Abweichung des Berufungsurteils von einer Entscheidung eines anderen Oberverwaltungsgerichts nur dann die Zulassung der Revision, wenn das Revisionsgericht die streitige Rechtsfrage entscheiden könnte (so auch Beschluß vom 19. August 1968 - BVerwG II B 11.68 - vgl. auch BVerwGE 1, 19 [21] zu der ähnlichen Rechtslage nach § 53 Abs. 2 Buchst. c BVerwGG).
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