Rechtsprechung
| BFH, 03.07.2001 - II B 132/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
ZPO § 227 Abs. 1; ; ZPO § 227 Abs. 3; ; ZPO § 227; ; FGO § 155; ; FGO § 119 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 5 n.F.; ; FGO § 116 Abs. 6 n.F.; ; FGO § 116 Abs. 7 n.F.; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 a.F.
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtsanspruch - Aufhebung eines Termins - Ermessensfreiheit - Rechtspflicht - Anspruch auf rechtliches Gehör - Ärztliches Attest - Absoluter Revisionsgrund - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Verfahrensmangel
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Absetzung einer mündlichen Verhandlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (5)
- BFH, 31.08.1995 - VII B 160/94
Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör
Auszug aus BFH, 03.07.2001 - II B 132/00
Die Entscheidungen des BFH, auf die sich das Finanzgericht (FG) zur Rechtfertigung der Ablehnung des Aufhebungsantrags berufen hat (…Beschlüsse des BFH vom 9. Dezember 1992 IV B 154/92, BFH/NV 1993, 483; vom 31. August 1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228, …sowie vom 14. Mai 1996 VII B 237/95, BFH/NV 1996, 902), betreffen sämtlich Sachverhalte, die mit dem Streitfall nicht vergleichbar sind. - BFH, 14.05.1996 - VII B 237/95
Auszug aus BFH, 03.07.2001 - II B 132/00
Die Entscheidungen des BFH, auf die sich das Finanzgericht (FG) zur Rechtfertigung der Ablehnung des Aufhebungsantrags berufen hat (…Beschlüsse des BFH vom 9. Dezember 1992 IV B 154/92, BFH/NV 1993, 483;… vom 31. August 1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228, sowie vom 14. Mai 1996 VII B 237/95, BFH/NV 1996, 902), betreffen sämtlich Sachverhalte, die mit dem Streitfall nicht vergleichbar sind. - BFH, 05.12.1979 - II R 56/76
Mündliche Verhandlung - Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung - …
Auszug aus BFH, 03.07.2001 - II B 132/00
Welche Gründe dabei als erheblich i.S. des § 227 ZPO anzusehen sind, richtet sich je nach Lage des Einzelfalles nach dem Prozessstoff und den persönlichen Verhältnissen des Beteiligten bzw. seines Prozessbevollmächtigten (so Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Dezember 1979 II R 56/76, BFHE 129, 297, BStBl II 1980, 208). - BFH, 03.05.2001 - III B 52/00
Nichtzulassungsbeschwerde - Finanzgericht - Gutachten - Sachverständiger - …
Auszug aus BFH, 03.07.2001 - II B 132/00
Gemäß § 116 Abs. 6 FGO n.F. kann bei erfolgreicher Rüge eines Verfahrensmangels i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO n.F., der insoweit mit § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO a.F. übereinstimmt, das angefochtene Urteil aufgehoben und der Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen werden (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Mai 2001 III B 52/00). - BFH, 09.12.1992 - IV B 154/92
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung einer beantragten …
Auszug aus BFH, 03.07.2001 - II B 132/00
Die Entscheidungen des BFH, auf die sich das Finanzgericht (FG) zur Rechtfertigung der Ablehnung des Aufhebungsantrags berufen hat (Beschlüsse des BFH vom 9. Dezember 1992 IV B 154/92, BFH/NV 1993, 483;… vom 31. August 1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228, …sowie vom 14. Mai 1996 VII B 237/95, BFH/NV 1996, 902), betreffen sämtlich Sachverhalte, die mit dem Streitfall nicht vergleichbar sind.
- BFH, 19.11.2009 - IX B 160/09
Vertagung wegen Erkrankung
Der Termin muss dann zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs aufgehoben oder verlegt werden, selbst wenn das Gericht die Sache für entscheidungsreif hält und die Erledigung des Rechtsstreits durch die Aufhebung oder Verlegung des Termins verzögert wird (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. z.B. Beschluss von 3. Juli 2001 II B 132/00, BFH/NV 2002, 30). - BFH, 08.11.2005 - VIII B 3/96
Beteiligtenbezeichnung; Vollbeendigung einer Personengesellschaft; …
Die Art und Weise der Entscheidungen, die im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde ergehen können, richtet sich jedoch bereits nach § 116 Abs. 5 bis 7 FGO in der ab 1. Januar 2001 geltenden Fassung (BFH-Beschlüsse vom 3. Juli 2001 II B 132/00, BFH/NV 2002, 30, …und vom 3. Mai 2001 XI B 141/00, BFH/NV 2001, 1420). - BFH, 23.02.2012 - VI B 114/11
Verfahrensfehler wegen Ablehnung einer Terminsverlegung
Liegen erhebliche Gründe vor, ist der Termin zu verlegen; die Ermessensfreiheit ist in diesen Fällen insoweit reduziert (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. z.B. Beschluss vom 3. Juli 2001 II B 132/00, BFH/NV 2002, 30).
- BFH, 06.12.2011 - XI B 64/11
Aufhebung eines Termins bei gegenwärtiger zahnärztlicher Notfallbehandlung des …
Der Termin muss dann zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs aufgehoben oder verlegt werden, selbst wenn das Gericht die Sache für entscheidungsreif hält und die Erledigung des Rechtsstreits durch die Aufhebung oder Verlegung des Termins verzögert wird (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Juli 2001 II B 132/00, BFH/NV 2002, 30;… vom 23. November 2001 V B 224/00, BFH/NV 2002, 520; vom 28. April 2009 VIII B 103/08, nicht veröffentlicht --n.v.--, juris, m.w.N.). - BFH, 28.04.2009 - VIII B 103/08
Terminverlegung wegen behaupteter Erkrankung
Der Termin muss dann zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs aufgehoben oder verlegt werden, selbst wenn das Gericht die Sache für entscheidungsreif hält und die Erledigung des Rechtsstreits durch die Aufhebung oder Verlegung des Termins verzögert wird (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Juli 2001 II B 132/00, BFH/NV 2002, 30;… vom 23. November 2001 V B 224/00, BFH/NV 2002, 520, m.w.N.). - BFH, 28.11.2016 - VIII B 47/16
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen abgelehnter …
Der Termin muss dann zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs aufgehoben oder verlegt werden, selbst wenn das Gericht die Sache für entscheidungsreif hält und die Erledigung des Rechtsstreits durch die Aufhebung oder Verlegung des Termins verzögert wird (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. z.B. Beschluss vom 3. Juli 2001 II B 132/00, BFH/NV 2002, 30). - BFH, 05.04.2011 - VIII B 91/10
Verfahrensrügen im Prozess um nicht belegte Betriebausgaben
Liegen erhebliche Gründe vor, verdichtet sich die in dieser Vorschrift eingeräumte Ermessensfreiheit zu einer Rechtspflicht, selbst wenn das Gericht die Sache für entscheidungsreif hält und die Erledigung des Rechtsstreits durch die Aufhebung oder Verlegung des Termins verzögert wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. Juli 2001 II B 132/00, BFH/NV 2002, 30;… vom 28. Juli 2005 VII B 21/05, BFH/NV 2005, 2037;… vom 19. November 2009 IX B 160/09, BFH/NV 2010, 454, jeweils m.w.N.). - BFH, 17.04.2009 - VIII B 123/08
Keine Terminsverlegung wegen vorausgegangener Notfallbehandlung - …
Der Termin muss dann zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs aufgehoben oder verlegt werden, selbst wenn das Gericht die Sache für entscheidungsreif hält und die Erledigung des Rechtsstreits durch die Aufhebung oder Verlegung des Termins verzögert wird (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Juli 2001 II B 132/00, BFH/NV 2002, 30;… vom 23. November 2001 V B 224/00, BFH/NV 2002, 520, m.w.N.). - FG Köln, 08.12.2004 - 14 K 6912/03
Pfändung einer nicht existenten Forderung und Rechtsfolge irrtümlicher Zahlung …
Liegen erhebliche Gründe für eine Terminsaufhebung vor, besteht ein Anspruch auf Terminsaufhebung (vgl. z. B. BFH-Beschluss vom 03.07.2001 II B 132/00, BFH/NV 2002, 30).
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