Rechtsprechung
| BFH, 01.09.2020 - II B 17/20 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, BGB § 138, AO § 41 Abs 1
Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 1.9.2020 II B 16/20 - Pflichtteilsverzicht als wucherähnliches Geschäft; Auswirkungen auf im Zusammenhang stehende Vermächtniserfüllung
- rechtsinformationen.bund.de
Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 1.9.2020 II B 16/20 - Pflichtteilsverzicht als wucherähnliches Geschäft; Auswirkungen auf im Zusammenhang stehende Vermächtniserfüllung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 138 BGB, § 41 Abs 1 AO
Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 1.9.2020 II B 16/20 - Pflichtteilsverzicht als wucherähnliches Geschäft; Auswirkungen auf im Zusammenhang stehende Vermächtniserfüllung - IWW
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Erbschaftsteuerpflicht eines Vermächtnisses zugunsten eines Enkels der Erblasserin und die Sittenwidrigkeit des zugrunde liegenden Erbvertrages zwischen der Erblasserin und deren Tochter mangels Darlegung eines ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pflichtteilsverzicht als wucherähnliches Geschäft; Auswirkungen auf im Zusammenhang stehende Vermächtniserfüllung
- rechtsportal.de
Pflichtteilsverzicht als wucherähnliches Geschäft; Auswirkungen auf im Zusammenhang stehende Vermächtniserfüllung
- datenbank.nwb.de
Pflichtteilsverzicht als wucherähnliches Geschäft; Auswirkungen auf im Zusammenhang stehende Vermächtniserfüllung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 04.12.2019 - 7 K 1856/16
- BFH, 01.09.2020 - II B 17/20
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (12)
- OLG Hamm, 08.11.2016 - 10 U 36/15
Nissan GTR X für Erbteil? - sittenwidriger Erbverzicht
Auszug aus BFH, 01.09.2020 - II B 17/20
Dabei hat es ausdrücklich Bezug genommen auf das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 08.11.2016 - I-10 U 36/15 (Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ-- 2017, 1167).Soweit es im Weiteren noch Ausführungen zum Vorliegen des subjektiven Tatbestands des § 138 BGB gemacht hat, geschah dies lediglich zur Prüfung, ob sich eine Unwirksamkeit des Verzichts nach § 138 Abs. 1 BGB aus dem Gesamtcharakter der dem Verzicht zugrundeliegenden schuldrechtlichen Vereinbarung ergab (vgl. OLG Hamm Urteil in FamRZ 2017, 1167, Rz 30, m.w.N.).
- BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99
Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung …
Auszug aus BFH, 01.09.2020 - II B 17/20
Rn. 9 b) Nach Auffassung des Klägers ist das FG von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Sittenwidrigkeit wucherähnlicher Geschäfte (vgl. u.a. BGH-Urteil vom 19.01.2001 - V ZR 437/99, BGHZ 146, 298) abgewichen. - BFH, 29.06.2016 - II R 41/14
Freigebige Zuwendung bei der Übertragung eines Einzelkontos zwischen Eheleuten
Auszug aus BFH, 01.09.2020 - II B 17/20
Rn. 15 bb) Tatsachenwürdigungen kann der BFH nur daraufhin überprüfen, ob sie verfahrensfehlerfrei zustande gekommen sind und mit den Denkgesetzen und den allgemeinen Erfahrungssätzen im Einklang stehen, unabhängig davon, ob sie nicht zwingend, sondern nur möglich sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 29.06.2016 - II R 41/14, BFHE 254, 64, BStBl II 2016, 865, Rz 28, und vom 12.02.2020 - XI R 24/18, BFHE 268, 351, Deutsches Steuerrecht 2020, 1190, Rz 47, jeweils m.w.N.).
- BFH, 12.02.2020 - XI R 24/18
Zum Vorsteuerabzug einer Holding (Konzeptionskosten einer Holdingstruktur) bei …
Auszug aus BFH, 01.09.2020 - II B 17/20
Rn. 15 bb) Tatsachenwürdigungen kann der BFH nur daraufhin überprüfen, ob sie verfahrensfehlerfrei zustande gekommen sind und mit den Denkgesetzen und den allgemeinen Erfahrungssätzen im Einklang stehen, unabhängig davon, ob sie nicht zwingend, sondern nur möglich sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 29.06.2016 - II R 41/14, BFHE 254, 64, BStBl II 2016, 865, Rz 28, und vom 12.02.2020 - XI R 24/18, BFHE 268, 351, Deutsches Steuerrecht 2020, 1190, Rz 47, jeweils m.w.N.). - BFH, 22.09.2010 - II R 46/09
Erbschaftsteuerrechtliche Beachtlichkeit einer nur teilweise ausgeführten …
Auszug aus BFH, 01.09.2020 - II B 17/20
Wird eine Verfügung von Todes wegen ausgeführt obwohl sie unwirksam ist, und beruht die Ausführung der Verfügung auf der Beachtung des erblasserischen Willens, den Begünstigter und Belasteter anerkennen, ist gemäß § 41 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) das wirtschaftliche Ergebnis dieses Vollzugs erbschaftsteuerrechtlich zu beachten (BFH-Urteil vom 22.09.2010 - II R 46/09, BFH/NV 2011, 261, Rz 8, m.w.N). - BGH, 14.06.2017 - III ZR 487/16
Partnerschaftsvermittlungsvertrag: Sittenwidrigkeit des Entgelts für die in der …
Auszug aus BFH, 01.09.2020 - II B 17/20
Somit ist es der Rechtsprechung des BGH gefolgt, wonach die Voraussetzungen des § 138 BGB anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festgestellt werden (vgl. BGH-Beschluss vom 14.06.2017 - III ZR 487/16, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2017, 1261, Rz 7). - BGH, 13.11.1996 - IV ZR 62/96
Wirksamkeit eines Pflichtteilsverzichtsvertrages
Auszug aus BFH, 01.09.2020 - II B 17/20
Das FG hat zutreffend den aleatorischen Charakter eines Pflichtteilsverzichts, in dem jeder Beteiligte bewusst Unsicherheiten hinsichtlich der persönlichen und wirtschaftlichen Entwicklung in der Person des Erblassers und des Verzichtenden auf sich nimmt (vgl. BGH-Urteil vom 13.11.1996 - IV ZR 62/96, BGHZ 134, 60, Rz 15; Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 27.01.1995 - 1Z BR 22/94, FamRZ 1995, 964, Rz 19; Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 23.03.2018 - 6 O 6494/17, FamRZ 2018, 1867, Rz 31, 50;… Muscheler in Groll/Steiner, Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung, 5. Aufl. 2019, Erbverzicht, Rz 18.199), berücksichtigt und zu Recht darauf hingewiesen, dass der Tod der Erblasserin im Dezember 2002 keine Auswirkung auf die Beurteilung des Verhältnisses der gegenseitigen Leistungen bei Vertragsschluss im Januar 2002 habe. - BFH, 28.03.2007 - II R 25/05
Entstehung der Erbschaftsteuer bei Erfüllung eines formunwirksamen …
Auszug aus BFH, 01.09.2020 - II B 17/20
Ein formunwirksames Vermächtnis ist danach erbschaftsteuerrechtlich zu erfassen, wenn feststeht, dass der Beschwerte die Rechtshandlungen, die sich als Erfüllung dieses Vermächtnisses darstellen, mit dem Willen vorgenommen hat, dem (formunwirksam) geäußerten letzten Willen des Erblassers zu entsprechen (BFH-Urteil vom 28.03.2007 - II R 25/05, BFHE 215, 557, BStBl II 2007, 461, Rz 9, m.w.N.). - LG Nürnberg-Fürth, 23.03.2018 - 6 O 6494/17
Inhaltskontrolle eines Pflichtteilsverzichtsvertrags
Auszug aus BFH, 01.09.2020 - II B 17/20
Das FG hat zutreffend den aleatorischen Charakter eines Pflichtteilsverzichts, in dem jeder Beteiligte bewusst Unsicherheiten hinsichtlich der persönlichen und wirtschaftlichen Entwicklung in der Person des Erblassers und des Verzichtenden auf sich nimmt (vgl. BGH-Urteil vom 13.11.1996 - IV ZR 62/96, BGHZ 134, 60, Rz 15; Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 27.01.1995 - 1Z BR 22/94, FamRZ 1995, 964, Rz 19; Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 23.03.2018 - 6 O 6494/17, FamRZ 2018, 1867, Rz 31, 50;… Muscheler in Groll/Steiner, Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung, 5. Aufl. 2019, Erbverzicht, Rz 18.199), berücksichtigt und zu Recht darauf hingewiesen, dass der Tod der Erblasserin im Dezember 2002 keine Auswirkung auf die Beurteilung des Verhältnisses der gegenseitigen Leistungen bei Vertragsschluss im Januar 2002 habe. - BFH, 05.06.2019 - II B 21/18
Grunderwerbsteuerbegünstigung des § 6 Abs. 2 GrEStG
Auszug aus BFH, 01.09.2020 - II B 17/20
Zur schlüssigen Darlegung einer solchen Abweichungsrüge muss der Beschwerdeführer tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus den behaupteten, genau bezeichneten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so die behauptete Abweichung zu verdeutlichen (BFH-Beschlüsse vom 05.06.2019 - II B 21/18, BFH/NV 2019, 1253, Rz 11, …und vom 05.03.2020 - II B 99/18, BFH/NV 2020, 852, Rz 13, jeweils m.w.N.). - BFH, 05.03.2020 - II B 99/18
Nachträgliche Option zur Vollverschonung
- BayObLG, 27.01.1995 - 1Z BR 22/94
Gegenleistung für Erbverzicht
- BFH, 29.03.2022 - XI B 72/21
Umsatzsteuerpflicht für Tennisunterricht
Zur schlüssigen Darlegung einer solchen Abweichungsrüge muss der Beschwerdeführer tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus den behaupteten, genau bezeichneten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um auf diese Weise die behauptete Abweichung zu verdeutlichen (…ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 30.01.2019 - II B 104/17, BFH/NV 2019, 401, Rz 9;… vom 05.06.2019 - II B 21/18, BFH/NV 2019, 1253, Rz 11; vom 01.09.2020 - II B 17/20, BFH/NV 2021, 192, Rz 8; jeweils m.w.N.). - BFH, 25.01.2022 - XI B 60/20
Kein Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung einer Grundstückslieferung durch …
Zur schlüssigen Darlegung einer solchen Abweichungsrüge muss der Beschwerdeführer tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus den behaupteten, genau bezeichneten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so die behauptete Abweichung zu verdeutlichen (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 30.01.2019 - II B 104/17, BFH/NV 2019, 401, Rz 9;… vom 05.06.2019 - II B 21/18, BFH/NV 2019, 1253, Rz 11; vom 01.09.2020 - II B 17/20, BFH/NV 2021, 192, Rz 8; jeweils m.w.N.).
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| RFH, 10.11.1920 - II B 17/20 |
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