Rechtsprechung
| BVerwG, 28.05.1975 - II B 23.75 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Unsubstantiiertes Vorbringen in der Beschwerdeschrift - Unzulässigkeit der Überprüfbarkeit der Unvollständigkeit des Tatbestands im Revisionsverfahren
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 05.05.1975 - I OE 26/73
- BVerwG, 28.05.1975 - II B 23.75
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66
Einheitliches Grundrecht
Auszug aus BVerwG, 28.05.1975 - 2 B 23.75
Die in einem solchen Verhalten zu erblickende Versagung des rechtlichen Gehörs kann - auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 34, 344 mit Hinweis u.a. auch BVerfGE 22, 267 [BVerfG 19.07.1967 - 2 BvR 639/66] [274]) - nur dann festgestellt werden, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Einzelfalles ergibt. - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 28.05.1975 - 2 B 23.75
Die in diesem Sinne zu verstehende Bedeutung der Rechtssache muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO innerhalb der Beschwerdefrist dargelegt werden; und dies erfordert, daß die Beschwerdeschrift zumindest die Bezeichnung einer für die Revisionsentscheidung erheblichen konkreten Rechtsfrage und einen Hinweis auf den Grund enthält, der die Anerkennung der "grundsätzlichen Bedeutung" rechtfertigen soll (ebenso schon BVerwGE 13, 90 [91]; ständige Rechtsprechung). - BVerfG, 13.03.1973 - 2 BvR 484/72
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerwG, 28.05.1975 - 2 B 23.75
Die in einem solchen Verhalten zu erblickende Versagung des rechtlichen Gehörs kann - auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 34, 344 mit Hinweis u.a. auch BVerfGE 22, 267 [BVerfG 19.07.1967 - 2 BvR 639/66] [274]) - nur dann festgestellt werden, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Einzelfalles ergibt.
- BVerwG, 23.01.1970 - II B 50.69
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung …
Auszug aus BVerwG, 28.05.1975 - 2 B 23.75
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschlüsse vom 23. Januar 1970 - BVerwG II B 50.69 - und vom 24. November 1970 - BVerwG VI B 32.70 -). - BVerwG, 09.06.1970 - VI B 22.69
Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen …
Auszug aus BVerwG, 28.05.1975 - 2 B 23.75
Falls die Beschwerde mit diesem Vorbringen hat zum Ausdruck bringen wollen, daß der "Tatbestand" des Berufungsurteils das Vorbringen des Klägers nur unvollständig wiedergebe, muß sie sich darauf verweisen lassen, daß die Unvollständigkeit des "Tatbestands" nur durch einen fristgebundenen Antrag nach Maßgabe des § 119 VwGO geltend gemacht werden kann (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 9. Juni 1970 - BVerwG VI B 22.69 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 62]). - BVerwG, 08.10.1959 - II C 176.57
Voraussetzungen der Beamtenversorgung bei Inkrafttreten des G 131 - Vorenthaltung …
Auszug aus BVerwG, 28.05.1975 - 2 B 23.75
Übrigens übersieht die Beschwerde bei diesem Vorbringen, daß das Gesetz zu Art. 131 GG Schadensersatz- und Amtshaftungsansprüche nicht vermittelt, sondern durch § 77 Abs. 1 sogar ausschließt (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, schon Urteile vom 8. Oktober 1959 - BVerwG II C 176.57 - und vom 8. Dezember 1960 - BVerwG II C 151.58 - [DÖD 1961, 71]). - BVerwG, 08.12.1960 - II C 151.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.05.1975 - 2 B 23.75
Übrigens übersieht die Beschwerde bei diesem Vorbringen, daß das Gesetz zu Art. 131 GG Schadensersatz- und Amtshaftungsansprüche nicht vermittelt, sondern durch § 77 Abs. 1 sogar ausschließt (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, schon Urteile vom 8. Oktober 1959 - BVerwG II C 176.57 - und vom 8. Dezember 1960 - BVerwG II C 151.58 - [DÖD 1961, 71]).
- BVerwG, 31.03.1976 - 6 B 60.75
Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen …
Soweit die Beschwerde in diesem Zusammenhang geltend macht, der Verwaltungsgerichtshof habe "diesen Sachverhalt" - gemeint ist u.a. die vom Kläger behauptete Verweigerung der Einsicht in die Niederschriften des Verwaltungsrats - nicht im Tatbestand des angefochtenen Urteils erwähnt, kann sie im Revisionszulassungsverfahren schon deswegen nicht gehört werden, weil insoweit nur eine Tatbestandsberichtigung nach § 119 VwGO in Betracht kommt (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Beschluß vom 28. Mai 1975 - BVerwG II B 23.75 - mit Nachweisen).
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Rechtsprechung
| OVG Berlin, 23.06.1975 - II B 23.75 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 02.10.1974 - IV A 302.73
- OVG Berlin, 23.06.1975 - II B 23.75
- BVerwG, 18.02.1977 - 7 B 111.75
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