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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.12.1972 - II B 24.72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,421
BVerwG, 18.12.1972 - II B 24.72 (https://dejure.org/1972,421)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.1972 - II B 24.72 (https://dejure.org/1972,421)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 1972 - II B 24.72 (https://dejure.org/1972,421)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Divergenz einer Entscheidung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in der Nichtzulassungsbeschwerde - Vertrauen auf die Richtigkeit der die Pension ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (136)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 28.10.1959 - VI C 88.57
    Auszug aus BVerwG, 18.12.1972 - II B 24.72
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Gewährung von Vertrauensschutz gegenüber der Rücknahme eines gesetzwidrigen begünstigenden Verwaltungsakts mit Wirkung für die Zukunft, insbesondere in der Rechtsprechung der beiden mit dem öffentlichen Dienstrecht befaßten Revisionssenate, ist schon wiederholt klargestellt worden, daß das schutzwürdige Interesse des Begünstigten an der Aufrechterhaltung des rechtswidrigen Verwaltungsakts "in der Regel" hinter dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung des gesetzmäßigen Zustandes zurücktreten muß, wenn der Verwaltungsakt den dauernden regelmäßigen Bezug von Leistungen aus öffentlichen Mitteln zum Gegenstand oder zur Folge hat, und daß Ausnahmen von dieser Regel nur bei Vorliegen ganz besonderer Umstände zuzulassen sind (vgl. z.B. Urteil vom 29. Mai 1958 - BVerwG II C 211.57 - [Buchholz 234 § 2 G 131 Nr. 1]; BVerwGE 8, 296 [304]; 9, 251 [254]; Urteil vom 5. Dezember 1968 - BVerwG II C 104.65 - [Buchholz 310 Vorbem. III zu § 42 VwGO Verw.

    Einen solchen Ausnahmefall hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Fall anerkannt, in dem die von dem gesetzwidrigen begünstigenden Verwaltungsakt Betroffene nach den Feststellungen des Berufungsgerichts im Vertrauen auf die Bestandskraft des Verwaltungsakts eine einschneidende und dauernde - nämlich praktisch unabänderliche - Umstellung ihrer gesamten Lebensverhältnisse vorgenommen hatte (BVerwGE 9, 251 [255]; außerdem kann ein solcher Ausnahmefall auch im ähnlich folgenschweren Unterlassen einer Disposition erblickt werden (ebenso Urteil vom 13. Oktober 1964 - BVerwG II C 30.63 -).

  • BVerwG, 30.08.1961 - IV C 86.58
    Auszug aus BVerwG, 18.12.1972 - II B 24.72
    Deshalb kann das Berufungsurteil, soweit es auf der Anwendung der die Rücknahme gesetzwidriger begünstigender Verwaltungsakte betreffenden allgemeinen Grundsätze im Rahmen des Gesetzes zu Art. 131 GG beruht, nicht von den Urteilen BVerwGE 3, 199 und 13, 28 abweichen, die auf der Anwendung der bezeichneten Grundsätze im Rahmen des Wirtschaftsverwaltungsrechts bzw. Lastenausgleichsrechts beruhen.
  • BVerwG, 08.03.1956 - I A 3.54

    Anforderungen an die Verbindlichkeit einer mündlichen Zusage auf Erlass eines …

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1972 - II B 24.72
    Deshalb kann das Berufungsurteil, soweit es auf der Anwendung der die Rücknahme gesetzwidriger begünstigender Verwaltungsakte betreffenden allgemeinen Grundsätze im Rahmen des Gesetzes zu Art. 131 GG beruht, nicht von den Urteilen BVerwGE 3, 199 und 13, 28 abweichen, die auf der Anwendung der bezeichneten Grundsätze im Rahmen des Wirtschaftsverwaltungsrechts bzw. Lastenausgleichsrechts beruhen.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1972 - II B 24.72
    Das erfordert zumindest die Bezeichnung der konkreten Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und einen Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der "grundsätzlichen Bedeutung" rechtfertigt (BVerwGE 13, 90 und ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 10.04.1963 - VIII B 16.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1972 - II B 24.72
    Überdies hat die Beschwerde übersehen, daß die Revision dann nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen ist, wenn die abweichende Entscheidung eine in mehreren Gesetzen in gleicher Weise auftauchende Rechtsfrage betrifft, die abweichende Entscheidung aber zu einem anderen Gesetz ergangen ist als die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 16, 53 [55]).
  • BVerwG, 20.05.1959 - VI C 188.56
    Auszug aus BVerwG, 18.12.1972 - II B 24.72
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Gewährung von Vertrauensschutz gegenüber der Rücknahme eines gesetzwidrigen begünstigenden Verwaltungsakts mit Wirkung für die Zukunft, insbesondere in der Rechtsprechung der beiden mit dem öffentlichen Dienstrecht befaßten Revisionssenate, ist schon wiederholt klargestellt worden, daß das schutzwürdige Interesse des Begünstigten an der Aufrechterhaltung des rechtswidrigen Verwaltungsakts "in der Regel" hinter dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung des gesetzmäßigen Zustandes zurücktreten muß, wenn der Verwaltungsakt den dauernden regelmäßigen Bezug von Leistungen aus öffentlichen Mitteln zum Gegenstand oder zur Folge hat, und daß Ausnahmen von dieser Regel nur bei Vorliegen ganz besonderer Umstände zuzulassen sind (vgl. z.B. Urteil vom 29. Mai 1958 - BVerwG II C 211.57 - [Buchholz 234 § 2 G 131 Nr. 1]; BVerwGE 8, 296 [304]; 9, 251 [254]; Urteil vom 5. Dezember 1968 - BVerwG II C 104.65 - [Buchholz 310 Vorbem. III zu § 42 VwGO Verw.
  • BVerwG, 29.05.1958 - II C 211.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1972 - II B 24.72
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Gewährung von Vertrauensschutz gegenüber der Rücknahme eines gesetzwidrigen begünstigenden Verwaltungsakts mit Wirkung für die Zukunft, insbesondere in der Rechtsprechung der beiden mit dem öffentlichen Dienstrecht befaßten Revisionssenate, ist schon wiederholt klargestellt worden, daß das schutzwürdige Interesse des Begünstigten an der Aufrechterhaltung des rechtswidrigen Verwaltungsakts "in der Regel" hinter dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung des gesetzmäßigen Zustandes zurücktreten muß, wenn der Verwaltungsakt den dauernden regelmäßigen Bezug von Leistungen aus öffentlichen Mitteln zum Gegenstand oder zur Folge hat, und daß Ausnahmen von dieser Regel nur bei Vorliegen ganz besonderer Umstände zuzulassen sind (vgl. z.B. Urteil vom 29. Mai 1958 - BVerwG II C 211.57 - [Buchholz 234 § 2 G 131 Nr. 1]; BVerwGE 8, 296 [304]; 9, 251 [254]; Urteil vom 5. Dezember 1968 - BVerwG II C 104.65 - [Buchholz 310 Vorbem. III zu § 42 VwGO Verw.
  • BVerwG, 05.12.1968 - II C 104.65

    Anspruch einer Witwe auf Hinterbliebenenversorgung - Rücknahme einer …

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1972 - II B 24.72
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Gewährung von Vertrauensschutz gegenüber der Rücknahme eines gesetzwidrigen begünstigenden Verwaltungsakts mit Wirkung für die Zukunft, insbesondere in der Rechtsprechung der beiden mit dem öffentlichen Dienstrecht befaßten Revisionssenate, ist schon wiederholt klargestellt worden, daß das schutzwürdige Interesse des Begünstigten an der Aufrechterhaltung des rechtswidrigen Verwaltungsakts "in der Regel" hinter dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung des gesetzmäßigen Zustandes zurücktreten muß, wenn der Verwaltungsakt den dauernden regelmäßigen Bezug von Leistungen aus öffentlichen Mitteln zum Gegenstand oder zur Folge hat, und daß Ausnahmen von dieser Regel nur bei Vorliegen ganz besonderer Umstände zuzulassen sind (vgl. z.B. Urteil vom 29. Mai 1958 - BVerwG II C 211.57 - [Buchholz 234 § 2 G 131 Nr. 1]; BVerwGE 8, 296 [304]; 9, 251 [254]; Urteil vom 5. Dezember 1968 - BVerwG II C 104.65 - [Buchholz 310 Vorbem. III zu § 42 VwGO Verw.
  • BVerwG, 13.10.1964 - II C 30.63

    Anrechnung eines freiwilligen Wehrdienstes als nichtberufsmäßiger Wehrdienst - …

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1972 - II B 24.72
    Einen solchen Ausnahmefall hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Fall anerkannt, in dem die von dem gesetzwidrigen begünstigenden Verwaltungsakt Betroffene nach den Feststellungen des Berufungsgerichts im Vertrauen auf die Bestandskraft des Verwaltungsakts eine einschneidende und dauernde - nämlich praktisch unabänderliche - Umstellung ihrer gesamten Lebensverhältnisse vorgenommen hatte (BVerwGE 9, 251 [255]; außerdem kann ein solcher Ausnahmefall auch im ähnlich folgenschweren Unterlassen einer Disposition erblickt werden (ebenso Urteil vom 13. Oktober 1964 - BVerwG II C 30.63 -).
  • BVerwG, 20.01.1978 - 6 B 2.78

    Zulassung der Revision wegen urteilsförmiger Kostenentscheidung nach Erledigung …

    Zunächst übersieht die Beschwerde, daß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nur zum Zuge kommt, wenn die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts von der des Bundesverwaltungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift abweicht (vgl. u.a. BVerwGE 16, 53; Beschlüsse vom 6. März 1970 - BVerwG 6 B 42.69-, vom 28. Februar 1972 - BVerwG 2 B 5.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 37] und vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 52]).
  • BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 4.81

    Ruhegehaltsfähige Dienstzeit - Studienzeiten - Prüfungszeiten - Rücknahme …

    In Fällen dieser Art ist dem öffentlichen Interesse an der Aufhebung des mangelhaften Verwaltungsakts in der Regel gegenüber dem schutzwürdigen Interesse des Begünstigten an der Aufrechterhaltung des mangelhaften Verwaltungsakts das Übergewicht beizumessen (vgl. BVerwGE 19, 188 [189]; Urteile vom 18. Dezember 1969 - BVerwG 2 C 28.68 - [DÖD 1970, 113, 114] …und vom 6. November 1973 - BVerwG 2 C 8.73 - [a.a.O.]; Beschluß vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 52]).

    Solche Ausnahmefälle hat das Bundesverwaltungsgericht anerkannt, wenn der Betroffene im (schutzwürdigen) Vertrauen auf die Bestandskraft (den Fortbestand) des Verwaltungsakts eine einschneidende und dauernde - nämlich praktisch unabänderliche - Umstellung seiner gesamten Lebensverhältnisse vorgenommen oder mit ähnlich schweren Folgen eine Disposition unterlassen hat (vgl. BVerwGE 9, 251 [255]; Urteil vom 5. Dezember 1968 - BVerwG 2 C 104.65 - [Buchholz 310 Vorbemerkung III § 42 VwGO, Ziff. 3: Aufhebung Nr. 63]; Beschlüsse vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - [a.a.O.] und vom 17. Juli 1975 - BVerwG 2 B 2.75 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 136]).

  • BVerwG, 20.11.1978 - 2 B 19.78

    Erfahrungssätze - Revisibilität

    Bei allen übrigen Divergenzrügen übersieht die Beschwerde, daß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nur zum Zuge kommt, wenn die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts von der des Bundesverwaltungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift abweicht (vgl. u.a. BVerwGE 16, 53, Beschlüsse vom 6. März 1970 - BVerwG 6 B 42.69 -, vom 28. Februar 1972 - BVerwG 2 B 5.72 - [Buchholz 238.90 Nr. 37] - und vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - [Buchholz § 87 BBG Nr. 52]).
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