Rechtsprechung
| BFH, 04.03.2008 - II B 28/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Geltendmachung eines Pflichtteils oder Verzicht auf einen entstandenen Pflichtteilsanspruch gegen Abfindung
- Judicialis
ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1; ; ErbStG § 3 Abs. 2 Nr. 4; ; ErbStG § 12 Abs. 2; ; ErbStG § 13a; ; BewG § 11 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Geltendmachung eines Pflichtteils; Verzicht auf einen entstandenen Pflichtteilsanspruch gegen Abfindung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bestimmung des Lebenssachverhalts bei einer am Erwerbsvorgang anknüpfenden Steuer durch die Personen des Erblassers bzw. Schenkers und des Erwerbers; Besteuerung einer Abfindung als Erwerb vom Erblasser bei einem Verzicht auf den Pflichtteilsanspruch
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 07.12.2006 - IV 240/04
- BFH, 04.03.2008 - II B 28/07
Papierfundstellen
- FamRZ 2008, 1178
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 15.07.1998 - II R 82/96
Schenkungen einer Personengesellschaft an ihren Gesellschafter
Auszug aus BFH, 04.03.2008 - II B 28/07
Legt das Gericht seiner Entscheidung einen anderen Lebenssachverhalt zugrunde, als mit dem angefochtenen Verwaltungsakt besteuert wurde, ist § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO verletzt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Juli 1998 II R 82/96, BFH/NV 1998, 1572). - BFH, 07.06.1978 - II R 97/77
Grunderwerbsteuerbescheid - Anfechtungsklage - Materiellrechtliche Rüge - …
Auszug aus BFH, 04.03.2008 - II B 28/07
Eben diesen Lebenssachverhalt --und nicht etwa nur einen Teil davon-- legt auch das FG seiner Entscheidung zugrunde; es würdigt ihn nur anders als das FA und gelangt daher zu einem anderen Erwerbstatbestand (vgl. dazu BFH-Urteile vom 7. Juni 1978 II R 97/77, BFHE 125, 397, BStBl II 1978, 568, 569, letzter Absatz, sowie vom 11. Juli 1984 II R 87/82, BFHE 141, 569, BStBl II 1984, 840). - BFH, 11.07.1984 - II R 87/82
Steuerbescheid - Gesellschaftsteuerbescheid - Prüfungsumfang des FG - …
Auszug aus BFH, 04.03.2008 - II B 28/07
Eben diesen Lebenssachverhalt --und nicht etwa nur einen Teil davon-- legt auch das FG seiner Entscheidung zugrunde; es würdigt ihn nur anders als das FA und gelangt daher zu einem anderen Erwerbstatbestand (vgl. dazu BFH-Urteile vom 7. Juni 1978 II R 97/77, BFHE 125, 397, BStBl II 1978, 568, 569, letzter Absatz, sowie vom 11. Juli 1984 II R 87/82, BFHE 141, 569, BStBl II 1984, 840).
- BFH, 25.11.2020 - II R 36/18
Auslegung einer Vermächtnisanordnung
Genauso muss das FG als Tatsacheninstanz aufklären und die erforderlichen tatsächlichen Feststellungen dazu treffen, ob ein Vermächtnis angenommen (und möglicherweise an Erfüllungs statt erfüllt wurde) oder ausdrücklich bzw. durch schlüssiges Verhalten ausgeschlagen wurde (vgl. BFH-Urteil in BFHE 86, 652; BFH-Beschluss vom 04.03.2008 - II B 28/07, BFH/NV 2008, 983, unter II.1.c).
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