Rechtsprechung
| BFH, 17.08.2020 - II B 32/20 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesfinanzhof
FGO § 105 Abs 5, FGO § 116 Abs 6, FGO § 119 Nr 6, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
Entscheidung ohne Gründe - Verweis auf strafrechtlichen Ermittlungsbericht
- rechtsinformationen.bund.de
Entscheidung ohne Gründe - Verweis auf strafrechtlichen Ermittlungsbericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 105 Abs 5 FGO, § 116 Abs 6 FGO, § 119 Nr 6 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
Entscheidung ohne Gründe - Verweis auf strafrechtlichen Ermittlungsbericht - IWW
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Begründung des finanzgerichtlichen Urteils; Zulässigkeit des pauschalen Verweises auf strafrechtliche Ermittlungen
- Betriebs-Berater
Entscheidung ohne Gründe - Verweis auf strafrechtlichen Ermittlungsbericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO §§ 105 Abs. 5, 116 Abs. 6, 119 Nr. 6
Entscheidung ohne Gründe - Verweis auf strafrechtlichen Ermittlungsbericht - rechtsportal.de
FGO §§ 105 Abs. 5, 116 Abs. 6, 119 Nr. 6
Anforderungen an die Begründung des finanzgerichtlichen Urteils - datenbank.nwb.de
Entscheidung ohne Gründe - Verweis auf strafrechtlichen Ermittlungsbericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 11.03.2020 - 8 K 1638/19
- BFH, 17.08.2020 - II B 32/20
Papierfundstellen
- BB 2020, 2728
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- BFH, 14.11.2018 - XI R 32/17
Zum Fehlen von Entscheidungsgründen i.S. von § 119 Nr. 6 FGO
Auszug aus BFH, 17.08.2020 - II B 32/20
Rn. 9 a) Eine Entscheidung ist nicht mit Gründen versehen, wenn sie nicht erkennen lässt, welche tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen für sie maßgeblich waren (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14.11.2018 - XI R 32/17, BFH/NV 2019, 280, Rz 21, m.w.N.).Ein Urteil enthält aber keine hinreichenden Entscheidungsgründe, wenn das FG einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergeht oder einen bestimmten Sachverhaltskomplex überhaupt nicht berücksichtigt (BFH-Urteil in BFH/NV 2019, 280, Rz 22, m.w.N.).
Rn. 11 Ein wesentlicher Verfahrensmangel i.S. des § 119 Nr. 6 FGO ist somit dann anzunehmen, wenn in Bezug auf einen wesentlichen Streitpunkt die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (BFH-Urteile in BFH/NV 2019, 280, Rz 23, …und vom 10.12.2019 - VIII R 33/16, BFH/NV 2020, 517, Rz 15, jeweils m.w.N.).
Dessen Vorliegen stellt für sich allein eine Verletzung von Bundesrecht dar und führt grundsätzlich unter Aufhebung der Vorentscheidung zur Zurückverweisung der Sache an das FG zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, und zwar ohne materiell-rechtliche Ausführungen des Revisionsgerichts (vgl. zu § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FGO: BFH-Urteil in BFH/NV 2019, 280, Rz 25, m.w.N.).
Rn. 18 Eine Ausnahme hiervon lässt die Rechtsprechung nur zu, wenn ein übergangenes Angriffs- oder Verteidigungsmittel zur Begründung oder zur Abwehr des Angriffs ungeeignet war und eine erneute Entscheidung des FG deshalb nur zu einer Bestätigung des Urteils führen könnte (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2019, 280, Rz 26, m.w.N.).
- BFH, 08.05.2018 - XI B 5/18
Ablehnung eines Antrags auf Aussetzung des Verfahrens muss begründet werden
Auszug aus BFH, 17.08.2020 - II B 32/20
Dagegen ist ein dahingehender Verfahrensmangel nicht gegeben, wenn noch zu erkennen ist, welche Feststellungen und Überlegungen für das Gericht maßgeblich waren (…BFH-Beschlüsse vom 21.07.2017 - X B 167/16, BFH/NV 2017, 1447, Rz 11, und vom 08.05.2018 - XI B 5/18, BFH/NV 2018, 958, Rz 16, jeweils m.w.N.).Dies soll einerseits nicht den Rechtsschutz des Bürgers einschränken, andererseits aber die Gerichte durch die Möglichkeit der Bezugnahme auf bereits vorliegende und zutreffend begründete Verwaltungsentscheidungen von unnötiger Formulierungs- und Schreibarbeit entlasten (BFH-Beschluss in BFH/NV 2018, 958, Rz 15, m.w.N.).
Rn. 21 3. Im Übrigen ergeht die Entscheidung gemäß § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, der auch für das Verfahren nach § 116 Abs. 6 FGO Anwendung findet (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2018, 958, Rz 24, …und vom 12.11.2019 - V B 44/18, BFH/NV 2020, 236, Rz 5, jeweils m.w.N.), ohne Angabe weiterer Gründe.
- BFH, 12.11.2019 - V B 44/18
Zum Begründungerfordernis des § 119 Nr. 6 FGO
Auszug aus BFH, 17.08.2020 - II B 32/20
Rn. 21 3. Im Übrigen ergeht die Entscheidung gemäß § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, der auch für das Verfahren nach § 116 Abs. 6 FGO Anwendung findet (…vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2018, 958, Rz 24, und vom 12.11.2019 - V B 44/18, BFH/NV 2020, 236, Rz 5, jeweils m.w.N.), ohne Angabe weiterer Gründe.
- BFH, 21.07.2017 - X B 167/16
Anforderungen an eine Sachaufklärungsrüge - Verfahrensmangel i. S. v. § 119 Nr. 6 …
Auszug aus BFH, 17.08.2020 - II B 32/20
Dagegen ist ein dahingehender Verfahrensmangel nicht gegeben, wenn noch zu erkennen ist, welche Feststellungen und Überlegungen für das Gericht maßgeblich waren (BFH-Beschlüsse vom 21.07.2017 - X B 167/16, BFH/NV 2017, 1447, Rz 11, …und vom 08.05.2018 - XI B 5/18, BFH/NV 2018, 958, Rz 16, jeweils m.w.N.). - BFH, 07.07.2014 - X B 134/13
Ermittlungspflicht des FG und Mitwirkungspflicht der Beteiligten - Anforderungen …
Auszug aus BFH, 17.08.2020 - II B 32/20
Denn anders als im Sachverhalt, der dem BFH-Beschluss vom 07.07.2014 - X B 134/13 (BFH/NV 2014, 1772) zu Grunde lag und in dem sich aus dem Protokoll des Erörterungstermins ergab, dass konkret die im damaligen Fall relevante Höhe einer Schätzung besprochen wurde, ergibt sich weder aus dem Urteil im Streitfall noch dem Sitzungsprotokoll, welches die wesentlichen Feststellungen aus Sicht des FG waren und aus welchen Gründen diese für zutreffend gehalten wurden. - BFH, 10.12.2019 - VIII R 33/16
Mittelbare verdeckte Gewinnausschüttung - Begründungsmangel
Auszug aus BFH, 17.08.2020 - II B 32/20
Rn. 11 Ein wesentlicher Verfahrensmangel i.S. des § 119 Nr. 6 FGO ist somit dann anzunehmen, wenn in Bezug auf einen wesentlichen Streitpunkt die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (…BFH-Urteile in BFH/NV 2019, 280, Rz 23, und vom 10.12.2019 - VIII R 33/16, BFH/NV 2020, 517, Rz 15, jeweils m.w.N.). - BFH, 17.09.2009 - IV B 82/08
Teilweise Fehlen von Entscheidungsgründen - Beurteilung der Übernahme von …
Auszug aus BFH, 17.08.2020 - II B 32/20
Dabei wird jedoch nicht ersichtlich, was die maßgeblichen Feststellungen und Überlegungen für das Gericht waren (vgl. BFH-Beschluss vom 17.09.2009 - IV B 82/08, BFH/NV 2010, 50, Rz 10, m.w.N.).
- BFH, 10.01.2024 - XI B 13/22
Zur Unternehmereigenschaft einer Holdinggesellschaft
Ebenso liegt kein Verfahrensfehler vor, wenn noch zu erkennen ist, welche Feststellungen und Überlegungen für das Gericht maßgeblich waren (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 21.07.2017 - X B 167/16, BFH/NV 2017, 1447; vom 17.08.2020 - II B 32/20, BFH/NV 2021, 31, Rz 11;… vom 23.03.2021 - XI B 69/20, BFH/NV 2021, 1108, Rz 34). - BFH, 23.03.2021 - XI B 69/20
Umsatzbesteuerung eines "räuberischen" Aktionärs; Anforderungen an die …
Ebenso liegt kein Verfahrensfehler vor, wenn noch zu erkennen ist, welche Feststellungen und Überlegungen für das Gericht maßgeblich waren (…BFH-Beschlüsse vom 21.07.2017 - X B 167/16, BFH/NV 2017, 1447; vom 17.08.2020 - II B 32/20, BFH/NV 2021, 31, Rz 11). - BFH, 18.10.2023 - XI R 22/20
Zur Zulässigkeit eines Beschlusses nach § 126a FGO und zur Bestimmung des Ortes …
Ebenso liegt kein Verfahrensfehler vor, wenn noch zu erkennen ist, welche Feststellungen und Überlegungen für das Gericht maßgeblich waren (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 21.07.2017 - X B 167/16, BFH/NV 2017, 1447; vom 17.08.2020 - II B 32/20, BFH/NV 2021, 31, Rz 11;… in BFH/NV 2021, 1108, Rz 34).
- BFH, 26.11.2024 - VIII B 79/23
Bezugnahmen des FG auf Schriftsätze des Finanzamts zur Begründungserleichterung
Eine Urteilsbegründung, die über die Feststellung hinausgeht, dass das FG der Verwaltungsentscheidung folgt, ist in diesen Fällen nicht erforderlich (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17.08.2020 - II B 32/20, BFH/NV 2021, 31, Rz 12;… vom 18.08.2023 - IX B 114/22, BFH/NV 2023, 1227, Rz 9).Anders als der Kläger meint, steht dem auch der BFH-Beschluss vom 17.08.2020 - II B 32/20 (…BFH/NV 2021, 31) nicht entgegen.
- BFH, 04.12.2025 - V B 41/24
Ort der Lieferung bei Lieferung über ein im Inland befindliches Lager; Darlegung …
Es liegt kein Verfahrensfehler vor, wenn noch zu erkennen ist, welche Feststellungen und Überlegungen für das Gericht maßgeblich waren (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 21.07.2017 - X B 167/16, BFH/NV 2017, 1447; vom 17.08.2020 - II B 32/20, BFH/NV 2021, 31, Rz 11;… vom 23.03.2021 - XI B 69/20, BFH/NV 2021, 1108, Rz 34;… vom 28.04.2025 - V B 1/24, BFH/NV 2025, 1048, Rz 13). - BFH, 02.07.2021 - V B 34/20
Belegnachweis beim Vorsteuerabzug
Rn. 8 a) Eine Entscheidung ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht mit Gründen versehen, wenn sie nicht erkennen lässt, welche tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen für sie maßgeblich waren (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17.8.2020 - II B 32/20, BFH/NV 2021, 31).
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Rechtsprechung
| RFH, 22.12.1920 - II B 32/20 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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