Rechtsprechung
| BFH, 08.09.2006 - II B 42/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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UmwG § 2 Nr. 1; ; GrEStG § ... 1 Abs. 1 Nr. 3; ; GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 2; ; GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 4; ; GrEStG § 8 Abs. 2 Nr. 2; ; GrEStG § 11 Abs. 1; ; GrEStG § 23 Abs. 4; ; RpflAnpG § 10 Abs. 4; ; GVG § 21f; ; GVG § 21f Abs. 2 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Ordnungsgemäße Besetzung eines Spruchkörpers bei Vakanz der Vorsitzendenstelle
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erhebung von Grunderwerbssteuer bei Grunddtücksverschmelzung; Verschmelzung einer grundbesitzenden GmbH
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 02.03.2005 - 6 V 7/05
- BFH, 08.09.2006 - II B 42/05
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BFH, 29.09.2005 - II R 23/04
Zeitpunkt der Verwirklichung beim Grunderwerb durch Umwandlung
Auszug aus BFH, 08.09.2006 - II B 42/05
Es hat die Beschwerde in Hinblick auf das Revisionsverfahren II R 23/04 zugelassen.Der erkennende Senat hat durch Urteil vom 29. September 2005 II R 23/04 (BFHE 210, 531, BStBl II 2006, 137) entschieden, dass die Tatbestände des § 1 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 2 und 4 GrEStG nicht den für Abs. 1 Nr. 1 der Vorschrift eigentümlichen Unterschied zwischen dem Erwerbsvorgang und dem Erwerb als dessen Erfolg aufweisen.
- BFH, 21.10.1999 - VII R 15/99
Senatsbesetzung beim FG
Auszug aus BFH, 08.09.2006 - II B 42/05
Entsprechend anwendbar ist § 21f Abs. 2 Satz 1 GVG nach dem endgültigen Ausscheiden eines Vorsitzenden Richters aus dem Spruchkörper vielmehr solange, wie durch die Vakanz im Vorsitz keine wesentlich gewichtigere Beeinträchtigung der bei ordnungsgemäßer Besetzung des Spruchkörpers zu erwartenden Arbeitsweise zu erwarten ist als bei einem längeren Urlaub oder einer länger dauernden Krankheit (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Oktober 1999 VII R 15/99, BFHE 190, 47, BStBl II 2000, 88).Denn eine solche Zeitspanne, in welcher kein Vorsitzender Richter den Vorsitz im Senat führte und für welche eine Vakanz im Vorsitz bisweilen z.B. auch durch längeren Urlaub oder längere Erkrankung entsteht, ist noch nicht geeignet, den notwendigen, von § 21f Abs. 1 GVG vorgeschriebenen richtungsweisenden Einfluss (…vgl. Kissel/Mayer, GVG, 4. Aufl. 2005, § 21f Rn. 4) eines Vorsitzenden Richters auf die Rechtsprechung des Spruchkörpers in Frage zu stellen (so für den Zeitraum von 50 Tagen: BFH-Urteil in BFHE 190, 47, BStBl II 2000, 88;… äußerste Grenze: 3 Monate, vgl. Kissel/Mayer, a.a.O., § 59 Rn. 3, m.w.N.).
- BFH, 15.07.1998 - I B 134/97
Anschlussbeschwerde; KSt-Pflicht ausländischer KapG
Auszug aus BFH, 08.09.2006 - II B 42/05
Nach der Rechtsprechung des BFH bestehen solche Zweifel, wenn bei summarischer Prüfung des Bescheides neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung einer Rechtsfrage bewirken (BFH-Entscheidungen vom 15. Juli 1998 I B 134/97, BFH/NV 1999, 372, und vom 10. November 1994 IV R 44/94, BFHE 176, 303, BStBl II 1995, 814, m.w.N.). - BFH, 10.11.1994 - IV R 44/94
Bei Aussetzung der Vollziehung sind steuerliche Auswirkungen in anderen …
Auszug aus BFH, 08.09.2006 - II B 42/05
Nach der Rechtsprechung des BFH bestehen solche Zweifel, wenn bei summarischer Prüfung des Bescheides neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung einer Rechtsfrage bewirken (…BFH-Entscheidungen vom 15. Juli 1998 I B 134/97, BFH/NV 1999, 372, und vom 10. November 1994 IV R 44/94, BFHE 176, 303, BStBl II 1995, 814, m.w.N.).
- BFH, 15.05.2007 - I B 120/06
Kein Besetzungsmangel bei vorhersehbarer Vakanz; Zweifel an einem …
Entsprechend anwendbar ist § 21f Abs. 2 Satz 1 GVG nach dem endgültigen Ausscheiden eines Vorsitzenden Richters aus dem Spruchkörper vielmehr solange, wie durch die Vakanz im Vorsitz keine wesentlich gewichtigere Beeinträchtigung der bei ordnungsgemäßer Besetzung des Spruchkörpers zu erwartenden Arbeitsweise zu erwarten ist als bei einem längeren Urlaub oder einer länger dauernden Krankheit (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Oktober 1999 VII R 15/99, BFHE 190, 47, BStBl II 2000, 88; BFH-Beschluss vom 8. September 2006 II B 42/05, juris).Der im Streitfall verstrichene Zeitraum zwischen dem Eintritt der Stellenvakanz zum 1. Mai 2006 und dem maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung am 12. Juli 2006 von zwei Monaten und zwölf Tagen hindert nicht die entsprechende Anwendung des § 21f Abs. 2 Satz 1 GVG (so für den Zeitraum von 50 Tagen: BFH-Urteil in BFHE 190, 47, BStBl II 2000, 88; für zwei Monate: BFH-Beschluss vom 8. September 2006 II B 42/05, juris).
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