Rechtsprechung
| BVerwG, 05.10.1972 - II B 45.72 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Schadenersatz wegen unterbliebener Beförderung zum Oberstleutnant - Grundlagen und Umfang der Bindungswirkung von tatrichterlichen Feststellungen in der Berufung - ...
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.1972 - I A 722/71
- BVerwG, 05.10.1972 - II B 45.72
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 23.10.1969 - II C 80.65
Fahrlässige Nichtanmeldung angestellter Putzfrauen zur Zusatzversicherung bei der …
Auszug aus BVerwG, 05.10.1972 - II B 45.72
Das hat der Senat in seinem Urteil vom 23. Oktober 1969 - BVerwG II C 80.65 - (BVerwGE 34, 122 [130 f.]) näher dargelegt. - BVerwG, 26.04.1968 - VI C 24.67
Rechtmäßigkeit einer Einstellung der Zahlung von Fahrkostenersatz und …
Auszug aus BVerwG, 05.10.1972 - II B 45.72
- Daß der Rechtsgedanke des § 839 Abs. 3 BGB auch im Verwaltungsrecht zum mindesten dann Geltung hat, wenn für den Nichtgebrauch eines Rechtsmittels ein hinreichender Grund nicht bestand, ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (BVerwGE 29, 309 [310] mit weiteren nachweisen); ob ein solcher Grund nicht bestand, ist eine Frage des Einzelfalls ohne rechtsgrundsätzliche Bedeutung. - BVerwG, 17.09.1970 - VI B 1.70
Darlegung eines Verfahrensmangels als Voraussetzungen einer Revision
Auszug aus BVerwG, 05.10.1972 - II B 45.72
"Bezeichnet" im Sinne des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO ist ein Verfahrensmangel aber nur dann, wenn die Beschwerde schlüssig darlegt, daß das angefochtene Urteil auf dem behaupteten Verfahrensmangel beruht oder beruhen kann, das Berufungsgericht also bei Vermeidung des gerügten Verfahrensmangels zu einem anderen dem Kläger günstigeren Ergebnis gelangt wäre oder hätte gelangen Können (so u.a. Beschluß vom 17. September 1970 - BVerwG VI B 1.70 - ständige Rechtsprechung).
- BVerwG, 21.01.1966 - VI CB 1.64
Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache
Auszug aus BVerwG, 05.10.1972 - II B 45.72
Die Beschwerdeschrift läßt jede Darlegung vermissen, daß sich dem Berufungsgericht die Beiziehung dieser Akten aufdrängen mußte - etwa, daß der anwaltlich vertretene Kläger die Beiziehung beantragt habe - und genügt schon damit nicht den Anforderungen des § 132 Abs. 3 Nr. 3 VwGO an die Bezeichnung eines Aufklärungsmangels (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. Beschlüsse vom 25. Oktober 1966 - BVerwG VI CB 1.64 - und vom 28. November 1961 - BVerwG II B 45.61 -). - BVerwG, 28.11.1961 - II B 45.61
Auszug aus BVerwG, 05.10.1972 - II B 45.72
Die Beschwerdeschrift läßt jede Darlegung vermissen, daß sich dem Berufungsgericht die Beiziehung dieser Akten aufdrängen mußte - etwa, daß der anwaltlich vertretene Kläger die Beiziehung beantragt habe - und genügt schon damit nicht den Anforderungen des § 132 Abs. 3 Nr. 3 VwGO an die Bezeichnung eines Aufklärungsmangels (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. Beschlüsse vom 25. Oktober 1966 - BVerwG VI CB 1.64 - und vom 28. November 1961 - BVerwG II B 45.61 -). - BVerwG, 23.03.1972 - VI B 39.71
Einräumung einer Erklärungsfrist ohne Vertagung der mündlichen Verhandlung und …
Auszug aus BVerwG, 05.10.1972 - II B 45.72
Der Kläger muß sich deshalb nämlich gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 295 Abs. 1 ZPO so behandeln lassen, als ob er auf die Beiziehung der besagten "Verfahrensvorschriften" verzichtet hätte (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. Beschluß vom 23. März 1972 - BVerwG VI B 39.71 -).
- BVerwG, 06.05.1976 - 6 B 73.75
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Das Bundesverwaltungsgericht hat schon wiederholt ausgesprochen, daß dies dann der Fall ist, wenn für den Nichtgebrauch des Rechtsmittels ein hinreichender Grund nicht bestand (vgl. BVerwGE 29, 309; Beschlüsse vom 5. Oktober 1972 - BVerwG II B 45.72 - und vom 14. November 1972 - BVerwG II B 44.72 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
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