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Rechtsprechung
   BFH, 08.07.2008 - II B 57/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,13335
BFH, 08.07.2008 - II B 57/07 (https://dejure.org/2008,13335)
BFH, Entscheidung vom 08.07.2008 - II B 57/07 (https://dejure.org/2008,13335)
BFH, Entscheidung vom 08. Juli 2008 - II B 57/07 (https://dejure.org/2008,13335)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de

    Verweisung des FG auf Einspruchsentscheidung

  • Judicialis

    FGO § 105 Abs. 5; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BFH, 10.11.2006 - XI B 147/05

    NZB: Begründungserleichterung nach § 105 Abs. 5 FGO

    Auszug aus BFH, 08.07.2008 - II B 57/07
    Diese Regelung dient der Entlastung der Gerichte von der Formulierungs- und Schreibarbeit bei der Urteilsbegründung, wenn deren Zweck, den Beteiligten Kenntnis davon zu vermitteln, auf welchen Feststellungen, Verhältnissen oder rechtlichen Erwägungen die Entscheidung beruht, ohne Nachteil für den Rechtsschutz des Klägers auch durch Bezugnahme auf bereits vorliegende Verwaltungsentscheidungen erreicht werden kann (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. November 2006 XI B 147/05, BFH/NV 2007, 267, m.w.N.).

    Die gebotene verfassungskonforme Anwendung des § 105 Abs. 5 FGO setzt allerdings zum einen voraus, dass das Gericht wegen des Anspruchs des Rechtsschutzsuchenden auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes) auf dessen wesentliches neues Vorbringen im Klageverfahren eingeht, und zum anderen, dass der Verwaltungsakt oder die Einspruchsentscheidung selbst eine aussagekräftige Begründung zu den wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen, die aus der Sicht des Gerichts für die getroffene Entscheidung maßgeblich waren, enthält (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 20. Mai 1994 VI R 10/94, BFHE 174, 391, BStBl II 1994, 707, und vom 23. April 1998 IV R 30/97, BFHE 186, 120, BStBl II 1998, 626; BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 267, m.w.N.).

    Die Begründungserleichterung des § 105 Abs. 5 FGO darf nicht dazu führen, dass geringere Anforderungen an die Auseinandersetzung des Gerichts mit entscheidungserheblichem Vorbringen des Rechtsschutzsuchenden, d.h. mit den vom ihm vorgetragenen selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln, gestellt werden (BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 267).

    Einen Grund für die Zulassung der Revision machen sie damit nicht geltend (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2004, 517, und in BFH/NV 2007, 267).

  • BFH, 20.11.2003 - III B 88/02

    Absehen von der Darstellung der Entscheidung - Bezugnahme auf die …

    Auszug aus BFH, 08.07.2008 - II B 57/07
    Eine über die Feststellung, dass das FG der Verwaltungsentscheidung folgt, hinausgehende Urteilsbegründung ist dann nicht erforderlich (BFH-Beschluss vom 20. November 2003 III B 88/02, BFH/NV 2004, 517).

    Einen Grund für die Zulassung der Revision machen sie damit nicht geltend (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2004, 517, und in BFH/NV 2007, 267).

  • BFH, 20.05.1994 - VI R 10/94

    Nicht mit Gründen versehenes FG-Urteil (§ 96 FGO )

    Auszug aus BFH, 08.07.2008 - II B 57/07
    Die gebotene verfassungskonforme Anwendung des § 105 Abs. 5 FGO setzt allerdings zum einen voraus, dass das Gericht wegen des Anspruchs des Rechtsschutzsuchenden auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes) auf dessen wesentliches neues Vorbringen im Klageverfahren eingeht, und zum anderen, dass der Verwaltungsakt oder die Einspruchsentscheidung selbst eine aussagekräftige Begründung zu den wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen, die aus der Sicht des Gerichts für die getroffene Entscheidung maßgeblich waren, enthält (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 20. Mai 1994 VI R 10/94, BFHE 174, 391, BStBl II 1994, 707, und vom 23. April 1998 IV R 30/97, BFHE 186, 120, BStBl II 1998, 626;… BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 267, m.w.N.).
  • BFH, 23.04.1998 - IV R 30/97

    Zur Begründungserleichterung nach § 105 Abs. 5 FGO

    Auszug aus BFH, 08.07.2008 - II B 57/07
    Die gebotene verfassungskonforme Anwendung des § 105 Abs. 5 FGO setzt allerdings zum einen voraus, dass das Gericht wegen des Anspruchs des Rechtsschutzsuchenden auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes) auf dessen wesentliches neues Vorbringen im Klageverfahren eingeht, und zum anderen, dass der Verwaltungsakt oder die Einspruchsentscheidung selbst eine aussagekräftige Begründung zu den wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen, die aus der Sicht des Gerichts für die getroffene Entscheidung maßgeblich waren, enthält (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 20. Mai 1994 VI R 10/94, BFHE 174, 391, BStBl II 1994, 707, und vom 23. April 1998 IV R 30/97, BFHE 186, 120, BStBl II 1998, 626;… BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 267, m.w.N.).
  • BFH, 24.08.2011 - VI B 18/11

    Einkünfteermittlung bei unterhaltsberechtigter Person im Rahmen des § 33a EStG - …

    Nichts anderes ergibt sich auch aus den von den Klägern zur Begründung des vermeintlichen Verfahrensfehlers herangezogenen Entscheidungen des BFH (Beschlüsse vom 20. November 2003 III B 88/02, BFH/NV 2004, 517; vom 8. Juli 2008 II B 57/07.
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