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| BFH, 12.10.1994 - II B 57/94 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit einer Beschwerde als förmliches Rechtsmittel
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83
Rechtswegerschöpfung freiwillige Gerichtsbarkeit
Auszug aus BFH, 12.10.1994 - II B 57/94
Gründe, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Rahmen einer Gegenvorstellung geprüft werden müßten -- Verletzung des Rechts auf Gehör (Art. 103 des Grundgesetzes -- GG --) oder Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) -- (vgl. Beschlüsse des BVerfG vom 20. Februar 1984 1 BvR 166/84, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Gesetz über das Bundesverfassungsgericht, § 93, Rechtsspruch 16, und vom 8. Juli 1986 2 BvR 152/83, BVerfGE 73, 322), liegen offensichtlich nicht vor. - BFH, 27.07.1993 - VII S 6/93
Voraussetzungen der Zulässigkeit der Abänderung einer formell rechtskräftigen …
Auszug aus BFH, 12.10.1994 - II B 57/94
Auch soweit in dem Schreiben des Antragstellers vom 19. April 1994 eine formlose Gegenvorstellung gegen den Senatsbeschluß vom 2. März 1994 zu sehen ist, ist diese unstatthaft (vgl. BFH-Beschluß vom 27. Juni 1993 VII S 6/93, BFH/NV 1994, 250). - BVerfG, 20.02.1984 - 1 BvR 166/84
Auszug aus BFH, 12.10.1994 - II B 57/94
Gründe, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Rahmen einer Gegenvorstellung geprüft werden müßten -- Verletzung des Rechts auf Gehör (Art. 103 des Grundgesetzes -- GG --) oder Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) -- (vgl. Beschlüsse des BVerfG vom 20. Februar 1984 1 BvR 166/84, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Gesetz über das Bundesverfassungsgericht, § 93, Rechtsspruch 16, und vom 8. Juli 1986 2 BvR 152/83, BVerfGE 73, 322), liegen offensichtlich nicht vor. - BFH, 30.06.1993 - XI S 7/93
Unbegründetheit der Gegenvorstellung
Auszug aus BFH, 12.10.1994 - II B 57/94
Soweit schließlich in dem Schreiben des Antragstellers vom 19. April 1994 ein Antrag auf Abänderung der ablehnenden PKH-Entscheidung des Senats gesehen werden könnte, wäre dieser Antrag zwar grundsätzlich statthaft (vgl. BFH-Beschluß vom 30. Juni 1993 XI S 7/93, BFH/NV 1993, 751), aber unbegründet und deshalb zurückzuweisen.
- BFH, 01.10.2002 - VII B 35/02
Tatbestandsberichtigung - Beschlussergänzung - Postulationsfähigkeit vor dem …
Diese ist statthaft (vgl. BFH, Beschluss vom 12. Oktober 1994 II B 57/94, BFH/NV 1995, 333), weil der Kläger inzident die Verletzung seines Rechts auf Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--) rügt, indem er die Tatbestandsberichtigung beantragt. - BFH, 05.06.2003 - I B 35/03
AdV; Beschwerde; außerordentliche Beschwerde
Die Entscheidung darüber, ob die Gegenvorstellung vorliegend aufgrund der von der Antragstellerin vorgetragenen Rüge von Verfahrensfehlern zulässig (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 1. Oktober 2002 VII B 35/02, n.v.; vom 12. Oktober 1994 II B 57/94, BFH/NV 1995, 333;… vom 21. April 1997 V R 22, 23/93, BFH/NV 1998, 32) und zudem begründet ist, obliegt dem Ausgangsgericht; darüber zu befinden ist der Senat gehindert. - BFH, 20.02.2003 - I B 193/02
Außerordentliche Beschwerde
Die Entscheidung der Frage, ob die Gegenvorstellung vorliegend wegen der Rüge eines schwerwiegenden Verfahrensverstoßes zulässig (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 1. Oktober 2002 VII B 35/02, nicht veröffentlicht; vom 12. Oktober 1994 II B 57/94, BFH/NV 1995, 333) und zudem begründet ist, obliegt dem Ausgangsgericht; darüber zu befinden ist der Senat daher gehindert. - BFH, 26.07.2001 - XI S 14/00
Einkommensteuer - Nichtzulassungsbeschwerde - Prozesskostenhilfe - Antrag auf PKH …
Die beabsichtigte Gegenvorstellung, mit der ein Antrag auf Abänderung der ablehnenden PKH-Entscheidung verfolgt wird, ist zwar grundsätzlich statthaft (…BFH-Beschlüsse vom 30. Januar 2001 VII S 35/00, BFH/NV 2001, 810;… vom 26. März 1997 VIII S 2/97, BFH/NV 1997, 697, m.w.N.; vom 12. Oktober 1994 II B 57/94, BFH/NV 1995, 333;… vom 4. März 1997 IV S 5/94, BFH/NV 1997, 799, …und vom 30. Juni 1993 XI S 7/93, BFH/NV 1993, 751). - BFH, 26.03.1997 - VIII S 2/97 Können Beschlüsse von Gesetzes wegen freilich nicht mit der Beschwerde angefochten werden, wie dies in Kostensachen im finanzgerichtlichen Verfahren der Fall ist, wird die Gegenvorstellung grundsätzlich als -- subsidiär -- statthaft erachtet (…vgl. ausführlich Meyer-Ladewig, in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung, Vorbemerkung § 124 Rz. 16f., m. umf. N.; ferner BFH-Beschlüsse vom 12. Oktober 1994 II B 57/94, BFH/NV 1995, 333;… vom 30. Juni 1993 XI S 7/93, BFH/NV 1993, 751, wonach ein im Rahmen einer Gegenvorstellung gestellter Antrag auf Abänderung einer ablehnenden Entscheidung grundsätzlich statthaft ist;… ferner BFH/NV 1996, 560;… BFH/NV 1997, 132, wonach sogar eine Gegenvorstellung gegen die Beschwerdeentscheidung in Sachen der Anordnung zur Bestellung eines Bevollmächtigten und gegen den die Prozeßkostenhilfe -- PKH -- ablehnenden Beschluß als statthaft angesehen wird, da diese Entscheidungen nur in formelle Rechtskraft erwüchsen;… BFH-Beschluß vom 29. Juli 1996 XI S 45/96, BFH/NV 1996, 927, wonach die Gegenvorstellung gegen Streitwertfestsetzungen im Hinblick auf § 25 Abs. 2 Satz 2 und 3 GKG als statthaft angesehen wird, diese jedoch auf sechs Monate kraft Gesetzes befristet sei;… anders BFH- Beschluß vom 6. August 1996 VII S 7/96, BFH/NV 1997, 135, m. w. N., betreffend Gegenvorstellung gegen ablehnenden PKH-Beschluß).
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