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Rechtsprechung
   BFH, 26.01.2006 - II B 61/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13684
BFH, 26.01.2006 - II B 61/05 (https://dejure.org/2006,13684)
BFH, Entscheidung vom 26.01.2006 - II B 61/05 (https://dejure.org/2006,13684)
BFH, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - II B 61/05 (https://dejure.org/2006,13684)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    BewG §§ 138 ff.; ; BewG § 138 Abs. 5; ; BewG § 138 Abs. 5 Satz 1; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 2. Halbsatz 1. Alternative

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfrage einer Prüfungskompetenz und Prüfungspflicht des Lagefinanzamts für die Erforderlichkeit der Feststellung eines Bedarfswerts - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache für die Zulassung der Revision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BewG § 138 Abs. 5
    Bedarsfwert; Prüfungskompetenz des Lage-FA

  • datenbank.nwb.de

    Prüfungspflicht des Lagefinanzamts bei der Bedarfsbewertung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.05.2005 - II R 57/03

    Einheitliche Feststellung des Grundbesitzwerts

    Auszug aus BFH, 26.01.2006 - II B 61/05
    Dieses Verfahren schließt es jedenfalls im Regelfall aus, im Rechtsmittelverfahren gegen den Feststellungsbescheid die Steuerbarkeit betreffende materiell-rechtliche Einwände zu berücksichtigen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Mai 2005 II R 57/03, BFH/NV 2005, 1982).

    Wurde ein Lagefinanzamt vom Feststellungsfinanzamt aufgefordert, eine Wertfeststellung auf einen bestimmten Stichtag für eine beabsichtigte Steuerfestsetzung vorzunehmen, kann das Lagefinanzamt daher regelmäßig ohne weitere Prüfung davon ausgehen, dass die Feststellung des Grundbesitzwerts i.S. von § 138 Abs. 5 Satz 1 BewG "erforderlich" ist (BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 1982).

  • FG Nürnberg, 07.08.2003 - IV 140/03
    Auszug aus BFH, 26.01.2006 - II B 61/05
    Ob etwas anderes in den Fällen gilt, in denen die Feststellung des Grundbesitzwerts "unvertretbar" (Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 7. August 2003 IV 140/2003, Entscheidungen der Finanzgerichte 2004, 23) erscheint oder ein Fall objektiver Willkür (…vgl. Moench, Erbschaftsteuergesetz, § 12 Abschn. II 1 Rdnr. 8: "völlig aus der Luft gegriffen") vorliegt, kann dahinstehen.
  • BFH, 29.11.2006 - II R 42/05

    BewG § 138 Abs. 5 Satz 1 und Satz 2 Nr. 2; ErbStG § 12 Abs. 3; AO 1977 § 182 Abs. …

    a) Das Merkmal "erforderlich" ist nicht so zu verstehen, dass das Feststellungsfinanzamt vor der Wertermittlung materiell-rechtlich zu prüfen hätte, ob ein schenkungsteuerbarer Vorgang vorliegt (…vgl. BFH-Urteil vom 24. Mai 2005 II R 57/03, BFH/NV 2005, 1982; BFH-Beschluss vom 26. Januar 2006 II B 61/05, BFH/NV 2006, 921).

    Darüber, ob ein "Bedarf" besteht und damit die Wertfeststellung "erforderlich" ist, entscheidet somit nicht das Lagefinanzamt (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977), sondern allein das Erbschaft- bzw. Schenkungsteuerfinanzamt (§ 35 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes --ErbStG--), und zwar nicht durch einen selbständig anfechtbaren Verwaltungsakt, sondern durch den verwaltungsinternen Vorgang der Anforderung des Grundbesitzwerts beim Lagefinanzamt (BFH in BFH/NV 2006, 921).

    Die Erforderlichkeit einer Bedarfswertfeststellung steht jedenfalls dann außer Frage, wenn das den Bedarfswert anfordernde Schenkungsteuerfinanzamt bereits auf der Grundlage des Bescheids über die Bedarfswertfeststellung Schenkungsteuer festgesetzt hat (vgl. BFH in BFH/NV 2006, 921).

  • BFH, 10.02.2011 - II S 39/10

    Widerruf einer Einverständniserklärung i. S. des § 79a Abs. 3 und 4 FGO - …

    Rn. 8 Das FG hat zu Recht darauf hingewiesen, dass § 138 Abs. 5 BewG, wonach die Feststellung von Grundbesitzwerten vorzunehmen ist, wenn diese für die Erbschaftsteuer oder Grunderwerbsteuer "erforderlich" sind, nicht so zu verstehen ist, dass das Feststellungsfinanzamt vor der Wertermittlung materiell-rechtlich zu prüfen hätte, ob ein grunderwerbsteuersteuerbarer Vorgang vorliegt (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Januar 2006 II B 61/05, BFH/NV 2006, 921).

    Dass ausnahmsweise deshalb etwas anderes gelten könnte, weil die Feststellung des Grundbesitzwerts "unvertretbar" oder objektiv willkürlich wäre (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 921), hat der Kläger nicht dargelegt.

  • FG Nürnberg, 14.01.2016 - 4 K 814/15

    Ermittlung des Grundbesitzwerts eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs …

    Das Lagefinanzamt kann nach einer solchen Aufforderung regelmäßig ohne weitere Prüfung davon ausgehen, dass die Feststellung eines Grundbesitzwerts "erforderlich" ist (BFH-Beschluss vom 26.01.2006 II B 61/05, BFH/NV 2006, 921; BFH-Urteil vom 24.05.2005 II R 57/03, DStRE 2005, 1216).

    Die Anforderung des Grundbesitzwerts beim Lagefinanzamt stellt einen verwaltungsinternen Vorgang dar und bildet keinen selbstständig anfechtbaren Verwaltungsakt (BFH-Beschluss vom 26.01.2006 II B 61/05, BFH/NV 2006, 921; BFH-Urteil vom 24.05.2005 II R 57/03, DStRE 2005, 1216).

  • FG Schleswig-Holstein, 09.12.2010 - 2 K 144/09

    Aufforderung an das Lagefinanzamt zur Feststellung des Grundstückswerts durch das …

    Rn. 15 Soweit das Lagefinanzamt dazu aufgefordert wird, eine Wertfeststellung auf einen bestimmten Stichtag für eine beabsichtigte Steuerfestsetzung vorzunehmen, kann es regelmäßig ohne weitere Prüfung davon ausgehen, dass die Feststellung des Grundbesitzwertes im Sinne von § 151 Abs. 5 BewG von Bedeutung ist (BFH-Urteil vom 29. November 2006, II R 42/05, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2007, 319; vom 26. Januar 2006, II B 61/05, BFH/NV 2006, 921).

    Das Ersuchen um Feststellung eines solchen Wertes für Zwecke der beabsichtigten Steuerfestsetzung stellt keinen selbstständig anfechtbaren Verwaltungsakt, sondern einen verwaltungsinternen Vorgang dar (BFH vom 26. Januar 2006, II B 61/05, BFH/NV 2006, 921).

    Rn. 16 Ob etwas anderes in den Fällen gilt, in denen die Feststellung des Grundbesitzwertes "unvertretbar" erscheint oder ein Fall objektiver Willkür vorliegt, kann dahinstehen, denn nach Meinung des BFH, der sich das Gericht anschließt, steht die Erforderlichkeit insbesondere dann völlig außer Frage, wenn die den Bedarfswert anfordernde Finanzbehörde - wie im Streitfall - auf der Grundlage des Bescheides über die Bedarfswertfeststellung tatsächlich Grunderwerbsteuer festgesetzt hat (BFH-Urteil vom 26. Januar 2006, II B 61/05, BFH/NV 2006, 921).

  • FG Nürnberg, 04.05.2006 - IV 354/04

    Bindungswirkung eines für Zwecke der Erbschaftsteuer erlassenen …

    Eine Wertfeststellung ist für das Feststellungsfinanzamt jedenfalls im Regelfall immer dann "erforderlich", wenn ein Finanzamt um die Feststellung eines solchen Wertes für Zwecke einer beabsichtigten Steuerfestsetzung nachsucht (…BFH-Urteil v. 24.05.2005 II R 57/03, BFH/NV 2005, 1982 ; BFH-Beschluss v. 26.01.2006 II B 61/05, juris STRE 200650283).

    Ob ein "Bedarf" besteht und damit die Wertfeststellung "erforderlich" ist, entscheidet allein das für die Festsetzung der Steuer zuständige Finanzamt, und zwar nicht durch einen selbständig anfechtbaren Verwaltungsakt, sondern durch einen verwaltungsinternen Vorgang, nämlich der Anforderung des Grundbesitzwertes beim Lagefinanzamt (…BFH-Urteil v. 24.05.2005 II R 57/03, BFH/NV 2005, 1982 ; BFH-Beschluss v. 26.01 .2006 II B 61/05, juris STRE 200650283).

  • FG Hamburg, 28.08.2014 - 3 K 134/13

    Bewertungsgesetz: Grundbesitz- und Erbbaurechts-Bedarfswert

    Rn. 22 e) Schließlich steht die Erforderlichkeit des Grundbesitzwerts im - vorliegenden Feststellungsverfahren nach ständiger Rechtsprechung insbesondere dann bindend völlig außer Frage, wenn die den Bedarfswert anfordernde Finanzbehörde - ... die Grunderwerbsteuerstelle - auf der Grundlage des Bescheids über die Bedarfswertfeststellung tatsächlich bereits Steuer - wie hier die Grunderwerbsteuer - festgesetzt hat (Schleswig-Holsteinisches FG…, Urteil vom 09.12.2010 2 K 144/09, Juris Rz. 16;… BFH-Urteil vom 29.11.2006 II R 42/05, BFHE 215, 529, BStBl II 2007, 319, Juris Rz. 11; BFH-Beschluss vom 26.01.2006 II B 61/05, BFH/NV 2006, 921 Rz. 7).
  • FG Köln, 31.08.2023 - 4 K 2275/22

    Zurechnungsregeln bei Grundsteuerbewertungen, insbesondere hinsichtlich der …

    Eine entsprechende Aufforderung könne nicht hinterfragt werden, jedenfalls dürften das Lagefinanzamt und das Finanzgericht ohne Weiteres davon ausgehen, dass der Grundbesitzwert von Bedeutung sei (…Verweis auf BFH-Urteil vom 24.05.2005 II R 57/03, DStRE 2005, 1216, Juris Rn. 12-13; BFH-Beschluss vom 26.01.2006 II B 61/05, BFH/NV 2006, 921, Juris Rn. 6-8;… BFH-Urteil vom 29.11.2006 II R 42/05, DStRE 2007, 361, Juris Rn. 9-11;… BFH-Urteil vom 25.04.2018 II R 47/15, DStR 2018, 2147, Juris Rn. 15).

    Dies gilt ausnahmsweise nicht, wenn diese unvertretbar oder objektiv willkürlich ist (vgl. BFH-Beschluss II S 39/10 mit Verweis auf BFH-Beschluss BFH/NV 2006, 921).

  • FG Berlin-Brandenburg, 23.10.2019 - 3 K 3179/19

    Rechtsfolgen der Rücknahme einer Bedarfswertanforderung

    Rn. 33 Bei der Auslegung von § 151 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. Abs. 5 Satz 2 BewG vertritt der BFH die Auffassung, die Bedarfswertanforderung sei für das Lagefinanzamt und ggf. anschließend im Rechtsstreit über den Bedarfswert für das Finanzgericht verbindlich und könne nicht hinterfragt werden, jedenfalls dürften das Lage-FA und das Finanzgericht aufgrund einer Anforderung ohne Weiteres davon ausgehen, dass der Bedarfswert erforderlich sei (BFH…, Urteil vom 24.05.2005 II R 57/03, DStRE 2005, 1216, Juris Rn. 12-13; BFH, Beschluss vom 26.01.2006 II B 61/05, BFH/NV 2006, 921, Juris Rn. 6-8; BFH…, Urteil vom 29.11.2006 II R 42/05, DStRE 2007, 361, Juris Rn. 9-11; BFH…, Urteil vom 25.04.2018 II R 47/15, DStR 2018, 2147, Juris Rn. 15).
  • FG Berlin-Brandenburg, 24.03.2021 - 14 K 14059/20

    Festsetzung von Aussetzungszinsen bzgl. der Schenkungsteuer

    Denn ob die Wertfeststellung für die Besteuerung von Bedeutung ist, entscheidet nicht das Lagefinanzamt, sondern allein das Erbschaftsteuerfinanzamt (§ 151 Abs. 1 BewG ) und zwar nicht durch einen selbständig anfechtbaren Verwaltungsakt, sondern durch einen verwaltungsinternen Vorgang (Anforderung des Grundbesitzwerts beim Lagefinanzamt; vgl. BFH, Beschluss vom 26. Januar 2006, II B 61/05, BFH/NV2006, 921).
  • FG Hamburg, 10.05.2006 - 3 K 216/05

    Bewertungsgesetz/Erbschaftsteuergesetz: Grundbesitzwert-Feststellung zum …

    Der Zeitpunkt der Entstehung der (Erbschaft-) oder Schenkungsteuer gehört nämlich nicht zu den Besteuerungsgrundlagen, über die in den Bescheiden zur gesonderten Feststellung der Grundbesitzwerte nach § 12 Abs. 3 ErbStG i.V.m. § 138 Abs. 5 BewG verbindlich zu entscheiden ist (Bundesfinanzhof -BFH- vom 26. Januar 2006, II B 61/05, BFH/NV 2006, 921 ;… vom 26. Oktober 2005, II R 53/02, BFH/NV 2006, 551 m.w.N.; ständ. Rspr.).
  • FG Münster, 22.08.2013 - 3 K 1556/13

    Feststellung Grundbesitzwert

  • FG Münster, 30.07.2013 - 3 V 1562/13

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Grundbesitz-Feststellungbescheid, …

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 30.09.2009 - 2 K 50/07

    Feststellung der Erforderlichkeit der Bedarfswertfeststellung i.S. des 138 Abs. 5 …

  • FG Berlin-Brandenburg, 25.09.2019 - 3 K 3178/19

    Keine Aussetzung der Grundstücksbewertung wegen Streit um die Grunderwerbsteuer

  • FG Münster, 22.08.2013 - 3 K 1558/13

    Feststellung Grundbesitzwert

  • FG Münster, 22.08.2013 - 3 K 1557/13

    Feststellung Grundbesitzwert

  • FG Hessen, 31.01.2024 - 4 K 558/23
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