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Rechtsprechung
   BFH, 21.03.2007 - II B 72/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13741
BFH, 21.03.2007 - II B 72/06 (https://dejure.org/2007,13741)
BFH, Entscheidung vom 21.03.2007 - II B 72/06 (https://dejure.org/2007,13741)
BFH, Entscheidung vom 21. März 2007 - II B 72/06 (https://dejure.org/2007,13741)
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    FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2; ; GrEStG § 6 Abs. 3; ; GrEStG § 6 Abs. 1; ; AO § 41 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Darlegung einer Divergenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (17)

  • BFH, 03.11.2005 - V B 9/04

    Bekanntgabe von Bescheiden; Inhaltsadressat

    Auszug aus BFH, 21.03.2007 - II B 72/06
    Eine Revisionszulassung kommt dabei nur bei offensichtlichen materiellen oder formellen Rechtsanwendungsfehlern des FG im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung in Betracht (…BFH-Beschlüsse vom 14. August 2001 XI B 57/01, BFH/NV 2002, 51;… vom 28. Juli 2003 V B 72/02, BFH/NV 2003, 1597; vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25; vom 7. Juli 2004 VII B 344/03, BFHE 206, 226, BStBl II 2004, 896, und vom 3. November 2005 V B 9/04, BFH/NV 2006, 248).

    Der Beschwerdeführer muss bei Geltendmachung dieses Zulassungsgrundes substantiiert darlegen, weshalb die Vorentscheidung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. Dezember 2002 X B 99/02, BFH/NV 2003, 496, und in BFH/NV 2006, 248).

  • BFH, 14.12.2004 - XI R 6/02

    Gewinnerzielungsabsicht eines Rechtsanwalts bei langjähriger Verlusterzielung

    Auszug aus BFH, 21.03.2007 - II B 72/06
    Die beim Abschluss des Gesellschaftsvertrags über die X-GbR am 30. Dezember 1993 und bei den notariellen Beurkundungen am 23. März 1994 von Dr. Z verfolgten Absichten sind innere Tatsachen, die nicht anhand von Erklärungen bei einer etwaigen Zeugenvernehmung, sondern wie alle sich in der Vorstellung von Menschen abspielenden Vorgänge nur anhand äußerer Merkmale festgestellt werden können (vgl. BFH-Urteile vom 21. Juli 2004 X R 33/03, BFHE 207, 183, BStBl II 2004, 1063; vom 17. November 2004 X R 62/01, BFHE 208, 522, BStBl II 2005, 336, und vom 14. Dezember 2004 XI R 6/02, BFHE 208, 557, BStBl II 2005, 392).
  • BFH, 21.07.2004 - X R 33/03

    Einkünfteerzielungsabsicht bei einem Bootshandel mit langjährigen hohen Verlusten

    Auszug aus BFH, 21.03.2007 - II B 72/06
    Die beim Abschluss des Gesellschaftsvertrags über die X-GbR am 30. Dezember 1993 und bei den notariellen Beurkundungen am 23. März 1994 von Dr. Z verfolgten Absichten sind innere Tatsachen, die nicht anhand von Erklärungen bei einer etwaigen Zeugenvernehmung, sondern wie alle sich in der Vorstellung von Menschen abspielenden Vorgänge nur anhand äußerer Merkmale festgestellt werden können (vgl. BFH-Urteile vom 21. Juli 2004 X R 33/03, BFHE 207, 183, BStBl II 2004, 1063; vom 17. November 2004 X R 62/01, BFHE 208, 522, BStBl II 2005, 336, und vom 14. Dezember 2004 XI R 6/02, BFHE 208, 557, BStBl II 2005, 392).
  • FG Rheinland-Pfalz, 28.10.2014 - 3 K 1765/12

    Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht einer sog. technischen Fachkraft i.S. des …

    Rn. 47 Bei der behaupteten Rückkehrabsicht handelt es sich - wie bereits ausgeführt - um eine sog. innere Tatsache, die nicht anhand von Erklärungen bei einer etwaigen Zeugenvernehmung, sondern wie alle sich in der Vorstellung von Menschen abspielenden Vorgänge nur anhand äußerer Merkmale festgestellt werden kann (vgl. BFH-Beschluss vom 21. März 2007 II B 72/06, www.juris.de m.w.N.).Dies schließt eine unmittelbare Beweisführung durch einen Beteiligten oder durch die Vernehmung eines Zeugen, der seine Kenntnis nur aus Gesprächen mit dem Steuerpflichtigen bezieht, aus (…BFH-Beschluss vom 21. Juni 1996 VIII B 87/95, BFH/NV 1996, 897).
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