Rechtsprechung
| BVerwG, 05.08.1968 - II B 76.67 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 26.07.1967 - V 570/66
- BVerwG, 05.08.1968 - II B 76.67
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 24.04.1963 - VI C 49.61
Versorgung der ehemaligen Soldaten - Begriff des politischen Beweggrundes für die …
Auszug aus BVerwG, 05.08.1968 - II B 76.67
Denn die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Urteils kann in der Regel nur mittels eines fristgerechten Antrages auf Urteilsberichtigung (§ 119 Abs. 1 VwGO), nicht dagegen als Verfahrensmangel im Beschwerdeverfahren geltend gemacht werden (BVerwG, Beschluß vom 30. Januar 1968 - BVerwG VI B 17.67 - mit Hinweis auf Urteil vom 24. April 1963 - BVerwG VI C 49.61 - [DVBl. 1963 S. 627] und Urteil vom 10. März 1966 - BVerwG II C 113.64 -). - BVerwG, 11.01.1962 - V B 91.61
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als …
Auszug aus BVerwG, 05.08.1968 - II B 76.67
Ist aber ersichtlich, daß der von der Beschwerde gerügte Verfahrensmangel nicht vorliegt, so ist die Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO abzulehnen, weil die angefochtene Entscheidung nicht auf dem Verfahrensmangel beruhen kann (BVerwG, Beschluß vom 11. Januar 1962 - BVerwG V B 91.61 - [Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nr. 24]). - BVerwG, 10.03.1966 - II C 113.64
Recht der früheren Berufssoldaten - Versorgungsansprüche der Witwe eines früheren …
Auszug aus BVerwG, 05.08.1968 - II B 76.67
Denn die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Urteils kann in der Regel nur mittels eines fristgerechten Antrages auf Urteilsberichtigung (§ 119 Abs. 1 VwGO), nicht dagegen als Verfahrensmangel im Beschwerdeverfahren geltend gemacht werden (BVerwG, Beschluß vom 30. Januar 1968 - BVerwG VI B 17.67 - mit Hinweis auf Urteil vom 24. April 1963 - BVerwG VI C 49.61 - [DVBl. 1963 S. 627] und Urteil vom 10. März 1966 - BVerwG II C 113.64 -). - BVerwG, 22.09.1966 - VIII CB 94.64
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.08.1968 - II B 76.67
Daß das Berufungsgericht dem von dem Kläger erstmals im ersten Rechtszuge durch Schriftsatz vom 29. Juli 1965 gestellten, im Berufungsverfahren jedoch nicht wiederholten Antrag auf Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in dem einen Angehörigen der Division "F." betreffenden Rechtsstreit BVerwG VIII CB 94.64 nicht entsprochen hat, stellt keinen die Zulassung der Revision rechtfertigenden Verfahrensmangel dar. - BVerwG, 14.11.1968 - VIII C 83.66
Dienstleistungen in Verbänden außerhalb der Wehrmacht
Auszug aus BVerwG, 05.08.1968 - II B 76.67
Der vorbezeichnete, jetzt unter dem Aktenzeichen BVerwG VIII C 83.66 anhängige Rechtsstreit betrifft die Anrechnung von Vordienstzeiten des dortigen Klägers, eines Berufsoffiziers, bei der SA-Standarte "F." während deren Unterstellung unter die Wehrmacht auf das Besoldungsdienstalter, nicht dagegen die im vorliegenden Fall allein entscheidende Rechtsfrage, ob der Kläger am 8. Mai 1945 Berufsoffizier war.
- BVerwG, 22.11.1979 - 7 B 146.78
Anspruch auf rechtliches Gehör - Anforderungen an Darlegung eines …
Eine etwaige Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Tatbestandes eines Urteils kann nämlich nicht mit der Revision als Verfahrensmangel, sondern nur mittels eines fristgebundenen Antrags auf Berichtigung des Tatbestands gemäß § 119 VwGO geltend gemacht werden; Entsprechendes gilt für einen Antrag auf Urteilsergänzung gemäß § 120 VwGO, wenn ein nach dem Tatbestand von einem Beteiligten gestellter Antrag bei der Entscheidung ganz oder zum Teil übergangen ist (so ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts: Beschlüsse vom 5. August 1968 - BVerwG 2 B 76.67 -, vom 9. Juni 1970 - BVerwG 6 B 22.69 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 62 = VerwRspr. 22, 1002], vom 18. Juli 1973 - BVerwG 3 B 1.73 -, vom 3. Juli 1978 - BVerwG 7 B 61.77 - mit weit. - BVerwG, 21.12.1973 - VI CB 172.73
Erfordernis der Wiedergabe einer Parteivernehmung - Erforderlichkeit der …
Mit der Revision kann er dies nicht mehr geltend machen (vgl. Urteil vom 24. April 1963 - BVerwG VI C 49.61 - [DVBl. 1963, 627] und Beschluß vom 5. August 1968 - BVerwG II B 76.67 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 07.01.1974 - VI C 77.73
Begründung einer Kriegsdienstverweigerung - Begründetheit der Verfahrensrevision …
Mit der Revision kann er dies jetzt nicht mehr geltend machen (vgl. Urteil vom 24. April 1963 - BVerwG VI C 49.61 - [DVBl. 1963, 627] und Beschlüsse vom 30. Januar 1968 - BVerwG VI B 17.67 - sowie vom 5. August 1968 - BVerwG II B 76.67 - mit weiteren Nachweisen).
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