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Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 24.06.1977

Rechtsprechung
   BVerwG, 04.05.1977 - II B 81.76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,1208
BVerwG, 04.05.1977 - II B 81.76 (https://dejure.org/1977,1208)
BVerwG, Entscheidung vom 04.05.1977 - II B 81.76 (https://dejure.org/1977,1208)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Mai 1977 - II B 81.76 (https://dejure.org/1977,1208)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.04.1971 - VII B 47.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1977 - 2 B 81.76
    Abgesehen davon, daß es eine Frage des Einzelfalles und damit eine der grundsätzlichen Bedeutung entbehrende Frage ist, ob nach den jeweils vorliegenden besonderen Umständen bei einer gemäß § 75 VwGO erhobenen Klage der Behörde die Kosten des Verfahrens gemäß § 155 Abs. 5 VwGO aufzuerlegen sind, wenn die Verzögerung der Entscheidung auf dem Verschulden der Behörde beruht, ist die Sondervorschrift des § 161 Abs. 3 VwGO nicht - wie die Beschwerde offenbar meint - auf alle Verfahren nach § 75 VwGO anzuwenden, sondern nur auf solche Untätigkeitsklagen, die sich dadurch erledigen, daß dem Widerspruch uneingeschränkt stattgegeben (oder der beantragte Verwaltungsakt erlassen) wird (vgl. u.a. auch Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 29. Februar 1972 - VII B 47.71 - [NJW 1972, 1485, 1486 [OVG Nordrhein-Westfalen 29.02.1972 - VII B 47/71]] mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.02.1972 - VII B 47/71
    Auszug aus BVerwG, 04.05.1977 - 2 B 81.76
    Abgesehen davon, daß es eine Frage des Einzelfalles und damit eine der grundsätzlichen Bedeutung entbehrende Frage ist, ob nach den jeweils vorliegenden besonderen Umständen bei einer gemäß § 75 VwGO erhobenen Klage der Behörde die Kosten des Verfahrens gemäß § 155 Abs. 5 VwGO aufzuerlegen sind, wenn die Verzögerung der Entscheidung auf dem Verschulden der Behörde beruht, ist die Sondervorschrift des § 161 Abs. 3 VwGO nicht - wie die Beschwerde offenbar meint - auf alle Verfahren nach § 75 VwGO anzuwenden, sondern nur auf solche Untätigkeitsklagen, die sich dadurch erledigen, daß dem Widerspruch uneingeschränkt stattgegeben (oder der beantragte Verwaltungsakt erlassen) wird (vgl. u.a. auch Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 29. Februar 1972 - VII B 47.71 - [NJW 1972, 1485, 1486 [OVG Nordrhein-Westfalen 29.02.1972 - VII B 47/71]] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 23.07.1991 - 3 C 56.90

    Streitwertbemessung Arzneimittelzulassung - Zureichender Grund - …

    § 161 Abs. 3 VwGO ist nicht nur in den Fällen des § 75 Satz 4 VwGO anzuwenden, in denen die Untätigkeitsklage in vollem Umfang durch Erlaß des begehrten Verwaltungsakts oder durch einen dem Widerspruch uneingeschränkt stattgebenden Bescheid erledigt ist (a. A. BVerwG, Beschluß vom 4. Mai 1977 - BVerwG 2 B 81.76 - Buchholz 310 § 161 Nr. 46); zu den "Fällen des § 75" VwGO gehören auch die Fälle des Satzes 1, in denen unter den dort genannten Voraussetzungen ohne Vorverfahren Klage erhoben wird.

    Der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts vertritt allerdings die Auffassung, daß § 161 Abs. 3 VwGO nur in den Fällen anzuwenden sei, in denen die Untätigkeitsklage in vollem Umfang durch Erlaß des begehrten Verwaltungsakts oder durch einen dem Widerspruch uneingeschränkt stattgebenden Bescheid erledigt ist (Beschluß vom 4. Mai 1977 - BVerwG 2 B 81.76 - Buchholz 310 § 161 Nr. 46; ebenso in jüngster Zeit: Hess. Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 8. Februar 1990 - 3 UE 3001/88 - NVwZ 1990, 1088, allerdings auf die fehlende Erledigung abstellend).

    Eine Vorlage gemäß § 11 Abs. 3 VwGO an den Großen Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Hinblick auf den Beschluß des 2. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Mai 1977 - BVerwG 2 B 81.76 - (Buchholz 310 § 161 Nr. 46) ist nicht erforderlich.

  • VG Frankfurt/Main, 25.11.2019 - 8 K 2935/19

    Zur Kostentragungspflicht bei einer Untätigkeitsklage

    Soweit der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in einer älteren Entscheidung (BVerwG, Beschluss v. 04.05.1977 - 2 B 81.76 -, Buchholz 310 § 161 Nr. 46;… und ihm folgend andere Gerichte des Instanzenzugs (bspw. Hess.VGH, Urteil v. 08.02.1990 - 3 UE 3001/88 - NVwZ 1990, S. 1088; VG Regensburg, Beschluss v. 08.12.1998 - RO 2 K 98.1896 -, juris) demgegenüber eine andere Rechtsauffassung vertreten bzw. in der Vergangenheit vertreten haben, kann dieser in Ermangelung einer überzeugenden dogmatischen Begründung nicht gefolgt werden.
  • BVerwG, 23.07.1991 - 3 C 58.90

    Übereinstimmende Erledigungserklärung beider Parteien - Antrag auf Zulassung …

    Der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts vertritt allerdings die Auffassung, daß § 161 Abs. 3 VwGO nur in den Fällen anzuwenden sei, in denen die Untätigkeitsklage in vollem Umfang durch Erlaß des begehrten Verwaltungsakts oder durch einen dem Widerspruch uneingeschränkt stattgebenden Bescheid erledigt ist (Beschluß vom 4. Mai 1977 - BVerwG 2 B 81.76 - Buchholz 310 § 161 Nr. 46; ebenso in jüngster Zeit: Hess. Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 8. Februar 1990 - 3 UE 3001/88 - NVwZ 1990, 1088, allerdings auf die fehlende Erledigung abstellend).

    Eine Vorlage gemäß § 11 Abs. 3 VwGO an den Großen Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Hinblick auf den Beschluß des 2. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Mai 1977 - BVerwG 2 B 81.76 - (Buchholz 310 § 161 Nr. 46) ist nicht erforderlich.

  • BVerwG, 23.07.1991 - 3 C 57.90

    Anspruch auf Zulassung eines Arzneimittels - Antrag auf eine positive Bescheidung …

    Der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts vertritt allerdings die Auffassung, daß § 161 Abs. 3 VwGO nur in den Fällen anzuwenden sei, in denen die Untätigkeitsklage in vollem Umfang durch Erlaß des begehrten Verwaltungsakts oder durch einen dem Widerspruch uneingeschränkt stattgebenden Bescheid erledigt ist (Beschluß vom 4. Mai 1977 - BVerwG 2 B 81.76 - Buchholz 310 § 161 Nr. 46; ebenso in jüngster Zeit: Hess. Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 8. Februar 1990 - 3 UE 3001/88 - NVwZ 1990, 1088, allerdings auf die fehlende Erledigung abstellend).

    Eine Vorlage gemäß § 11 Abs. 3 VwGO an den Großen Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Hinblick auf den Beschluß des 2. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Mai 1977 - BVerwG 2 B 81.76 - (Buchholz 310 § 161 Nr. 46), ist nicht erforderlich.

  • VGH Hessen, 08.02.1990 - 3 UE 3001/88

    Untätigkeitsklage; Kostenentscheidung bei einseitiger Erledigungserklärung

    Der Senat schließt sich in dieser umstrittenen Rechtsfrage der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluß vom 4. Mai 1977 -- II B 81.76 -- Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 46 an, wonach, in jenem Fall für einen dem Klagebegehren nur zum Teil entsprechenden Widerspruchsbescheid entschieden, bei einer nach § 75 VwGO erhobenen Verpflichtungsklage der Rechtsstreit auf Antrag des Klägers nicht insgesamt mit der Kostenfolge aus § 161 Abs. 3 VwGO für in der Hauptsache erledigt zu erklären ist, wenn der mit der Klage erstrebte Erfolg nur zum Teil eintritt und der Beklagte der Erledigungserklärung widerspricht (a.A. VGH München, Beschluß vom 25.08.1976 -- Nr. 4 II/76 -- NJW 1976, 2141 m.w.N. über den Sach- und Streitstand in Literatur und Rechtsprechung).
  • BVerwG, 27.04.1982 - 8 B 223.81

    Vergleichbarkeit der Wiederholung eines Verwaltungsaktes mit der Ersetzung eines …

    Denn in diesem Fall ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt und das Verfahren ohne weitere Prüfung durch Beschluß einzustellen (vgl. etwa die Beschlüsse vom 18. Oktober 1977 - BVerwG VI C 54.75 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 47 und vom 4. Mai 1977 - BVerwG II B 81.76 - Bachholz 310 § 161 VwGO Nr. 46).
  • VG Schwerin, 04.12.2012 - 7 A 1769/12

    Kostenentscheidung bei Erledigung einer Untätigkeitsklage

    Eine Beschränkung des Anwendungsbereichs von § 161 Abs. 3 VwGO allein auf Fälle eines nach Klageerhebung durch die "endlich" entscheidende Behörde bewirkten uneingeschränkten Erfolgs des klageweise weiterverfolgten, zunächst unbeschiedenen Anliegens (so der Beschluss des BVerwG vom 4. Mai 1977 - II B 81.76 -, Buchh.
  • BVerwG, 21.12.1983 - 1 ER 204.83

    Rechtsmittel

    Deswegen bestimmt sich die Kostenfolge nach den allgemeinen Regeln der §§ 154 ff. VwGO (vgl. dazu Beschluß vom 4. Mai 1977 - BVerwG 2 B 81.76 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 46).
  • BVerwG, 07.07.1988 - 8 C 1.88

    Abgabe i.R.d. Anwendung und Auslegung irrevisiblen Ortsrechts bei erstmaliger …

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist hinreichend geklärt, daß § 161 Abs. 3 VwGO nicht, wie der Kläger meint, "auf alle Verfahren nach § 75 VwGO anzuwenden" ist, "sondern nur auf solche Untätigkeitsklagen, die sich dadurch erledigen, daß dem Widerspruch uneingeschränkt stattgegeben (oder der beantragte Verwaltungsakt erlassen) wird" (Beschluß vom 4. Mai 1977 - BVerwG II B 81.76 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 46 S. 2 ).
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   OVG Berlin, 24.06.1977 - II B 81.76   

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OVG Berlin, Entscheidung vom 24. Juni 1977 - II B 81.76 (https://dejure.org/1977,15630)
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