Rechtsprechung
| BVerwG, 06.11.1969 - II C 110.67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anwendbarkeit von § 113 Ab. 1 und 2 BGB auf öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse - Erfordernis der reibungslosen Gestaltung des Rechtsverkehrs durch Ermächtigungen - Rechtsnatur der Ernennung eines Beamten - Gebot einer Belehrung auf Grund der Fürsorgepflicht des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 03.11.1966 - 249 VIII 65
- BVerwG, 06.11.1969 - II C 110.67
Papierfundstellen
- BVerwGE 34, 168
- MDR 1970, 355
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 23.07.1963 - II C 158.62
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 06.11.1969 - II C 110.67
In Anbetracht der Mitwirkungspflicht der Parteien bei der Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts (vgl. BVerwGE 16, 241 [245] mit weiteren Hinweisen) hat das Berufungsgericht daraus den Schluß ziehen dürfen, daß der Kläger selbst sich von der Vernehmung seiner Eltern keinen Erfolg verspreche.
- BVerwG, 23.04.2015 - 2 C 35.13
Beamter; Einstellung; Anstellung; Ernennung; Nichtigkeit; Feststellung der …
Die Ernennung ist daher grundsätzlich nur wirksam, wenn der Betroffene ihr - in der Regel konkludent durch Entgegennahme der Urkunde (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 6. November 1969 - 2 C 110.67 - BVerwGE 34, 168 ) - vorbehaltlos zustimmt. - VGH Bayern, 09.03.2016 - 6 ZB 15.622
Klage gegen Entlassung eines Beamten auf eigenes Verlangen
Auch bei einem Entlassungsantrag besteht keine Pflicht des Dienstherrn' den Beamten über für ihn bedeutsame Rechtsfragen zu belehren (vgl. BVerwG' U. v. 6.11.1969 - II C 110.67 - juris Rn. 31). - BVerwG, 21.03.1996 - 2 C 30.94
Beamtenrecht: Wirksamkeit der Verpflichtungserklärung eines Minderjährigen zur …
§ 113 Abs. 1 BGB ist auf öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse grundsätzlich entsprechend anwendbar (vgl. Urteil des Senats vom 6. November 1969 [BVerwGE 34, 168]; Urteil des 2. Wehrdienstsenats vom 8. Juli 1969 - BVerwG 2 WD 8/69 - [RiA 1969, 219]).Im übrigen handelt es sich der Sache nach - ähnlich wie in dem in BVerwGE 34, 168 entschiedenen Fall - nicht um ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, das allein zum Zwecke der Ausbildung begründet worden ist.
- VGH Bayern, 03.06.2008 - 3 B 06.2325
Polizeibeamtin des mittleren Dienstes
Auf sie ist § 113 BGB entsprechend anwendbar (Senatsbeschluss vom 3.11.1966, Az. 249 VIII 65, bestätigt vom BVerwG, Urteil vom 6.11 1969, BayVBl 1970, 255; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 21.3 1996, BayVBl 1996, 637). - LAG Sachsen, 19.06.2013 - 2 Sa 171/12
Kündbarkeit der Vereinbarung über die Ableistung des Bundesfreiwilligendienstes
Dem muss hier nicht weiter nachgegangen werden, denn jedenfalls auf öffentlichrechtliche Dienstverhältnisse ist § 113 BGB entsprechend anwendbar, worauf wiederum die Beklagte zu 2. wiederum bereits im ersten Rechtszug zutreffend hingewiesen hat (BVerwG vom 06.11.1969 - II C 110.67 - Juris). - BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 87.84
Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs auf Rückzahlung von Ausbildungskosten …
Für den Entlassungsantrag bedarf das keiner Ausführung; für das Ausscheiden aus dem Berufssoldatenverhältnis gemäß § 125 Abs. 1 Satz 2 BRRG ergibt sich das aus der Überlegung, daß der Berufssoldat zunächst durch seine Kontaktaufnahme zu einem anderen Dienstherrn nach seinem freien Entschluß die Ausgangslage für seinen Übertritt in das Beamtenverhältnis schafft und diesen sodann ermöglicht, indem er sich mit seiner Ernennung zum Beamten einverstanden erklärt, also in der gebotenen Weise (BVerwGE 34, 168 [BVerwG 06.11.1969 - II C 110/67]) an diesem Verwaltungsakt mitwirkt. - VG Berlin, 17.12.2025 - 5 L 346.25
Entlassung aus dem Polizeidienst; Verwandte aus dem Bereich der organisierten …
- VG München, 06.04.2016 - M 5 K 15.4012
Rücknahme und Anfechtung eines Entlassungsantrages aus dem Beamtenverhältnis auf …
Der Dienstherr ist nicht zu einer Belehrung über den Verlust der Beamtenrechte verpflichtet, sondern darf grundsätzlich davon ausgehen, dass sich der Beamte über die Folgen und Tragweite seines Antrages bewusst ist (BVerwG, U. v. 6.11.1969 - II C 110.67 - juris Rn. 31;… Weißgerber/Maier in BeckOK BeamtenR Bayern, Stand: 1. Januar 2016, Art. 57 BayBG Rn. 16). - OVG Niedersachsen, 23.12.2004 - 2 ME 1245/04
Anfechtung; Beamter; Belehrungspflicht; Beratungspflicht; Dienstherr; …
Er muss sich vielmehr entgegenhalten lassen, dass dem Dienstherrn bei Entgegennahme eines formgültigen Entlassungsantrags generell überhaupt keine allgemeine Verpflichtung trifft, einen Beamten über die Rechtsfolgen einer Entlassung zu belehren (BVerwG, Urt. v. 05.11.1969 - V C.43.69 -, BVerwGE 34, 168, 173). - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2019 - 1 E 766/19
Versagung von Prozesskostenhilfe mangels hinreichender Erfolgsaussicht; …
- BVerwG, 27.01.1981 - 2 B 83.79
Erstprüfung
- VGH Baden-Württemberg, 21.05.1976 - IX 495/76
- BVerwG, 21.04.1987 - 6 C 13.85
Rechtmäßigkeit i.R.d. Entlassung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis eines …
- BVerwG, 20.01.1981 - 1 WB 128.80
Rechtmäßigkeit der Rückführung eines Offizieranwärters in die Laufbahngruppe der …
- BVerwG, 02.10.1979 - 2 B 85.78
Nichtzulassung einer Revision - Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung …
- BVerwG, 10.02.1971 - VII B 33.70
Recht einer Fakultät zur Regelung des Prüfungswesens unter eigener Verantwortung …
- BVerwG, 22.09.1970 - VIII B 69.70
Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Gefährdung eines Ingenieurstudiums
- VGH Baden-Württemberg, 14.12.1988 - 11 S 1689/87
Anfechtung einer Entlassung auf Verlagen im Beamtenrecht
- VG Aachen, 24.01.2008 - 1 K 106/07
- BVerwG, 18.01.1971 - VIII C 94.68
Vorliegen der Voraussetzungen für die Verfahrenseinstellung und die …
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