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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.08.1958 - II C 117.57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,119
BVerwG, 14.08.1958 - II C 117.57 (https://dejure.org/1958,119)
BVerwG, Entscheidung vom 14.08.1958 - II C 117.57 (https://dejure.org/1958,119)
BVerwG, Entscheidung vom 14. August 1958 - II C 117.57 (https://dejure.org/1958,119)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren - Versorgung nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 7, 214
  • DÖV 1959, 22
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 16.07.1958 - VI C 168.56
    Auszug aus BVerwG, 14.08.1958 - II C 117.57
    Davon gehen die Verwaltungsvorschriften vom 9. Mai 1952 (GMBl. S. 81) - VV - zutreffend aus (VV zu § 53, Nr. 1), und das entspricht auch der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24. Januar 1957 - BVerwG II C 244.54 - und vom 16. Juli 1958 - BVerwG VI C 168.56 -).

    Insbesondere müssen diese ergeben, daß der sich Verpflichtende den Willen hatte, für längere Zeit sich dem Wehrdienst berufsmäßig zu widmen, und daß ihm die Möglichkeit hierzu durch den Dienstherrn eröffnet war (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1958 - BVerwG VI C 168.56 -).

  • BVerwG, 27.02.1957 - VI C 31.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1958 - II C 117.57
    Wie dieses Gesetz für die Regelung der Rechtsverhältnisse der früheren Beamten den Beamtenbegriff des damaligen Beamtenrechts, also den des Deutschen Beamtengesetzes vom 26. Januar 1937 (RGBl. I S. 39), übernommen hat (BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1957 - BVerwG VI C 31.56 - [BVerwGE 4, 303] und Beschluß vom 24. Juni 1958 - BVerwG II CB 197.57 -), so hat es den Begriff des Berufssoldaten ebenfalls dem früheren Recht entnommen und nach dem Zweck der Regelung auch entnehmen müssen.
  • BVerwG, 25.04.1957 - II C 50.55
    Auszug aus BVerwG, 14.08.1958 - II C 117.57
    Hier gilt das gleiche wie für den Beförderungsschnitt des § 110 des Bundesbeamtengesetzes vom 14. Juli 1953 (BGBl. I S. 551), den der Senat bei der Regelung des Rechtsstandes der unter Art. 131 GG fallenden Beamten (§ 29 Abs. 1 G 131) für unbedenklich gehalten hat (BVerwGE 3, 226 und 5, 39).
  • BVerwG, 28.03.1956 - II C 301.54

    Nichtberücksichtigung von Beförderungen als Grundrechtsverletzung - Verletzung …

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1958 - II C 117.57
    Hier gilt das gleiche wie für den Beförderungsschnitt des § 110 des Bundesbeamtengesetzes vom 14. Juli 1953 (BGBl. I S. 551), den der Senat bei der Regelung des Rechtsstandes der unter Art. 131 GG fallenden Beamten (§ 29 Abs. 1 G 131) für unbedenklich gehalten hat (BVerwGE 3, 226 und 5, 39).
  • BVerwG, 24.01.1957 - II C 244.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1958 - II C 117.57
    Davon gehen die Verwaltungsvorschriften vom 9. Mai 1952 (GMBl. S. 81) - VV - zutreffend aus (VV zu § 53, Nr. 1), und das entspricht auch der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24. Januar 1957 - BVerwG II C 244.54 - und vom 16. Juli 1958 - BVerwG VI C 168.56 -).
  • BVerwG, 24.06.1958 - II CB 197.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1958 - II C 117.57
    Wie dieses Gesetz für die Regelung der Rechtsverhältnisse der früheren Beamten den Beamtenbegriff des damaligen Beamtenrechts, also den des Deutschen Beamtengesetzes vom 26. Januar 1937 (RGBl. I S. 39), übernommen hat (BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1957 - BVerwG VI C 31.56 - [BVerwGE 4, 303] und Beschluß vom 24. Juni 1958 - BVerwG II CB 197.57 -), so hat es den Begriff des Berufssoldaten ebenfalls dem früheren Recht entnommen und nach dem Zweck der Regelung auch entnehmen müssen.
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvL 7/60

    Beförderungsschnitt

    Auch das Bundesverwaltungsgericht hält die Anwendung des § 110 BBG nach Maßgabe der Vorschriften des G 131 für verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerwGE 3, 226 ff.; 7, 214 [216]; 9, 345 [346] sowie den Vorlagebeschluß des Bundesverwaltungsgerichts im Ausgangsverfahren, BVerwGE 5, 39 [40]).
  • BVerwG, 20.07.1971 - VI C 5.69

    Berufssoldatenstatus als Voraussetzung einer Versorgung nach § 53 Abs. 2 S. 1 …

    Dem Berufungsgericht ist darin beizupflichten, daß die Frage, ob der Kläger im Zeitpunkt seiner schweren Verwundung (6. Juni 1942) die förmliche Rechtsstellung eines Berufssoldaten erlangt hatte, nach dem damals geltenden Wehrrecht zu beantworten ist (vgl. BVerwGE 7, 164 und 7, 214; Urteile vom 23. April 1959 - BVerwG VI C 358.57 - [Buchholz 234 § 53 G 131 Nr. 12], vom 29. September 1960 - BVerwG II C 89.59 - und vom 28. Juni 1963 - BVerwG VI C 40.62 - [Buchholz 234 § 1 G 131 Nr. 45]).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bestehen indes gegen die Heranziehung der DB zu § 3 Abs. 1 WFVG für die Definition des Berufssoldatenstatus keine durchgreifenden Bedenken (vgl. BVerwGE 7, 164 [165] und BVerwGE 7, 214 [215] und neuerdings Urteil vom 8. Juli 1970 - BVerwG VI C 33.68 -).

    Von dieser Rechtslage geht auch die in BVerwGE 7, 214 (215) [BVerwG 14.08.1958 - II C 117/57] als zutreffend bezeichnete Verwaltungsvorschrift Nr. 1 zu § 53 G 131 aus.

  • BVerwG, 23.04.1959 - VI C 358.57

    Rechtsmittel

    Die Frage, ob und zu welchem Zeitpunkt ein berufsmäßiger Eintritt gegeben ist, beantwortet sich nach dem früheren Wehrrecht, das in dem fraglichen Zeitpunkt gegolten hat; BVerwGE 7, 214 (215 ff.) [BVerwG 14.08.1958 - II C 117/57]; dabei ist von den damals geltenden Rechtsnormen auszugehen.

    Wenn im übrigen der Verwaltungsgerichtshof die von den Studierenden der KWA nach den Bestimmungen der DVE Nr. 316 freiwillig übernommene besondere Verpflichtung zu länger dauerndem Wehrdienst als maßgebliches Kriterium hervorhebt, so ist demgegenüber darauf hinzuweisen, daß, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat (vgl. BVerwGE 7, 214 [216]), die Freiwilligkeit des Wehrdienstes allein auch unter Berücksichtigung der Verhältnisse in der alten Wehrmacht keineswegs zur Annahme der Berufsmäßigkeit dieses Eintritts zwingt.

  • BVerwG, 06.11.1958 - II C 191.57

    Rechtsmittel

    Auf Grund dieser Erwägungen hat der erkennende Senat bereits durchUrteil vom 14. August 1958 - BVerwG II C 117.57 - entschieden, daß "berufsmäßig in den Wehrdienst eingetreten" nur derjenige ist, der sich mit seinem Eintritt dem Wehrdienst berufsmäßig gewidmet hat.

    Das Berufungsgericht ist in Übereinstimmung mit dem schon oben angeführten Urteil des Senatsvom 14. August 1958 - BVerwG II C 117.57 - davon ausgegangen, daß die Frage nach dem Zeitpunkt des erstmaligen berufsmäßigen Eintritts in den Wehrdienst unter Anwendung des zur Zeit des Eintritts geltenden früheren Wehrrechts zu beantworten ist.

  • BVerwG, 23.10.1958 - II C 200.57

    Rechtsmittel

    In seinemUrteil vom 14. August 1958 (BVerwG II C 117.57) hat der erkennende Senat ausgeführt, daß die Frage, ob ein berufsmäßiger Eintritt in den Wehrdienst erfolgt ist, nach dem im Zeitpunkt des Eintritts geltenden früheren Wehrrecht zu beantworten sei.

    In dem bereits erwähntenUrteil des erkennenden Senats vom 14. August 1958 (BVerwG II C 117.57) und in dem Urteil des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 16. Juli 1958 (BVerwG VI C 168.56) ist ausgeführt, daß in Ausnahmefällen, auch durch eine Verpflichtung, die nicht den jeweils geltenden wehrrechtlichen Vorschriften entsprach, ein berufsmäßiger Eintritt in den Wehrdienst vollzogen werden konnte, nämlich dann, wenn ein hauptberufliches Dienstverhältnis begründet worden ist, welches von allen Beteiligten zum Zwecke der hauptberuflichen Verwendung des Betreffenden als Soldat eingegangen ist.

  • BVerwG, 22.07.1969 - VI C 62.67

    Verzögerte Ausbildung durch Wehrdienst auf Zeit - Anspruch auf Kinderzuschlag bei …

    Die Freiwilligkeit allein begründet nicht die Berufsmäßigkeit eines Wehrdienstverhältnisses (vgl. auch BVerwGE 7, 214 [217]), sondern es muß der Wille zum Ausdruck kommen, den Dienst als Hauptberuf im Sinne einer mindestens zunächst beabsichtigten Endgültigkeit dieses Entschlusses auszuüben (vgl. etwa BVerwGE 7, 164 [165]).
  • BVerwG, 11.05.1960 - VI C 83.57

    Rechtsmittel

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts war die Stichtagsregelung des § 53 Abs. 1 Satz 1 G 131 allgemein, also ohne Unterscheidung der am 8. Mai 1945 noch im Dienst befindlichen und der bereits aus dem Dienst mit lebenslänglicher Dienstzeitversorgung ausgeschiedenen früheren Berufssoldaten verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerwGE 7, 214 [216]; 7, 164).
  • BVerwG, 25.11.1959 - VI C 154.58

    Rechtsmittel

    Hier gilt das gleiche wie für den Beförderungsschnitt bei der Beamten- und Soldatenversorgung nach dem Gesetz zu Artikel 131 GG, den das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung für verfassungsrechtlich unbedenklich erachtet hat (vgl. BVerwGE 3, 226; 7, 214 [BVerwG 08.08.1958 - VII C 44/58][216], Urteil des II. Senats vom 30. April 1959 - BVerwG II C 118.57 - Beschlüsse des erkennenden Senats vom 22. Januar 1959 - BVerwG VI C 21.58 - [Buchholz BVerwG, 234, § 29 G 131 Nr. 5] und vom 30. September 1959 - BVerwG VI C 122.58 -).
  • BVerwG, 25.10.1978 - 6 C 9.78

    Voraussetzung für die Gewährung eines Unterhaltsbeitrages nach § 142 …

    Es kommt daher entscheidend darauf an, ob der Kläger am 6. August 1939 Berufssoldat war, wobei von den seinerzeit geltenden wehrrechtlichen Bestimmungen auszugehen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile vom 14. August 1958 - BVerwG 2 C 117.57 - [Buchholz 234 § 53 G 131 Nr. 4];… vom 6. November 1958 - BVerwG 2 C 191.57 - [a.a.O. Nr. 6]: vom 18. Februar 1959 - BVerwG 6 C 183.56 - [a.a.O. Nr. 11] …und vom 23. April 1959 - BVerwG 6 C 358.57 - [a.a.O. Nr. 12]), deren Anwendung durch des Berufungsgericht irrevisibel ist (vgl. zuletzt Urteil vom 30. August 1973 - BVerwG 2 C 26.71 -).
  • BVerwG, 28.09.1972 - II C 22.71

    Kriegsunfallversorgung für Angehörige des früheren Reichsarbeitsdienstes (RAD) - …

    Ebenso wie bei der Entscheidung über die Rechtsverhältnisse der vom Gesetz zu Art. 131 GG erfaßten früheren Beamten und Berufssoldaten die Vorschriften des Deutschen Beamtengesetzes vom 26. Januar 1937 oder die Vorschriften des bis zum 8. Mai 1945 geltenden Wehrdienstrechts heranzuziehen sind, wenn es um die Bestimmung des Begriffs "Beamter" oder des Begriffs "Berufssoldat" geht (BVerwGE 4, 303; 7, 214 [BVerwG 08.08.1958 - VII C 44/58][215], ist der Begriff "berufsmäßige Angehörige des früheren Reichsarbeitsdienstes" nach den für diese Personengruppe bis zum 8. Mai 1945 geltenden Vorschriften zu bestimmen. Das Bundesverwaltungsgericht hat nur bei der Anwendung des § 53 Abs. 1 Satz 1 G 131 (F. 1951, 1953, 1957, 1961), nämlich bei der Bestimmung des dort verwendeten Begriffs "erstmals berufsmäßig in den Wehrdienst eingetreten", und nur in Ausnahmefällen - die sich vornehmlich aus dem schnellen Aufbau einzelner Wehrmachtteile und dadurch ergaben, daß der Versailler Vertrag zur Ableistung berufsmäßigen Wehrdienstes in Tarnorganisationen führte - anerkannt, daß auch ohne förmliche Begründung des Berufssoldatenverhältnisses der berufsmäßige Eintritt in den Wehrdienst anzunehmen sei, wenn sich in Würdigung der Gesamtumstände des Sonderfalls feststellen lasse, daß der sich Verpflichtende mit seinem Dienstantritt den Soldatenberuf als Hauptberuf gewählt hatte und daß ihm der Dienstherr die Möglichkeit hierzu eröffnen wollte.
  • BVerwG, 08.12.1960 - II C 171.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 08.07.1970 - VI C 33.68

    Von der Einteilung in eine bestimmte Versehrtenstube abhängige Verwendbarkeit …

  • BVerwG, 30.01.1969 - II B 68.68

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erstrebung der Übernahme als …

  • BVerwG, 28.10.1965 - II C 163.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.06.1965 - II C 48.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.11.1959 - VI C 105.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 16.05.1974 - V C 19.73

    Nachversicherung von Berufssoldaten bei einem Ausscheiden aus einer …

  • BVerwG, 16.03.1972 - II C 10.72

    Anspruch auf Festsetzung des Jubiläumstages für ein 25-jähriges Dienstjubiläum …

  • BVerwG, 03.03.1964 - VI C 148.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 21.08.1963 - VI C 148.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 22.12.1959 - II B 7.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.05.1969 - VI C 29.66

    Rechtsstand der zu Fahnenjunkern ernannten Berufsunteroffiziere des Heeres - …

  • BVerwG, 10.11.1960 - II C 81.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.01.1960 - II C 273.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 22.03.1961 - II B 56.60

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …

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