Rechtsprechung
| BVerwG, 29.06.1957 - II C 119.56 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Aufnahme in ein Gymnasium - Natürliches Recht der Eltern auf Kindererziehung und das Recht auf Bestimmung der Schule - Wahl der Schulart als Grundlage für die spätere Berufsausbildung und Berufswahl - Abhängigkeit des Zugangs zur Wissenschaftlichen Oberschule von einer ...
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 22.03.1956 - Bf II 97/55
- BVerwG, 30.04.1957 - II C 119.56
- BVerwG, 29.06.1957 - II C 119.56
- BVerwG, 11.10.1957 - II C 119.56
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56
Elfes
Auszug aus BVerwG, 29.06.1957 - II C 119.56
Anwendung "gefährlich", weil nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (JZ 57, 167) das Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 durch jedes "verfassungsgemäße" Gesetz eingeschränkt werden kann und die Versuchung naheliegt, daß bei Ableitung allgemeiner Grundrechtsschranken aus diesem Artikel entsprechendes auch für die besonderen Grundrechte angenommen wird.Wenn nach § 13 des Hamburger Schulgesetzes für den Bildungsgang eines Schülers u.a. seine "Eignung" maßgebend ist, so handelt es sich dabei um einen sogenannten "unbestimmten Rechtsbegriff", zu dessen Wesen die gerichtliche Überprüfbarkeit gehört (vgl. BVerfG in JZ 57, 167, 169).
- BVerfG, 20.10.1954 - 1 BvR 527/52
Erziehungsrecht
Auszug aus BVerwG, 29.06.1957 - II C 119.56
Auch dazu wäre er übrigens im Rahmen des geltenden Sechts befugt, wenn sich die Notwendigkeit hierfür aus der der staatlichen Gemeinschaft in Art. 6 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes anvertrauten Überwachung clor Eltern ergäbe (vgl. - gerade für den Fall der Schulwahl - BVerfGE 4, 52).Der Senat sieht in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Art. 12 des Grundgesetzes auch Art. 6 als eine Sonderbestimmung an, die das elterliche Erziehungsrecht ohne Bindung an Art. 2 regelt (vgl. BVerwGE 2, 295 mit weiteren Nachweisen); er erachtet sich dabei in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 4, 52).
- BVerwG, 03.11.1955 - I C 15.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.06.1957 - II C 119.56
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Grundrecht der freien Berufswahl (vgl. BVerwGE 1, 48 und 269; 2, 295) wird dieses durch "subjektive Zulassungsbeschränkungen", insbesondere durch Eignungsanforderungen, grundsätzlich nicht in seinem Wesensgehalt angetastet.Der Senat sieht in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Art. 12 des Grundgesetzes auch Art. 6 als eine Sonderbestimmung an, die das elterliche Erziehungsrecht ohne Bindung an Art. 2 regelt (vgl. BVerwGE 2, 295 mit weiteren Nachweisen); er erachtet sich dabei in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 4, 52).
- BVerwG, 29.01.1954 - IV B 8.53
Auszug aus BVerwG, 29.06.1957 - II C 119.56
An die Auslegung von Landesrecht durch das Berufungsgericht ist das Bundesverwaltungsgericht auch dann gebunden, wenn sie unter Heranziehung von Bundesrecht erfolgt (vgl. BVerwGE 1, 76). - BVerwG, 25.10.1956 - I C 58.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.06.1957 - II C 119.56
Im Gegensatz zu der vorgenannten Erklärung vom 10. Dezember 1948 ist die (Europäische) Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten gültiges innerdeutsches Recht (BGBl. 1952 II S. 685 und 1954 II S. 14; vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in DVBl. 1957 S. 57 - hier irrtümlich als Urteil des Bayer, VGH bezeichnet). - BVerfG, 26.03.1957 - 2 BvG 1/55
Reichskonkordat
Auszug aus BVerwG, 29.06.1957 - II C 119.56
Das Bundesverfassungsgericht hat zwar entschieden, daß Art. 7 des Grundgesetzes die verfassungsrechtlichen Beschränkungen des Landesgesetzgebers "jedenfalls" hinsichtlich der bekenntnismäßigen Gestaltung des Schulwesens vollständig enthielte (NJW 1957, 705). - BVerwG, 15.12.1953 - I C 90.53
Auszug aus BVerwG, 29.06.1957 - II C 119.56
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Grundrecht der freien Berufswahl (vgl. BVerwGE 1, 48 und 269; 2, 295) wird dieses durch "subjektive Zulassungsbeschränkungen", insbesondere durch Eignungsanforderungen, grundsätzlich nicht in seinem Wesensgehalt angetastet. - BVerwG, 10.12.1954 - II C 194.53
Sitzenbleiber gehen zum Kadi - Ist Nichtversetzung ein Verwaltungsakt?
Auszug aus BVerwG, 29.06.1957 - II C 119.56
Der erkennende Senat hat bereits früher entschieden, daß die Vorsagung der Versetzung in die nächsthöhere Klasse im Verwaltungsrechtswege anfechtbar ist (BVerwGE 1, 260 [BVerwG 10.12.1954 - II C 194/53]).
- BVerwG, 10.03.1960 - II C 51.56
Verweigerung des Gehorsams - Verletzung dienstlicher Pflichten
Die vorbezeichnete Konvention ist zwar gültiges innerdeutsches Recht (BVerwG, Urteile vom 25. Oktober 1956 - BVerwG I C 58.56 - [DVBl. 1957 S. 57] und vom 29. Juni 1957 - BVerwG II C 119.56 -).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 11.10.1957 - II C 119.56 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 22.03.1956 - Bf II 97/55
- BVerwG, 30.04.1957 - II C 119.56
- BVerwG, 29.06.1957 - II C 119.56
- BVerwG, 11.10.1957 - II C 119.56
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Rechtsprechung
| BVerwG, 30.04.1957 - II C 119.56 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 22.03.1956 - Bf II 97/55
- BVerwG, 30.04.1957 - II C 119.56
- BVerwG, 29.06.1957 - II C 119.56
- BVerwG, 11.10.1957 - II C 119.56
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