Rechtsprechung
| BVerwG, 15.08.1962 - II C 121.60 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Entschädigung von nach dem Zweiten Weltkrieg verdrängten (vertriebenen) Angehörigen des öffentlichen Dienstes - Klärungsbedürftigkeit von Sinn und Zweck der Stichtagsregelung und deren Verfassungsmäßigkeit - Erfordernis eines Willensentschlusses bei Aufgabe eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52
Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen
Auszug aus BVerwG, 15.08.1962 - II C 121.60
Daß die Stichtagsregelung grundgesetzmäßig ist, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 12. April 1960 - BVerwG II C 153.58 - Buchholz 234, § 4 Nr. 21 mit Hinweis auf BVerfGE 3, 58 [147 bis 149]). - BVerwG, 13.01.1956 - II C 149.54
Berücksichtigung einer ehemaligen Rechtsstellung eines Beamten - …
Auszug aus BVerwG, 15.08.1962 - II C 121.60
Dem Gesetz zu Art. 131 GG wohnt auch - entgegen der offenbar von der Klägerin vertretenen Auffassung - keine stärkere fürsorgerische Tendenz inne als den allgemeinen, ebenfalls von der Fürsorgepflicht des Dienstherrn getragenen Beamten- oder Besoldungsgesetzen, bei deren Anwendung niemals in Erwägung gezogen worden ist, es sei der Verwaltung eingeräumt, sich im Einzelfall zugunsten des Beamten oder eines Versorgungsberechtigten von gesetzlichen Bindungen - wie hier der Stichtagsregelung - freizumachen, also auf Grund "im Einzelfall anerkennenswerter außerrechtlicher Erwägungen" mehr Rechte einzuräumen, als das Gesetz zwingend vorsieht (BVerwGE 3, 88 [98/99]). - BVerwG, 24.05.1957 - VI C 395.56
Auszug aus BVerwG, 15.08.1962 - II C 121.60
Denn der Bundesgesetzgeber war durch Art. 131 GG in besonders weitem Umfange ermächtigt, die infolge des Zusammenbruchs zweifelhaft gewordenen öffentlichen Dienstverhältnisse neu zu gestalten (vgl. BVerwGE 5, 86 [88/89]; BVerwG, Urteil vom 10. September 1959 - BVerwG VI C 303.56 - Buchholz 234, § 35 Nr. 7).
- BVerwG, 17.01.1958 - VII C 30.57
Auszug aus BVerwG, 15.08.1962 - II C 121.60
Der unterschiedlichen gesetzlichen Regelung liegt mithin eine sachlich gerechtfertigte Erwägung zugrunde, so daß sie nicht als willkürlich bezeichnet werden kann und deshalb mit Art. 3 GG vereinbar ist (vgl. BVerwGE 11, 184 [186] mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 28. April 1959 - BVerwG II C 362.57 - und BVerwGE 6, 134 [143] c. cit.). - BVerwG, 04.04.1960 - VI C 385.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 15.08.1962 - II C 121.60
Er hat dies - ausweislich des § 77 Abs. 1 G 131 - erschöpfend und abschließend (BVerwGE 10, 255 [256]) getan und war dabei nicht gehalten, alle am 8. Mai 1945 erdienten Rechte und Anwartschaften der Beamten zu berücksichtigen. - BVerwG, 27.10.1960 - II C 41.58
Möglichkeit der Berufung eines Zollinspektors und Beamten auf Lebenszeit auf …
Auszug aus BVerwG, 15.08.1962 - II C 121.60
Der unterschiedlichen gesetzlichen Regelung liegt mithin eine sachlich gerechtfertigte Erwägung zugrunde, so daß sie nicht als willkürlich bezeichnet werden kann und deshalb mit Art. 3 GG vereinbar ist (vgl. BVerwGE 11, 184 [186] mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 28. April 1959 - BVerwG II C 362.57 - und BVerwGE 6, 134 [143] c. cit.). - BVerwG, 24.11.1959 - II C 29.58
Auszug aus BVerwG, 15.08.1962 - II C 121.60
Sinn und Zweck der Stichtagsregelung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 9, 342) darin zu erblicken, ganz allgemein die Rechtsgewährung aus Kapitel I G 131 auf diejenigen verdrängten Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu beschränken, die zur Zeit des Inkrafttretens des Grundgesetzes unmittelbar zu dessen räumlichem Geltungsbereich gehörten, also noch zu diesem Zeitpunkt ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet hatten. - BVerwG, 12.04.1960 - II C 153.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 15.08.1962 - II C 121.60
Daß die Stichtagsregelung grundgesetzmäßig ist, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 12. April 1960 - BVerwG II C 153.58 - Buchholz 234, § 4 Nr. 21 mit Hinweis auf BVerfGE 3, 58 [147 bis 149]). - BVerwG, 28.04.1959 - II C 362.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 15.08.1962 - II C 121.60
Der unterschiedlichen gesetzlichen Regelung liegt mithin eine sachlich gerechtfertigte Erwägung zugrunde, so daß sie nicht als willkürlich bezeichnet werden kann und deshalb mit Art. 3 GG vereinbar ist (vgl. BVerwGE 11, 184 [186] mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 28. April 1959 - BVerwG II C 362.57 - und BVerwGE 6, 134 [143] c. cit.). - BVerwG, 10.09.1959 - VI C 303.56
Auszug aus BVerwG, 15.08.1962 - II C 121.60
Denn der Bundesgesetzgeber war durch Art. 131 GG in besonders weitem Umfange ermächtigt, die infolge des Zusammenbruchs zweifelhaft gewordenen öffentlichen Dienstverhältnisse neu zu gestalten (vgl. BVerwGE 5, 86 [88/89]; BVerwG, Urteil vom 10. September 1959 - BVerwG VI C 303.56 - Buchholz 234, § 35 Nr. 7).
- BVerwG, 10.02.1966 - II C 72.63
Rechtsmittel
Dies ist auch nach der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts der Hauptzweck jener Stichtagsregelung (vgl. BVerwGE 9, 342 [343/344]; Beschluß vom 15 August 1962 - BVerwG II C 121.60 -).
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| BVerwG, 08.10.1962 - II C 121.60 |
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- Wolters Kluwer
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