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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.01.1963 - II C 134.61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,952
BVerwG, 17.01.1963 - II C 134.61 (https://dejure.org/1963,952)
BVerwG, Entscheidung vom 17.01.1963 - II C 134.61 (https://dejure.org/1963,952)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Januar 1963 - II C 134.61 (https://dejure.org/1963,952)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Dienstherren zur Überführung eines Beamten auf Widerruf in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit - Grenzen des Ermessens bei der Entscheidung über den Widerruf des Beamtenverhältnisses - Voraussetzungen der Ernennung eines Försters zum Beamten auf Lebenszeit - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 09.11.1956 - II C 175.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1963 - II C 134.61
    Selbst wenn dem Sinnzusammenhang dieses Revisionsvorbringens die Aufklärungsrüge entnommen werden könnte, so wäre sie jedenfalls nicht ordnungsmäßig erhoben, weil sie Angaben darüber vermissen läßt, welche Aufklärungsmaßnahmen sich dem Gericht noch hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwGE 5, 12).
  • BVerwG, 17.12.1959 - VI C 70.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1963 - II C 134.61
    Anderenfalls wäre der Widerruf mit der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht (§ 36 DBG), die dem Dienstherrn auch den Beamten auf Widerruf gegenüber obliegt (BVerwGE 10, 75 [79]), nicht zu vereinbaren.
  • BGH, 28.06.1951 - III ZR 6/50

    Rechtsstellung verdrängter Beamter

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1963 - II C 134.61
    Sie steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerwGE 3, 255 [BVerwG 03.05.1956 - I C 172/53] [258]) und des Bundesgerichtshofs (BGHZ 3, 1 [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50] [29]).
  • BGH, 25.06.1953 - III ZR 373/51

    Funktionsnachfolge bei Beamtenansprüchen

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1963 - II C 134.61
    Die Feststellung im angefochtenen Urteil, daß der Beklagte mit dem Kläger ein Beamtenverhältnis begründen wollte, beruht überdies nicht nur auf einer Würdigung dieses Schreibens, sondern der gesamten Umstände (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 25. Juni 1953 - III ZR 373.51 - in NJW 1953 S. 1387).
  • BVerwG, 03.05.1956 - I C 172.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1963 - II C 134.61
    Sie steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerwGE 3, 255 [BVerwG 03.05.1956 - I C 172/53] [258]) und des Bundesgerichtshofs (BGHZ 3, 1 [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50] [29]).
  • BVerwG, 28.09.1961 - II C 69.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1963 - II C 134.61
    § 30 Abs. 2 DBG verpflichtet zwar den Dienstherrn, ein Beamtenverhältnis auf Widerruf bei Vorliegen der dort angegebenen Voraussetzungen nach Ablauf der sechsjährigen Bewährungsfrist in ein solches auf Lebenszeit umzuwandeln, gibt hierauf dem Beamten aber nicht einen klagbaren Rechtsanspruch, der den Widerruf des Beamtenverhältnisses in der eben gekennzeichneten Weise einschränkt, sofern der Dienstherr den Beamten nicht alsbald nach Ablauf der Bewährungsfrist entlassen hat (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28. September 1961 - BVerwG II C 69.60 -, Buchholz BVerwG 231, § 30 DBG Nr. 3).
  • BVerwG, 08.05.1969 - II C 123.65

    Führung der Amtsbezeichnung "Oberbaurat a.D." - Rechtswirkungen der Aushändigung …

    Zeitpunkt der Begründung des Dienstverhältnisses nichts anderes ergaben (vgl. BVerfGE 3, 255 in Anknüpfung u.a. an BGHZ 3, 1 [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50] [29]; auch Urteile des erkennenden Senats vom 17. Januar 1963 - BVerwG II C 134.61 - und vom 13. Januar 1966 - BVerwG II C 64.64 -), so könnte die der umstrittenen landesbeamtenrechtlichen Regelung zu entnehmende Verneinung beamtenrechtlicher Beziehungen zum Lande Rheinland-Pfalz (oder zu einer seiner Gemeinden) in allen Fällen, in denen keine den Anforderungen des § 27 DBG entsprechende Ernennungsurkunde ausgehändigt wurde, im Einzelfall einen Verstoß gegen Art. 33 Abs. 5 GG enthalten.
  • BVerwG, 12.06.1964 - VI C 167.61
    Ebenso unerörtert kann in diesem Fall die Frage bleiben, ob der Entscheidung nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 BBG nur Bewährungsmängel, die während der gesetzlichen Probezeit aufgetreten sind, oder auch solche während der sonstigen Dauer des Probebeamtenverhältnisses zugrunde gelegt werden dürfen (vgl. zu einer ähnlichen Frage bei § 30 Abs. 2 DBG Urteil vom 17. Januar 1963 - BVerwG II C 134.61 -, Buchholz BVerwG 231, § 30 DBG Nr. 4); denn das Berufungsgericht hat seiner Entscheidung jedenfalls die die gesetzliche Probezeit (1. Juni 1957 bis 31. Mai 1958) betreffenden Berichte des Leiters der Gepäckabfertigung Köln Hauptbahnhof vom 13. Juni 1957 und 15. November 1957 und des Leiters der Güterabfertigung Köln Gereon vom 30. Juni 1958 sowie die die gleiche Zeit betreffenden Zeugenaussagen zugrunde gelegt.
  • BVerwG, 05.10.1965 - I B 36.65

    Widerruf einer Bestellung zum stellvertretenden Fleischbeschautierarzt - …

    Das Urteil des Berufungsgerichts weiche von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ab, soweit es den Pflichtverstoß des Klägers im, Rotlauf-Fall damit entschuldigt habe, daß die älteren Ärzte damals über die Behandlung des Herzklappenrotlaufs weitgehend noch nicht Bescheid wußten; aus den Urteilen BVerwG II C 79.59, BVerwG II C 69.60, BVerwG II C 134.61 ergebe sich die Verpflichtung der mit öffentlichen Aufgaben Betrauten zur ständigen Fortbildung.
  • BVerwG, 13.01.1966 - II C 64.64

    Anspruch auf Entlassungsgeld eines Beamten - Anspruch auf Versorgungsleistungen - …

    Dies hat schon das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 3, 255 ff.) u.a. in Anknüpfung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 3, 1 [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50] [29]) anerkannt (ebenso auch Urteil des Senats vom 17. Januar 1963 - BVerwG II C 134.61 -).
  • BVerwG, 23.11.1964 - VI C 36.61

    Formbedürftigkeit beamtenrechtlicher Zusicherungen - Verstoß gegen Treu und …

    Hinsichtlich beider Gesichtspunkte wird zunächst die - die Durchschlagskraft dieser Einwendungen abschwächende - Möglichkeit zu berücksichtigen sein, daß die Verhandlungen über die Anstellung des Ehemannes der Klägerin noch in die sog. Übergangszeit oder jedenfalls in die Zeit ihrer Nachwirkungen gefallen sind (vgl. hierzu BVerfGE 3, 255, [BVerfG 14.01.1954 - 1 BvR 409/53] wo u.a. die Notwendigkeit hervorgehoben ist, für den Aufbau des demokratischen Staatswesens im großen Umfang geeignete Kräfte neu einzustellen; ferner Urteile vom 20. April 1961 - BVerwG II C 91.59 - [Buchholz BVerwG 237.90, § 184 LBG Schleswig-Holstein Nr. 1], vom 24. August 1962 - BVerwG VI C 143.60 -, vom 17. Januar 1963 - BVerwG II C 134.61 - und vom 30. Mai 1963 - BVerwG II C 162.60 -).
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