Rechtsprechung
| BVerwG, 08.09.1964 - II C 180.62 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 20.07.1962 - VII B 49.60
- BVerwG, 08.09.1964 - II C 180.62
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 10.02.1960 - VI C 238.56
Anwendbarkeit von Kapitel 1 oder Kapitel 2 Gesetz zu Art. 131 GG (G 131) auf …
Auszug aus BVerwG, 08.09.1964 - II C 180.62
Der in der Rechtsprechung (BVerwGE 10, 153 [157]) entwickelte Grundsatz, daß es nicht auf die bloße Funktionsnachfolge, sondern auf die Weiterführung der inhaltsgleichen Berliner Gesamtaufgaben durch Dienststellen des Landes Berlin mit räumlicher Beschränkung auf das Gebiet von Berlin (West) ankomme, sei hier nicht anzuwenden; denn die Kriminalpolizeileitstelle Berlin sei keine Berliner Zentralstelle, sondern eine frühere Reichsdienststelle mit weit über das Gebiet von Groß-Berlin hinausreichenden Aufgaben gewesen.Die in dem angefochtenen Urteil erwähnte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bezieht sich nicht auf solche Dienststellen, deren Zuständigkeit am 8. Mai 1945 über das Gebiet von Gesamt-Berlin hinausreichte (BVerwGE 10, 153 [155 f.]).
- BVerwG, 24.04.1959 - VI C 91.57
Rückforderung zuviel gezahlter Versorgungsbezüge
Auszug aus BVerwG, 08.09.1964 - II C 180.62
Das Berufungsgericht hat hierzu auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 9, 251 und damit auch auf BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] [269 ff.] und 296 [304 f.]) verwiesen und in Übereinstimmung mit dieser Rechtsprechung geprüft, ob das Verhalten des Beklagten, der dem Kläger gegenüber als für die Regelung seiner Rechtsverhältnisse zuständig aufgetreten ist, ein Vertrauen des Klägers darauf begründen konnte, daß er weiterhin als "einheimischer" Berliner Beamter behandelt werde, und ob dieses Vertrauen bei der gebotenen Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an der rechtsfehlerfreien Durchführung der Gesetze geschützt werden muß. - BVerwG, 28.10.1959 - VI C 88.57
Auszug aus BVerwG, 08.09.1964 - II C 180.62
Das Berufungsgericht hat hierzu auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 9, 251 und damit auch auf BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] [269 ff.] und 296 [304 f.]) verwiesen und in Übereinstimmung mit dieser Rechtsprechung geprüft, ob das Verhalten des Beklagten, der dem Kläger gegenüber als für die Regelung seiner Rechtsverhältnisse zuständig aufgetreten ist, ein Vertrauen des Klägers darauf begründen konnte, daß er weiterhin als "einheimischer" Berliner Beamter behandelt werde, und ob dieses Vertrauen bei der gebotenen Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an der rechtsfehlerfreien Durchführung der Gesetze geschützt werden muß.
- BVerwG, 09.11.1956 - II C 175.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.09.1964 - II C 180.62
Dieses Revisionsvorbringen entspricht nicht den Anforderungen des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO an die Verfahrensrüge (BVerwGE 5, 12 zur entsprechenden Vorschrift des § 57 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht). - BVerwG, 12.02.1959 - II C 281.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.09.1964 - II C 180.62
Im angefochtenen Urteil ist auch der Begriff der "Dienststelle" im Sinne des § 1 Abs. 1 G 131 nicht verkannt worden, den das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 8, 147 [BVerwG 12.02.1959 - II C 281/57]) dahin definiert hat, daß es sich um eine organisatorisch selbständige Verwaltungseinheit handeln muß, der ein örtlich und sachlich bestimmtes Aufgabengebiet zugewiesen ist, und daß hierbei auf die kleinste organisatorisch abgrenzbare Einheit abzustellen ist. - BVerwG, 13.07.1960 - II C 83.57
Niederschlagung von Gerichtskosten
Auszug aus BVerwG, 08.09.1964 - II C 180.62
Denn ein Rechtsirrtum bei der sachlichen Entscheidung kann - wenn überhaupt - nur dann als unrichtige Behandlung im Sinne des § 7 des Gerichtskostengesetzes angesehen werden, wenn es sich um einen offensichtlichen Gesetzesverstoß, insbesondere um einen Verstoß gegen klare Normen, handelt (ebenso BVerwG, Beschluß vom 13. Juli 1960 - BVerwG II C 83.57 -).
- BVerwG, 18.08.1966 - VI C 89.64
Anspruch auf Zahlung von Unterhaltsbeträgen an frühere berufsmäßige …
Hier gilt daher uneingeschränkt, daß die Bindung sich auf die Punkte bezieht, die für die Aufhebung des ersten Urteils ursächlich (tragend) gewesen sind (so schon das in BGHZ 3, 321 [325] zitierte Urteil des RG vom 2. Februar 1917 - VII 282.16 - ebenso im Ergebnis BVerwGE 13, 195 [196 f.] undUrteil vom 8. September 1964 - BVerwG II C 180.62 -). - BVerwG, 30.01.1969 - II B 73.68
Rechtsmittel
Denn nach § 144 Abs. 6 VwGO war das Berufungsgericht nur an diejenigen rechtlichen Beurteilungen des erkennenden Senats gebunden, die zu den für die Aufhebung des ersten Berufungsurteils ursächlichen, tragenden Gründen des Revisionsurteils vom 12. Oktober 1967 gehören (BVerwG, Urteile vom 8. September 1964 - BVerwG II C 180.62 - undvom 29. November 1961 - BVerwG VI C 124.61 - [BVerwGE 13, 195-196]).
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