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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.06.1965 - II C 183.62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,736
BVerwG, 24.06.1965 - II C 183.62 (https://dejure.org/1965,736)
BVerwG, Entscheidung vom 24.06.1965 - II C 183.62 (https://dejure.org/1965,736)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juni 1965 - II C 183.62 (https://dejure.org/1965,736)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 21, 233
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.05.1965 - II C 24.63

    Berücksichtigung von Vordienstzeiten bei der ruhegehaltfähigen Anrechnung von …

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1965 - II C 183.62
    Die auf Nachversicherung beruhende Rente ist gemäß § 111 Abs. 3 BBG auch insoweit auf die Versorgungsbezüge anzurechnen, als dadurch das gesetzlich festgelegte Mindestruhegehalt (§ 118 Abs. 1 Satz 3 BBG) unterschritten wird (im Anschluß an die Urteile vom 13. Mai 1965 - BVerwG II C 154.61 und BVerwG II C 24.63 -).

    Daß die letztgenannte Vorschrift, welche das Mindest ruhegehalt der Höhe nach festlegt und auch für die Höhe des zu gewährenden Witwengeldes von Bedeutung ist (vgl. § 124 Satz 1 und 3 BBG), ebenso wie § 118 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BBG weder nach ihrem Wortlaut noch nach ihrem Zweck die Anrechnung einer Rente ausschließt, die auf Beitragsleistungen des öffentlichen Dienstherrn beruht und die der Existenz des Versorgungsempfängers zu dienen bestimmt ist, hat der Senat schon in seinen Urteilen vom 13. Mai 1965 - BVerwG II C 154.61 und BVerwG II C 24.63 - ausgeführt.

    Bezüglich der Anrechenbarkeit der Rente und der Zulässigkeit der Anrechnung auch in den Fällen, in denen die Anrechnung zu einer Unterschreitung der Mindestversorgungsbezüge führt, kann hier aber nichts anderes als für die eben genannten, schon entschiedenen Fälle gelten, zu denen der Senat in seinem Urteil vom 13. Mai 1965 - BVerwG II C 24.63 - u.a. folgendes ausgeführt hat:.

  • BVerwG, 13.05.1965 - II C 154.61

    Beamtenrechtliche Ausgestaltung der Bemessungsgrundlagen des Ruhegehaltes von …

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1965 - II C 183.62
    Die auf Nachversicherung beruhende Rente ist gemäß § 111 Abs. 3 BBG auch insoweit auf die Versorgungsbezüge anzurechnen, als dadurch das gesetzlich festgelegte Mindestruhegehalt (§ 118 Abs. 1 Satz 3 BBG) unterschritten wird (im Anschluß an die Urteile vom 13. Mai 1965 - BVerwG II C 154.61 und BVerwG II C 24.63 -).

    Daß die letztgenannte Vorschrift, welche das Mindest ruhegehalt der Höhe nach festlegt und auch für die Höhe des zu gewährenden Witwengeldes von Bedeutung ist (vgl. § 124 Satz 1 und 3 BBG), ebenso wie § 118 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BBG weder nach ihrem Wortlaut noch nach ihrem Zweck die Anrechnung einer Rente ausschließt, die auf Beitragsleistungen des öffentlichen Dienstherrn beruht und die der Existenz des Versorgungsempfängers zu dienen bestimmt ist, hat der Senat schon in seinen Urteilen vom 13. Mai 1965 - BVerwG II C 154.61 und BVerwG II C 24.63 - ausgeführt.

  • VG Koblenz, 05.11.2004 - 6 K 428/04

    Besondere Lebensgefahr als Voraussetzung für erhöhtes Unfallruhegehalt

    Der Verlust des Lebens muss indes typischerweise mit dem besonderen Charakter der Dienstverrichtung verbunden sein (Beispiele: Entschärfung von Sprengkörpern, Verfolgung bewaffneter Verbrecher, Bergung aus brennendem Gebäude, Schulungsflug im Starfighter, vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 24. August 1976, 5 OVG A 65/70; BVerwG, ZBR 1978, 334; verneinend dagegen im Fall der Aufnahme eines Verkehrsunfalls durch einen Polizeibeamten innerhalb geschlossener Ortschaften bei Regen und im Dunkeln: Hess. VGH, ZBR 1965, 314; Absichern des Stauendes durch mit Blaulicht und Warnblinkleuchten gesichertes Polizeifahrzeug auf dem Standstreifen der Bundesautobahn; OVG Lüneburg, Urteil vom 5. Dezember 1989, 5 OVG A 73/87; Sturz bei einer Abseilübung von einer ca. 7 m hohen Mauer im Rahmen eines Einsatztrainings der Polizei mit dem Auftrag Geiselbefreiung, OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Dezember 1997, 2 A 13509/96.OVG,  Absturz beim Abseilen vom Hubschrauber aus 20 m Höhe bei einer Übung aufgrund eines Fehlers, OVG Lüneburg, Urteil vom 26. Januar 1993, 5 L 2634/91).
  • BVerwG, 14.06.1966 - II C 79.64

    Anrechnung des Unterschiedes zwischen dem Unfallruhegehalt und dem Ruhegehalt …

    Rechtsstreits Bedeutung zukommt (vgl. BVerwGE 21, 135 ff. und 21, 233 ff.).

    Deshalb kann gegenüber den von der Revision aus dem Zweck des Mindestunfallruhegehalts und dessen angeblicher "Untastbarkeit" hergeleiteten Bedenken gegen die Unterschreitung des Mindestunfallruhegehalts auf die Rechtsprechung des Senats zu § 118 Abs. 1 Satz 3 BBG (BVerwGE 21, 135 [137] und 21, 233 [234]) hingewiesen werden.

  • BVerwG, 12.04.1978 - 6 C 59.76

    Anspruch auf qualifizierte Dienstunfallversorgung nach Absturz eines Fluglehrers …

    Aus dem rechtskräftigen Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Januar 1965 (ZBR 1965, 314) ergebe sich hierzu im wesentlichen folgendes: Eine Gefahr sei kein rechtliches, sondern ein tatsächliches Ereignis.
  • StGH Hessen, 04.12.1968 - P.St. 514

    Konkrete Normenkontrolle; Normenkontrollverfahren; Vorlage; Vorlagebeschluss; …

    2 C zu Art. 129 Maunz-Dürig, Grundgesetz, RdNr. 19 zu Art. 80 und RdNr. 4 zu Art. 28; Haueisen NJW 1953 S. 122, Fußnote 8; Klein, Übertragung, S, 88, 115 Maunz, Deutsches Staatsrecht, 13. Aufl., S. 200 Titzck, DÖV 1955 S. 453 [454]; Bay. VerfGH in Bay. VerfGE n. F. Bd. 5, II, S. 148 [157]; Bay. VerfGH in DÖV 1950 S. 470 [474]; Bay. VGH, LS in JZ 1954 S. 132 OVG Bremen, DÖV 1961 S. 264; VGH Freiburg, DVBl. 1956 S. 797 [798]; BVerwGE 21, 233 [260] Urteil des BVerwG vom 9. Dezember 1965, VIII C 233.63).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2023 - 6 C 11057/22

    Abgeltung der für die Schmutzwasserbeseitigung anfallenden laufenden Kosten nach …

    Hiernach muss der Abgabepflichtige zwar ohne Schwierigkeiten erkennen können, mit welcher Abgabenart welcher Teil der umlagefähigen Kosten auf die Abgabenpflichtigen verteilt wird und welcher Verteilungsmaßstab dabei jeweils zugrundegelegt werden soll (OVG RP, Urteil vom 24. Juni 1987 - 10 C 44/86 -, AS 21, 233 [237] = UA S. 9).
  • OVG Niedersachsen, 26.01.1993 - 5 L 2634/91

    Polizeibeamter; Sondereinsatzkommando; Erhöhtes Ruhegehalt; Übung; Fehler; …

    Der Verlust des Lebens muß aber doch typischerweise mit dem besonderen Charakter der Dienstverrichtung verbunden sein (…Beispiele: Entschärfung von Sprengkörpern, Verfolgung bewaffneter Verbrecher, Bergung aus brennendem Gebäude, Schulungsflug im Starfighter, vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 24.8.1976 - 5 OVG A 65/70 - BVerwG, Urt. v. 12.4.1978 - BVerwG 6 C 59.76 -, ZBR 1978, 334 = Buchholz 232 § 141 a BBC, Nr. 4;… Betreten der Fahrbahn der Autobahn, vgl. Hess. VGH, Urt. v. 5.11.1986 - 1 OE 72/82 -, ZBR 1987, 215; verneinend dagegen im Falle der Aufnahme eines Verkehrsunfalls durch einen Polizeibeamten innerhalb geschlossener Ortschaft bei Regen und im Dunkeln: Hess. VGH, Urt. v. 19.1.1965 - OS 1 71/63 -, ZBR 1965, 314; Absichern des Stauendes durch mit Blaulicht und Warnblinkleuchten gesichertes Polizeifahrzug auf dem Standstreifen der BAB;… OVG Lüneburg, Urt. v. 5.12.1989 - 5 OVG A 73/87 -).
  • VG München, 10.12.2019 - M 21b K 17.5334

    Anrechnung der für eine Verwendung bei einer zwischen- oder überstaatlichen …

    Soweit der Kläger weiter die Verletzung des gesetzlichen Alimentationsprinzips rügt, da aufgrund eines monatlichen Kürzungsbetrags in Höhe von 1.185,23 EUR wegen eines Versorgungsausgleichs die gesetzliche Mindestversorgung unterschritten werde, verkennt dies die höchstrichterliche Rechtsprechung, die im Zusammenhang mit Renten auch ein Ruhen für zulässig gehalten hat, das zum Unterschreiten des gesetzlichen Mindestruhegehalts führt (BVerwG, U.v. 13.5.1965 - II C 24.63 - juris; v. 24.6.1965 - II C 183.62 - juris; siehe auch BayVGH, B.v. 18.11.2019 - 14 ZB 18.2287 - n.V.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.1999 - 12 A 11783/98

    Benutzungsgebühren; Wiederkehrende Beiträge; Abschreibungen; Anlagevermögen

    Dies bedeutet auch, dass die Normunterworfenen unter Rückgriff auf den Norminhalt in der Lage sein müssen, sich in einen Wissensstand zu versetzen, der es ihnen ermöglicht, ohne einen für einen durchschnittlichen Bürger unzumutbaren Aufwand zumindest in Grundzügen die Art und Weise der Abgabenermittlung nachzuvollziehen, was voraussetzt, dass der Norminhalt eine eindeutige, unmissverständliche und ohne weiteres nachvollziehbare Regelungsaussage trifft (Urteil vom 24. Juni 1987 - 10 C 44/86 -, AS 21, 233, 236 f.; Urteil vom 16. Dezember 1993 - 12 A 11410/93.OVG -, Umdr. S. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.1999 - 4 S 1657/97

    Tödlicher Dienstunfall beim Fallschirmabsprung eines Berufssoldaten

    Ob eine Diensthandlung in diesem Sinne mit einer besonderen Lebensgefahr für den Beamten behaftet ist, wird sich nicht generell, sondern regelmäßig nur nach den Umständen des Einzelfalles beurteilen lassen (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.08.1993 - 2 B 67.93 zu OVG Lüneburg, Urt. v. 26.01.1993, OVGE 43, 374; Urt. d. beschließenden Gerichtshofs v. 15.02.1989 - 11 S 789/87; Hess. VGH, Urt. v. 19.01.1965, ZBR 1965, 314, …und Urt. v. 05.11.1986, ZBR 1987, 217;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 15.01.1991, Schütz ES/C II 3.5 Nr. 2).
  • VG Augsburg, 21.10.2010 - Au 2 K 09.1389

    Höhe der anzurechnenden Rente bei Rentenminderung durch Versorgungsausgleich

    Hätte der Gesetzgeber im Fall der Gewährung von Mindestruhegehalt eine andere Regelung treffen wollen, so hätte er dies klar zum Ausdruck gebracht (BVerwG vom 13.5.1965 BVerwGE 21, 135; vom 24.6.1965 BVerwGE 21, 233; so auch OVG Rh-Pf vom 10.12.1993 NVwZ-RR 1995, 213 bezüglich einer Mindestversorgung nach G131).
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