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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.05.1958 - II C 211.57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,85
BVerwG, 29.05.1958 - II C 211.57 (https://dejure.org/1958,85)
BVerwG, Entscheidung vom 29.05.1958 - II C 211.57 (https://dejure.org/1958,85)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Mai 1958 - II C 211.57 (https://dejure.org/1958,85)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1958, 652
  • DÖV 1958, 826
 
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Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 13.01.1956 - II C 149.54

    Berücksichtigung einer ehemaligen Rechtsstellung eines Beamten - …

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1958 - II C 211.57
    Von dieser Rechtsauffassung her konnte es die in dem Hinweis des Klägers auf den Fall Hildebrandt etwa zu erblickende Rüge einer Verletzung des Gleichheitssatzes bereits deshalb außer Betracht lassen, weil es bei Unterstellung der Richtigkeit dieses Vorbringens des Klägers hätte zu dem Ergebnis gelangen müssen, daß das Land Hessen den § 2 Abs. 3 G 131 im Falle Hildebrandt unrichtig angewendet, der Kläger aber keinen Gleichheitsanspruch auf die Wiederholung von Rechtsfehlern habe (BVerwGE 3, 88 [95]).

    Die Entscheidung des Beklagten vom 20. August 1954 widersprach somit der zwingenden Regelung des § 2 Abs. 3 G 131, die - wie die §§ 1 und 2 G 131 insgesamt - den betroffenen Personenkreis erschöpfend beschreibt (BVerwGE 1, 251 [253/254]) und nur ausnahmsweise durch Schließung einer echten Gesetzeslücke (BVerwGE 2, 10 [12, 13]; 3, 88 [91]), nicht jedoch im Wege ausdehnender Auslegung oder entsprechender Anwendung auf rechtsähnliche Fälle (BVerwGE 4, 303 [304]) ergänzt werden kann.

  • BVerwG, 28.06.1957 - IV C 235.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1958 - II C 211.57
    Dieser Grundsatz gilt jedoch im Hinblick darauf, daß auch das öffentliche Recht von dem Grundsatz des Vertrauensschutzes nach Treu und Glauben beherrscht ist (BVerwGE 3, 199 [203,205] und öfter), nur mit dem Vorbehalt, daß nicht das schutzwürdige Interesse des Begünstigten an der Aufrechterhaltung des Verwaltungsaktes von größerem Gewicht ist als die aus dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung folgende Notwendigkeit, der Rechtsordnung durch nachträgliche Beseitigung des gesetzwidrigen Verwaltungsaktes Geltung zu verschaffen (BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1954 - BVerwG II C 249.53 - NJW 1955 S. 315 [316], DÖV 1955 S. 638 [639], MDR 1955 S. 205 [LS];Urteil vom 28. Juni 1957 - BVerwG IV C 235.56 - NJW 1958 S. 154 [155], DÖV 1957 S. 911 [912], DVBl. 1958 S. 57 [59], VRspr.
  • BVerwG, 03.12.1954 - II C 114.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1958 - II C 211.57
    Die Entscheidung des Beklagten vom 20. August 1954 widersprach somit der zwingenden Regelung des § 2 Abs. 3 G 131, die - wie die §§ 1 und 2 G 131 insgesamt - den betroffenen Personenkreis erschöpfend beschreibt (BVerwGE 1, 251 [253/254]) und nur ausnahmsweise durch Schließung einer echten Gesetzeslücke (BVerwGE 2, 10 [12, 13]; 3, 88 [91]), nicht jedoch im Wege ausdehnender Auslegung oder entsprechender Anwendung auf rechtsähnliche Fälle (BVerwGE 4, 303 [304]) ergänzt werden kann.
  • BVerwG, 08.03.1956 - I A 3.54

    Anforderungen an die Verbindlichkeit einer mündlichen Zusage auf Erlass eines …

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1958 - II C 211.57
    Dieser Grundsatz gilt jedoch im Hinblick darauf, daß auch das öffentliche Recht von dem Grundsatz des Vertrauensschutzes nach Treu und Glauben beherrscht ist (BVerwGE 3, 199 [203,205] und öfter), nur mit dem Vorbehalt, daß nicht das schutzwürdige Interesse des Begünstigten an der Aufrechterhaltung des Verwaltungsaktes von größerem Gewicht ist als die aus dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung folgende Notwendigkeit, der Rechtsordnung durch nachträgliche Beseitigung des gesetzwidrigen Verwaltungsaktes Geltung zu verschaffen (BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1954 - BVerwG II C 249.53 - NJW 1955 S. 315 [316], DÖV 1955 S. 638 [639], MDR 1955 S. 205 [LS];Urteil vom 28. Juni 1957 - BVerwG IV C 235.56 - NJW 1958 S. 154 [155], DÖV 1957 S. 911 [912], DVBl. 1958 S. 57 [59], VRspr.
  • BVerwG, 25.10.1957 - III C 370.56
    Auszug aus BVerwG, 29.05.1958 - II C 211.57
    10, 147 [148]; BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1957 - BVerwG III C 370.56 - BVerwGE 5, 312 [313]).
  • BVerwG, 03.12.1954 - II C 201.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1958 - II C 211.57
    Die Entscheidung des Beklagten vom 20. August 1954 widersprach somit der zwingenden Regelung des § 2 Abs. 3 G 131, die - wie die §§ 1 und 2 G 131 insgesamt - den betroffenen Personenkreis erschöpfend beschreibt (BVerwGE 1, 251 [253/254]) und nur ausnahmsweise durch Schließung einer echten Gesetzeslücke (BVerwGE 2, 10 [12, 13]; 3, 88 [91]), nicht jedoch im Wege ausdehnender Auslegung oder entsprechender Anwendung auf rechtsähnliche Fälle (BVerwGE 4, 303 [304]) ergänzt werden kann.
  • BVerwG, 27.02.1957 - VI C 31.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1958 - II C 211.57
    Die Entscheidung des Beklagten vom 20. August 1954 widersprach somit der zwingenden Regelung des § 2 Abs. 3 G 131, die - wie die §§ 1 und 2 G 131 insgesamt - den betroffenen Personenkreis erschöpfend beschreibt (BVerwGE 1, 251 [253/254]) und nur ausnahmsweise durch Schließung einer echten Gesetzeslücke (BVerwGE 2, 10 [12, 13]; 3, 88 [91]), nicht jedoch im Wege ausdehnender Auslegung oder entsprechender Anwendung auf rechtsähnliche Fälle (BVerwGE 4, 303 [304]) ergänzt werden kann.
  • BVerwG, 29.10.1954 - II C 249.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1958 - II C 211.57
    Dieser Grundsatz gilt jedoch im Hinblick darauf, daß auch das öffentliche Recht von dem Grundsatz des Vertrauensschutzes nach Treu und Glauben beherrscht ist (BVerwGE 3, 199 [203,205] und öfter), nur mit dem Vorbehalt, daß nicht das schutzwürdige Interesse des Begünstigten an der Aufrechterhaltung des Verwaltungsaktes von größerem Gewicht ist als die aus dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung folgende Notwendigkeit, der Rechtsordnung durch nachträgliche Beseitigung des gesetzwidrigen Verwaltungsaktes Geltung zu verschaffen (BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1954 - BVerwG II C 249.53 - NJW 1955 S. 315 [316], DÖV 1955 S. 638 [639], MDR 1955 S. 205 [LS];Urteil vom 28. Juni 1957 - BVerwG IV C 235.56 - NJW 1958 S. 154 [155], DÖV 1957 S. 911 [912], DVBl. 1958 S. 57 [59], VRspr.
  • BVerwG, 17.07.1975 - 2 B 2.75

    Anforderungen an das Vorliegen eines Revisionszulassungsgrundes im …

    Ausnahmen von dieser Hegel haben die mit dem Beamtenrecht befaßten Revisionssenate des Bundesverwaltungsgerichts angesichts des besonderen Gewichts, das dem öffentlichen Interesse an der gleichmäßigen Gewährleistung einer dem Gesetz entsprechenden Verwaltung (vgl. Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes) und dem Gebot der sparsamen Verwaltung öffentlicher Kittel zukommt, nur in wenigen, besonders liegenden Fällen anerkannt; "der gesetzwidrig Begünstigte muß in einem solchen Fall besonders gewichtige Tatsachen dafür anführen, daß er durch den gesetzwidrig begünstigenden Verwaltungsakt eine dessen Aufrechterhaltung rechtfertigende schutzwürdige Rechtslage erlangt hatte" (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29. Mai 1958 - BVerwG II C 211.57 - [Buchholz 234 § 2 G 131 Nr. 1]).
  • BVerwG, 18.12.1972 - II B 24.72

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der …

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Gewährung von Vertrauensschutz gegenüber der Rücknahme eines gesetzwidrigen begünstigenden Verwaltungsakts mit Wirkung für die Zukunft, insbesondere in der Rechtsprechung der beiden mit dem öffentlichen Dienstrecht befaßten Revisionssenate, ist schon wiederholt klargestellt worden, daß das schutzwürdige Interesse des Begünstigten an der Aufrechterhaltung des rechtswidrigen Verwaltungsakts "in der Regel" hinter dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung des gesetzmäßigen Zustandes zurücktreten muß, wenn der Verwaltungsakt den dauernden regelmäßigen Bezug von Leistungen aus öffentlichen Mitteln zum Gegenstand oder zur Folge hat, und daß Ausnahmen von dieser Regel nur bei Vorliegen ganz besonderer Umstände zuzulassen sind (vgl. z.B. Urteil vom 29. Mai 1958 - BVerwG II C 211.57 - [Buchholz 234 § 2 G 131 Nr. 1]; BVerwGE 8, 296 [304]; 9, 251 [254]; Urteil vom 5. Dezember 1968 - BVerwG II C 104.65 - [Buchholz 310 Vorbem. III zu § 42 VwGO Verw.
  • BVerwG, 06.11.1973 - II C 8.73

    Schutzwürdigkeit des Vertrauens in die Rechtsbeständigkeit einer …

    Die beiden mit dem öffentlichen Dienstrecht befaßten Revisionssenate des Bundesverwaltungsgerichts vertreten in ständiger Rechtsprechung zur Gewährung von Vertrauensschutz gegenüber der Aufhebung oder Änderung eines mangelhaften (mangelhaft gewordenen) begünstigenden Verwaltungsaktes mit Wirkung für die Zukunft die Auffassung, daß dem öffentlichen Interesse an der Aufhebung des mangelhaften Verwaltungsaktes "in der Regel" gegenüber dem schutzwürdigen Interesse des Begünstigten an der Aufrechterhaltung des mangelhaften Verwaltungsaktes das Übergewicht beizumessen sei, wenn der Verwaltungsakt, wie es auch hier der Fall ist, den dauernden regelmäßigen Bezug von Leistungen aus öffentlichen Mitteln zum Gegenstand oder zur Folge hat (z.B. Urteil vom 29. Mai 1958 - BVerwG II C 211.57 - [Buchholz 234 § 2 G 131 Nr. 1]; zuletzt Beschluß vom 18. Dezember 1972 - BVerwG II B 24.72 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 52] mit weiteren Hinweisen).

    Die Interessenabwägung hat ebenso wie die allgemeinen Grundsätze über die Gewährung von Vertrauensschutz, auf denen sie beruht, ihre rechtliche Grundlage in dem auch das öffentliche Recht beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben (ebenso das schon oben näher bezeichnete Urteil BVerwG II C 211.57), nicht also im Schadensersatzrecht.

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