Rechtsprechung
| BVerwG, 15.01.1959 - II C 224.57 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.1956 - VIII A 1177/55
- BVerwG, 15.01.1959 - II C 224.57
Wird zitiert von ... (7)
- BVerwG, 26.01.1967 - II C 110.64
Berechnungen des Besoldungsdienstalters für einen im Krieg verwundeten Soldaten - …
Ein solcher Sachverhalt ist jedoch nicht ersichtlich, auch nicht bei Berücksichtigung des die Anwendung des § 31 G 131 (F. 1951) betreffenden Urteils des Senats vom 15. Januar 1959 - BVerwG II C 224.57 -, weil dieses Urteil nicht eine frühere höchstrichterliche Rechtsprechung geändert, sondern erstmals die Rechtslage geklärt hat.Dieses Vorbringen könnte vielleicht rechtserheblich sein, wenn § 31 G 131 (F. 1951) für den hier in Rede stehenden Zeitraum noch anwendbar wäre; denn nach dieser Vorschrift, zu der das von der Revision angeführte Urteil des Senats vom 15. Januar 1959 - BVerwG II C 224.57 - ergangen ist, war es möglich, ausgehend von der letzten Beförderung vor dem 30. Januar 1933 für je sechs abgeleistete Dienstjahre eine Beförderung zu berücksichtigen.
- BVerwG, 08.01.1970 - VI C 97.64
Anforderungen an die Berechnung des Versorgungsanspruchs eines ursprünglich schon …
Denn das vom Kläger insoweit angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 15. Januar 1959 - BVerwG II C 224.57 - stellt eine solche Änderung, der Rechtsprechung nicht dar. - BVerwG, 03.05.1960 - VI CB 19.60
Rechtsmittel
- Das Urteil des Berufungsgerichts beruht auch nicht auf einer Abweichung von der Rechtsprechung der in § 53 Abs. 2 Buchst. c BVerwGG genannten oberen Verwaltungsgerichte, die die Zulassung der Revision rechtfertigen könnte; insbesondere hat das Urteil des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 15. Januar 1959 - BVerwG II C 224.57 - nicht zu § 110 BEG, sondern zu § 31 G 131 Stellung genommen und die Feststellung des Berufungsgerichts in jener Sache, daß es sich bei der Beleihung mit der Stelle eines Bataillonskommandeurs um eine Beförderung im Sinne des § 31 Abs. 1 G 131 a.F. handele, als irrevisibel hingenommen.
- BVerwG, 26.11.1964 - II C 126.61
Zulässigkeit einer Klageänderung im Revisionsverfahren - Dienstrang von früheren …
Zu Unrecht beruft sich die Revision demgegenüber auf die Rechtsprechung zur Beleihung von Offizieren mit Führerstellen (Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 15. Januar 1959 - BVerwG II C 224.57 - [Buchholz BVerwG 234, § 31 G 131 Nr. 2], vom 19. März 1959 - BVerwG II C 183.58 - undvom 31. Mai 1960 - BVerwG II C 297.57 -). - BVerwG, 30.09.1959 - VI C 122.58
Rechtsmittel
Das Berufungsgericht hat sie mit der überzeugenden, keine Zweifel offenlassenden Begründung bejaht, daß die Beleihung als "kleine Beförderung" erst recht nach § 110 des Bundesbeamtengesetzes behandelt werden müsse, wenn schon die echte Beförderung unter diese Vorschrift falle (vgl. auch den oben angeführten Beschluß des Senats vom 22. Januar 1959 und Urteil des II. Senatsvom 15. Januar 1959 - BVerwG II C 224.57). - BVerwG, 31.05.1960 - II C 297.57
Rechtsmittel
Die Beleihung mit einer Kompanieführerstelle ist nach der Rechtsprechung des Senats einer Beförderung gleichzuerachten (BVerwG, Urteil vom 15. Januar 1959 - BVerwG II C 224.57 - [Leitsatz in ZBR 1959 S. 271]). - BVerwG, 19.03.1959 - II C 183.58
Rechtsmittel
Der Senat hat in seinemUrteil vom 15. Januar 1959 - BVerwG II C 224.57 - zu einem ähnlich gelagerten Streitfall (Beleihung mit einer Bataillonskommandeurstelle) unter Hinweis darauf, daß nach § 1 Abs. 1 der Ersten DVO zum Gesetz zu Art. 131 GG unter Beförderung im Sinne des § 31 G 131 a.F. u.a. "der Übertritt in eine Besoldungsgruppe mit höherem Endgrundgehalt" zu verstehen ist, folgendes ausgeführt:.
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