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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.05.1960 - II C 297.57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,982
BVerwG, 31.05.1960 - II C 297.57 (https://dejure.org/1960,982)
BVerwG, Entscheidung vom 31.05.1960 - II C 297.57 (https://dejure.org/1960,982)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Mai 1960 - II C 297.57 (https://dejure.org/1960,982)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 371/52

    Berufssoldatenverhältnisse

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1960 - II C 297.57
    Sie verletze insbesondere nicht Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes, soweit sie die Besoldungsordnung C außer Anwendung lasse und bei der Bemessung des Ruhegehalts den Beförderungsschnitt berücksichtige (BVerfGE 3, 288).
  • BVerwG, 20.05.1958 - VI C 360.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1960 - II C 297.57
    Darauf, daß er damals einen Anspruch auf Unfallversorgung hatte, könnte der Kläger sich nur dann berufen, wenn die den Anspruch auf Unfallruhegehalt begründenden Umstände Gegenstand eines bereits vor dem 8. Mai 1945 gestellten Antrages oder, falls ein solcher Antrag nicht erforderlich war, eines vor diesem Zeitpunkt eingeleiteten Verfahrens gewesen wären (ebenso BVerwG, Urteil von20. Mai 1958 - BVerwG VI C 360.56 - [NJW 1960 3.260];Beschluß vom 7. Januar 1958 - BVerwG VI C 390.57 -).
  • BVerwG, 24.05.1957 - VI C 395.56
    Auszug aus BVerwG, 31.05.1960 - II C 297.57
    Es gestattet jedoch den Rückgriff auf die in diesen Rechtsverhältnissen begründeten Ansprüche nur insoweit, als es dies ausdrücklich bestimmt (vgl. BVerwGE 5, 86 [88/59]; 7, 340 [341]; 8, 230 [232]).
  • BVerwG, 28.11.1958 - VI C 154.56
    Auszug aus BVerwG, 31.05.1960 - II C 297.57
    Es gestattet jedoch den Rückgriff auf die in diesen Rechtsverhältnissen begründeten Ansprüche nur insoweit, als es dies ausdrücklich bestimmt (vgl. BVerwGE 5, 86 [88/59]; 7, 340 [341]; 8, 230 [232]).
  • BVerwG, 09.04.1959 - II C 270.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1960 - II C 297.57
    Es gestattet jedoch den Rückgriff auf die in diesen Rechtsverhältnissen begründeten Ansprüche nur insoweit, als es dies ausdrücklich bestimmt (vgl. BVerwGE 5, 86 [88/59]; 7, 340 [341]; 8, 230 [232]).
  • BVerwG, 15.01.1959 - II C 224.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1960 - II C 297.57
    Die Beleihung mit einer Kompanieführerstelle ist nach der Rechtsprechung des Senats einer Beförderung gleichzuerachten (BVerwG, Urteil vom 15. Januar 1959 - BVerwG II C 224.57 - [Leitsatz in ZBR 1959 S. 271]).
  • BVerwG, 07.01.1959 - VI C 390.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1960 - II C 297.57
    Darauf, daß er damals einen Anspruch auf Unfallversorgung hatte, könnte der Kläger sich nur dann berufen, wenn die den Anspruch auf Unfallruhegehalt begründenden Umstände Gegenstand eines bereits vor dem 8. Mai 1945 gestellten Antrages oder, falls ein solcher Antrag nicht erforderlich war, eines vor diesem Zeitpunkt eingeleiteten Verfahrens gewesen wären (ebenso BVerwG, Urteil von20. Mai 1958 - BVerwG VI C 360.56 - [NJW 1960 3.260];Beschluß vom 7. Januar 1958 - BVerwG VI C 390.57 -).
  • BVerwG, 19.09.1958 - II CB 214.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1960 - II C 297.57
    Eine solche Bestimmung ist im Gesetz zu Art. 131 GG für "vertragliche" Rechte und bindende Zusicherungen nicht getroffen worden; ein Rückgriff auf solche Rechtsgrundlagen ist mithin bei der Regelung der Rechtsstellung des Klägers nach diesem Gesetz durch § 77 Abs. 1 G 131 ausgeschlossen (BVerwG, Beschluß vom 19. September 1958 - BVerwG II CB 214.57 - [RiA 1958 3.192]).
  • BVerwG, 02.01.1963 - VI C 113.60

    Verbesserung der Versorgung eines Soldaten nach dem Offizierspensionsgesetz bei …

    In diesem Sinne habe das Bundesverwaltungsgericht schon durch Urteil vom 31. Mai 1960 - BVerwG II C 297.57 - entschieden.

    Für seine gegenteilige Ansicht beruft sich der Kläger zu Unrecht auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Mai 1960 - BVerwG II C 297.57 -.

  • BVerwG, 26.11.1964 - II C 126.61

    Zulässigkeit einer Klageänderung im Revisionsverfahren - Dienstrang von früheren …

    Zu Unrecht beruft sich die Revision demgegenüber auf die Rechtsprechung zur Beleihung von Offizieren mit Führerstellen (Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 15. Januar 1959 - BVerwG II C 224.57 - [Buchholz BVerwG 234, § 31 G 131 Nr. 2], vom 19. März 1959 - BVerwG II C 183.58 - undvom 31. Mai 1960 - BVerwG II C 297.57 -).

    Aus dieser Feststellung ergibt sich, daß die Funktion eines Staffelführers nicht nur von einem Hauptmann wahrgenommen werden konnte und daß sie von dem Kläger nicht etwa - wie in der schon oben erwähnten Entscheidung BVerwG II C 297.57 kraft Beleihung - an Stelle eines Hauptmanns ausgeübt wurde, sondern eine dem Dienstgrad des Oberleutnants entsprechende, wenn auch hervorgehobene und mit höheren Bezügen ausgestattete, Funktion war.

  • BVerwG, 13.07.1961 - II C 171.59

    Rechtsmittel

    Ansprüche nur insoweit, als es dies ausdrücklich bestimmt (BVerwG, Urteil vom 31. Mai 1960 - BVerwG II C 297.57 - mit Hinweis auf BVerwGE 5, 86 [88/89]; 7, 340 [341]; 8, 230 [232]; desgl. BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 1960 - BVerwG II C 90.58 - [9].).
  • BVerwG, 10.09.1962 - VI C 146.59

    Rechtsmittel

    Nach der bei Erlaß dieser Bescheide bestehenden und der Beurteilung der vorliegenden Anfechtungsklage zugrunde zu legenden Rechtslage nach dem Gesetz zu Art. 131 GG in den Fassungen von 1951 und 1953 konnte die Stellung des Klägers als Major z.V. deswegen nicht berücksichtigt werden, weil der Kläger in dieser Stellung nicht Berufssoldat war; vgl. § 2 der Verordnung über die Wehrpflicht der Offiziere und Wehrmachtsbeamten im Offiziersrang vom 22. Februar 1938 (RGBl. I S. 214) sowie Beschlüsse des Senats vom 29. Oktober 1957 - BVerwG VI B 41.56 - und vom 24. März 1958 - BVerwG VI B 153.56 -, ferner das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Mai 1960 - BVerwG II C 297.57 -.
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