Rechtsprechung
| BVerwG, 27.08.1974 - II C 38.73 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verordnung über den Mutterschutz der Beamtinnen im Lande Nordrhein-Westfalen - Anspruch auf Nebentätigkeitsvergütung - Rücksicht auf die Rechtsstellung des Empfängers - Rechtsnatur von Dienstbezügen - Bewertung der wirtschaftlichen Lebensgrundlage einer Arbeitnehmerin - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 03.06.1970 - 2 K 649/70
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.1973 - VI A 691/70
- BVerwG, 27.08.1974 - II C 38.73
Papierfundstellen
- BVerwGE 47, 23
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (11)
- BAG, 09.08.1963 - 1 AZR 497/62
Mutterschutz - Beschäftigungsverbot - Akkordverbot
Auszug aus BVerwG, 27.08.1974 - II C 38.73
Der Mutterschutz verfolgt ganz allgemein das Ziel, den Widerstreit zwischen den Aufgaben der Frau und Mutter und ihrer Stellung im Berufsleben als Arbeitnehmerin im Interesse der Gesunderhaltung von Mutter und Kind auszugleichen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 23. April 1974 - 1 BvL 19.73 - [NJW 1974, 1461] unter Hinweis, auf BAGE 14, 304 [309]).Diese Beschäftigungsverbote stellen aber, worauf schon das Bundesarbeitsgericht (BAGE 14, 304 [309]) mit Recht hingewiesen hat, nur dann den gebotenen lückenlosen Schutz für die Mutter dar, wenn diese während der Schutzfristen vor wirtschaftlichen Nachteilen bewahrt bleibt; denn wirtschaftliche Nachteile setzen sie der Verlockung oder sogar der Notwendigkeit aus, entgegen dem Beschäftigungsverbot weiterzuarbeiten.
Dieser Erkenntnis entspricht auch die Auffassung des Bundesarbeitsgerichts, daß einer Akkordarbeiterin während der Mutterschutzfrist der Akkordlohn weiterzugewähren, daß also der Übergang vom Akkordlohn zum Zeitlohn während der Schutzfrist unzulässig sei; das Bundesarbeitsgericht (vgl. BAGE 14, 304 [311]) hat hierzu überzeugend ausgeführt, es sei - gemessen an dem dargelegten allgemeinen Ziel des Mutterschutzes - unerheblich, daß eine bestimmte, von der bisherigen Form abweichende Art der Entlohnung die wirtschaftliche Existenz der Arbeitnehmerin jedenfalls nicht gefährden könne, weil ihr bisheriger Verdienst "und nicht etwa ein darunterliegender, wenn auch zur Existenzerhaltung ausreichender Lohn gesichert werden" solle.
Zu dem gleichen Ergebnis führt übrigens die vom Bundesarbeitsgericht (BAGE 14, 304 [310]) - im Hinblick auf das aus dem Sozialstaatsgedanken hergeleitete Gebot eines lückenlosen Mutterschutzes - erhobene Forderung, bei Nichtbehebbarkeit von Zweifeln aus dem Wortlaut des Mutterschutzrechts "eher die zugunsten der Arbeitnehmerin sprechende als die gegenteilige Lösung zu verwirklichen".
- BVerwG, 25.01.1973 - II C 87.65
Verfassungsgemäßheit der Pflicht zur Ablieferung einer Nebentätigkeitsvergütung …
Auszug aus BVerwG, 27.08.1974 - II C 38.73
Das von dem Berufungsgericht angeführte beamtenrechtliche Alimentationsprinzip besagt einerseits, daß der Dienstherr dem Beamten und seiner (engeren) Familie in Form von Dienstbezügen sowie einer Alters- und Hinterbliebenenversorgung einen dem Dienstrang, der Bedeutung des Amtes und der Entwicklung der allgemeinen Lebens Verhältnisse angemessenen Lebensunterhalt - grundsätzlich auf Lebenszeit - zu gewähren hat, und andererseits, daß der Beamte (nur) diesen einen Unterhalt für seine gesamte Tätigkeit im öffentlichen Dienst fordern kann (ebenso schon Urteil des Senats vom 25. Januar 1973, BVerwGE 41, 316 [320]).Die Gewährung und Entgegennahme dieses "zusätzlichen" Einkommens aus öffentlichem Dienst stehen jedoch nicht im Widerspruch zum Alimentationsprinzip; der Senat hat bereits in den Gründen seines soeben angeführten Urteils vom 25. Januar 1973 (a.a.O. S. 321) klargestellt, daß der Beamte (Richter) in bezug auf eine in der "Freizeit" im öffentlichen Dienst geleistete Nebentätigkeit nicht schlechthin auf die ihm für die Tätigkeit im Hauptamt gewährte Alimentation beschränkt werden darf, solange die Arbeitszeit für die Tätigkeit im Hauptamt durch Arbeitszeitvorschriften derart bemessen ist, daß der Beamte (Richter) sich in der "Freizeit" nicht nur ausreichend erholen, sondern außerdem einer Nebentätigkeit zuwenden kann, ohne die Erfüllung der Aufgaben des Hauptamtes zu beeinträchtigen.
- BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62
Beamtinnenwitwer
Auszug aus BVerwG, 27.08.1974 - II C 38.73
Deshalb werde er auch gewährt, wenn der Beamte vorübergehend wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen schuldlos keinen Dienst leiste (zu vgl. BVerfGE 21, 329 [BVerfG 11.04.1967 - 2 BvL 3/62] [344/345]; BVerwGE 31, 253 [261]).
- BVerwG, 07.06.1958 - V C 272.57
Auszug aus BVerwG, 27.08.1974 - II C 38.73
Der Anspruch auf Prozeßzinsen ist begründet (vgl. BVerwGE 7, 95 und ständige Rechtsprechung). - BVerwG, 13.02.1969 - II C 42.66
Rechtsgrundsatz der Vorteilsausgleichung im Beamtenrecht - Anrechnung erhaltener …
Auszug aus BVerwG, 27.08.1974 - II C 38.73
Deshalb werde er auch gewährt, wenn der Beamte vorübergehend wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen schuldlos keinen Dienst leiste (zu vgl. BVerfGE 21, 329 [BVerfG 11.04.1967 - 2 BvL 3/62] [344/345]; BVerwGE 31, 253 [261]). - BVerfG, 12.04.1972 - 2 BvR 704/70
Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Vergütung für Nebentätigkeiten auf den …
Auszug aus BVerwG, 27.08.1974 - II C 38.73
Das Erfordernis, die "Unterhaltszuschüsse" neben den "Dienstbezügen" anzuführen, kann sich dem Verordnungsgeber nämlich in der Erkenntnis aufgedrängt haben, daß Unterhaltszuschüsse keine Alimentation im eigentlichen beamtenrechtlichen Sinne darstellen, wenngleich der Gesetzgeber bei der Bemessung der Unterhalts Zuschüsse auf Regeln zurückgreift, "die dem beamtenrechtlichen Alimentationsprinzip seit je eigen sind" (vgl. BVerfGE 33, 44 [50, 51]); es ist somit nicht auszuschließen, daß diese Erkenntnis - nicht die erwähnte Unterscheidung - den Verordnungsgeber dazu bestimmte, zur Beseitigung naheliegender Zweifel an der Einbeziehung der Unterhalts Zuschüsse in § 5 Satz 1 MuSchVB die "Unterhaltszuschüsse" neben den "Dienstbezügen" anzuführen. - BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 3/70
Mutterschutz
Auszug aus BVerwG, 27.08.1974 - II C 38.73
Dieses Gebot stellt eine Konkretisierung des allgemeinen Sozialstaatsprinzips des Art. 20 Abs. 1 GG dar (vgl. Bundesverfassungsgericht a.a.O. und BVerfGE 32, 273 [279];… auch Hamann-Lenz, Grundgesetz, 3. Auflage 1970, Art. 6 Anm. 8; Maunz-Dürig-Herzog, Grundgesetz, Art. 6 RdNr. 42;… Bulla, Mutterschutzgesetz, 3. Auflage 1968, Vorbemerkung 3 a vor § 1) und verbürgt den Müttern ein echtes Grundrecht (ebenso schon Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 20. September 1951 - VI B 508/51 - [DVBl. 1952, 150 mit kritischer Anmerkung von Giese und JZ 1953, 152 mit zustimmender Anmerkung von Erna Scheffler];… Hamann-Lenz a.a.O. Anm. 8; von Mangoldt-Klein, Grundgesetz, Band I S. 275 [276]). - BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvL 19/73
Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 1 MuSchG
Auszug aus BVerwG, 27.08.1974 - II C 38.73
Der Mutterschutz verfolgt ganz allgemein das Ziel, den Widerstreit zwischen den Aufgaben der Frau und Mutter und ihrer Stellung im Berufsleben als Arbeitnehmerin im Interesse der Gesunderhaltung von Mutter und Kind auszugleichen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 23. April 1974 - 1 BvL 19.73 - [NJW 1974, 1461] unter Hinweis, auf BAGE 14, 304 [309]). - BVerwG, 24.11.1960 - II C 6.58
Rechtliche Grundlage für die Berechnung der Bezüge der Leiter der …
Auszug aus BVerwG, 27.08.1974 - II C 38.73
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Rechtsprechung schon wiederholt dargelegt, daß das Wort "Dienstbezüge" im Beamtenrecht mit sehr unterschiedlicher Bedeutung verwendet wird und deshalb der Auslegung fähig und bedürftig ist (vgl. u.a. BVerwGE 11, 263 [267] und 16, 235 [237] mit weiteren Hinweisen); so unterscheidet z.B. das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (Urteil vom 17. August 1961 - OVG Bf. II 94/60 - [ZBR 1962, 187]) ebenso wie das Berufungsgericht in den Gründen des angefochtenen Urteils zwischen Dienstbezügen im "engen" Sinne, Dienstbezügen im "weiteren" Sinne und Dienstbezügen im "weitesten" Sinne (vgl. hierzu auch BVerwGE 16, 235 [BVerwG 22.07.1963 - VI C 104/61] [237]). - BAG, 29.01.1971 - 3 AZR 97/69
Anwesenheitsprämie - Mutterschaftsgeld
Auszug aus BVerwG, 27.08.1974 - II C 38.73
Diesen aus der Berufstätigkeit der Frau herrührenden Lebensstandard zu sichern, sei das Ziel des Mutterschutzgesetzes (zu vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29. Januar 1971 - 3 AzR 97/69 -, NJW 1971, 959). - BVerwG, 22.07.1963 - VI C 104.61
- BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95
Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der …
Hierher zählen namentlich Feststellungsbegehren, die polizeiliche Maßnahmen zum Gegenstand haben (vgl. BVerwGE 26, 161 (168) [BVerwG 09.02.1967 - I C 49/64]; 45, 51 (54) [BVerwG 22.02.1974 - VII C 9/71]unter Bezugnahme auf BVerfGE 10, 302 (308); Urteil vom 23. Juni 1981 - BVerwG 1 C 78.77 - Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 1 = DVBl 1981, 1108[BVerwG 23.06.1981 - 1 C 78/77] = DÖV 1982, 35 = BayVBl 1982, 55 (insoweit in BVerwGE 62, 325 nicht abgedruckt); BVerwGE 87, 23 (25) [BVerwG 17.10.1990 - 1 C 12/88]; vgl. auch BVerwGE 28, 285; 47, 31) [BVerwG 27.08.1974 - II C 38/73]. - BVerwG, 23.01.2020 - 2 C 22.18
Regelmäßig kein Anspruch eines vom Dienst ganz freigestellten …
Der Begriff "Dienstbezüge" wird innerhalb des öffentlichen Dienstrechts je nach Sinngehalt und Zusammenhang der jeweils einschlägigen Vorschrift mit unterschiedlicher Bedeutung verwendet (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. August 1974 - 2 C 38.73 - BVerwGE 47, 23 , vom 24. März 1977 - 2 C 3.75 - Buchholz 232 § 154 BBG Nr. 1 S. 5 f., vom 29. August 1991 - 2 C 35.89 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 6 S. 17, vom 10. März 1994 - 2 C 11.93 - BVerwGE 95, 208 und vom 13. Juli 2000 - 2 C 30.99 - BVerwGE 111, 313 ). - BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvR 785/04
Zur Berücksichtigung einer "Risikoschwangerschaft" bei der Beurteilung der …
Rn. 26 Zwar hat das Bundesverfassungsgericht bislang noch nicht entschieden, ob die Verfassungsnorm ein echtes Grundrecht enthält (…vgl. Gröschner, in: Dreier, GG, 2. Aufl., Art. 6, Rn. 140, 143;… befürwortend Pieroth, a.a.O., Rn. 44;… Coester-Waltjen, in: von Münch/Kunig, GG, 5. Aufl., Art. 6, Rn. 105; in diesem Sinne auch BVerwGE 47, 23 ).
- BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 30.99
Aufwandsentschädigung, beamtenrechtliche; Weitergewährung einer - während des …
Der Begriff ist vielmehr in einem weiteren Sinne zu verstehen (vgl. Urteil vom 27. August 1974 - BVerwG 2 C 38.73 - ).Der Beamtin bleibt das Einkommen garantiert, das sie rechtens erhalten würde, wenn sie weiter ihren Dienst versähe (vgl. BVerwGE 47, 23, 28).
- BVerwG, 10.03.1994 - 2 C 11.93
Soldatenversorgung - Verwendungseinkommen - Kapitalabfindung - Beamtenrecht - …
Der Begriff "Dienstbezüge" wird, worauf das Bundesverwaltungsgericht in der Vergangenheit wiederholt hingewiesen hat, innerhalb des öffentlichen Dienstrechts je nach Sinngehalt und Zusammenhang der jeweils einschlägigen Vorschrift mit unterschiedlicher Bedeutung verwendet (vgl. etwa Urteile vom 22. Juli 1963 - BVerwG 6 C 104.61 - (BVerwGE 16, 235, 237 = Buchholz 232 § 139 Nr. 2); vom 27. August 1974 - BVerwG 2 C 38.73 - (BVerwGE 47.23, 25 = Buchholz 237.7 § 86 Nr. 1); vom 24. März 1977 - BVerwG 2 C 3.75 - (Buchholz 232 § 154 Nr. 1) und vom 29. August 1991 - BVerwG 2 C 35.89 - (Buchholz 240.1 Nr. 6)). - BVerwG, 29.10.1992 - 2 C 24.90
Beamtenrecht - Verfassungsmäßigkeit
Von Verfassungs wegen ist damit der Frau als Mutter ein Grundrecht verbürgt (vgl. BVerfGE 76, 1 ; BVerwGE 47, 23 ) und dem Gesetzgeber zugleich ein bindender Auftrag erteilt (vgl. BVerfGE 32, 273 ff. ), der Mutter Schutz und Fürsorge zu gewährleisten, ein Auftrag, dem der Gesetzgeber durch Erlaß der Vorschriften zum Mutterschutz nachgekommen ist (vgl. dazu BVerfGE 84, 133 ). - BVerwG, 19.05.1988 - 2 A 4.87
Beamter - Urlaub - Vorzeitige Beendigung - Familiäre Gründe - …
Art. 6 Abs. 4 GG gebietet zwar, eine Beamtin während der Schutzfristen vor und nach einer Niederkunft vor wirtschaftlichen Nachteilen zu bewahren (BVerfGE 32, 273 ; 60, 68 ; BVerwGE 47, 23 ; 61, 79 ; Urteil vom 10. Mai 1984 - BVerwG 2 C 6.81 - ), nicht aber, ihr unter Vernachlässigung dienstrechtlicher und haushaltsrechtlicher Belange wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen. - BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 25.78
Berücksichtigungsfähigkeit einer Mutterschutzzeit für die Festsetzung des …
Das Bundesverwaltungsgericht habe es in demUrteil vom 27. August 1974 - BVerwG 2 C 38.73 - als allgemeines Ziel des Mutterschutzes bezeichnet, den Widerstreit zwischen den Aufgaben der Frau und Mutter und ihrer Stellung im Berufsleben als Arbeitnehmerin im Interesse der Gesunderhaltung von Mutter und Kind auszugleichen.Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar in dem - im angefochtenen Urteil zitierten - Urteil vom 27. August 1974 - BVerwG 2 C 38.73 - (BVerwGE 47, 23) darauf hingewiesen, daß die während der Schwangerschaft und während bestimmter Zeiträume nach der Niederkunft bestehenden Beschäftigungsverbote nur dann den gebotenen lückenlosen Schutz für die Mutter bedeuten, wenn diese während der Schutzfristen vor wirtschaftlichen Nachteilen bewahrt bliebe.
- BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 29.99
Aufwandsentschädigung, beamtenrechtliche; Weitergewährung einer - während des …
Der Begriff ist vielmehr in einem weiteren Sinne zu verstehen (vgl. Urteil vom 27. August 1974 - BVerwG 2 C 38.73 - ).Der Beamtin bleibt das Einkommen garantiert, das sie rechtens erhalten würde, wenn sie weiter ihren Dienst versähe (vgl. BVerwGE 47, 23, 28).
- BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 15.84
Freigestelltes Personalratsmitglied - Zusatzurlaub - Krankenpfleger - …
Auch bei einer weiten Auslegung des Begriffs der "Dienstbezüge" (s. hierzu BVerwGE 47, 23) muß es sich immer um Geldleistungen handeln. - LAG Hamm, 06.06.1991 - 16 Sa 1558/90
Befristetes Probearbeitsverhältnis; Verlängerung des Arbeitsverhältnis; …
- OVG Sachsen, 25.06.2019 - 2 A 169/17
Erschwerniszulage; Mutterschutz; Beschäftigungsverbot
- BVerwG, 29.08.1991 - 2 C 35.89
Dienstbezüge - Öffentlich-rechtlicher Dienstherr - Öffentlich-rechtliches …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.11.1998 - 2 L 5/97
Aufwandsentschädigung, Mutterschutz
- BVerwG, 29.08.1991 - 2 C 22.89
Dienstbezüge - Öffentlich-rechtlicher Dienstherr - Öffentlich-rechtliches …
- BVerwG, 24.03.1977 - 2 C 3.75
Anspruch auf Übergangsgeld eines Postbeamten - Bestimmung des Begriffs "Beamter …
- BVerwG, 10.03.1977 - 2 C 28.75
Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung während einer Wehrübung - Dienstbezüge eines …
- VG Berlin, 24.04.1995 - 28 A 177.92
Anspruch auf Gewährung von Bewegungsgeld
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".