Rechtsprechung
| BVerwG, 13.02.1969 - II C 42.66 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsgrundsatz der Vorteilsausgleichung im Beamtenrecht - Anrechnung erhaltener Arbeitsvergütungen bei Nachzahlung von Dienstgeldern an Beamte - Ausweitung einer Vorschrift des BGB zu einem allgemeinen Rechtsgrundsatz - Vergleich von Alimentationspflicht und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 22.10.1965 - V A 356.63
- OVG Berlin, 18.10.1966 - III B 16.66
- BVerwG, 13.02.1969 - II C 42.66
Papierfundstellen
- BVerwGE 31, 253
- DÖV 1969, 498
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 371/52
Berufssoldatenverhältnisse
Auszug aus BVerwG, 13.02.1969 - II C 42.66
Unklar ist schließlich, ob Arbeitseinkünfte, die der Beamte außerhalb des öffentlichen Dienstes erzielt hat, in gleicher Weise wie Einkünfte aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst anzurechnen sind und inwieweit eine solche Anrechnung verfassungsrechtlich zulässig wäre; denn nach dem hergebrachten Alimentationsgrundsatz (Art. 33 Abs. 5 GG) hat der Dienstherr selbst dem Beamten angemessenen Unterhalt zu gewähren und ihm nicht nur den durch anderweitige Einkünfte gesicherten angemessenen Unterhalt zu belassen (vgl. RGZ 143, 77 [81]; BVerfGE 3, 288 [345]; BGHZ 20, 15 [18, 19, 23]; BVerwGE 7, 45 [47/48] und 12, 102 [103/104]). - BGH, 30.01.1956 - III ZR 162/54
Ruhegehalt und Nebeneinkommen
Auszug aus BVerwG, 13.02.1969 - II C 42.66
Unklar ist schließlich, ob Arbeitseinkünfte, die der Beamte außerhalb des öffentlichen Dienstes erzielt hat, in gleicher Weise wie Einkünfte aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst anzurechnen sind und inwieweit eine solche Anrechnung verfassungsrechtlich zulässig wäre; denn nach dem hergebrachten Alimentationsgrundsatz (Art. 33 Abs. 5 GG) hat der Dienstherr selbst dem Beamten angemessenen Unterhalt zu gewähren und ihm nicht nur den durch anderweitige Einkünfte gesicherten angemessenen Unterhalt zu belassen (vgl. RGZ 143, 77 [81]; BVerfGE 3, 288 [345]; BGHZ 20, 15 [18, 19, 23]; BVerwGE 7, 45 [47/48] und 12, 102 [103/104]). - BAG, 01.03.1958 - 2 AZR 533/55
Anderweitiger Arbeitsverdienst - Vertragsmäßige Vergütung - Dauer des …
Auszug aus BVerwG, 13.02.1969 - II C 42.66
Die Auffassung des Berufungsgerichts, daß auf die dem Kläger für die ganze Zeit der unterbliebenen Dienstleistung zustehenden beamtenrechtlichen Dienstbezüge alles anzurechnen sei, was er durch anderweitige Verwertung seiner Arbeitskraft erworben hat, also - unter Vernachlässigung der Gleichzeitigkeit - auch die Beträge, um welche die monatlich auszuzahlenden Dienstbezüge in diesen Zeitabschnitten von dem anderweitigen Erwerb übertroffen wurden, entspricht allerdings der zu § 615 Satz 2 BGB, also zum Dienstvertragsrecht, überwiegend vertretenen Auffassung (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 1. März 1958 - 2 AZR 533/55 - [NJW 1958 S. 1060]).
- BVerwG, 17.12.1963 - II C 20.63
Auszug aus BVerwG, 13.02.1969 - II C 42.66
Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 17. Dezember 1963 - BVerwG II C 20.63 - (BVerwGE 17, 293 [303]) offengelassen, ob der in § 615 Satz 2 BGB enthaltene Rechtsgrundsatz zu berücksichtigen ist, und zudem die Berücksichtigung dieses Rechtsgrundsatzes nur in bezug auf die Berechnung eines durch Verletzung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht entstandenen Schadens erwogen. - BVerwG, 31.03.1965 - VI C 116.62
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.02.1969 - II C 42.66
Das von der Revision angeführte Urteil vom 31. März 1965 - BVerwG VI C 116.62 - (BVerwGE 21, 45) ist zu der Vorschrift des § 37 Abs. 3 Berl.LBG (F. 1960) ergangen, ohne diese Vorschrift als den Ausdruck eines vorgegebenen allgemeinen Rechtsgrundsatzes zu kennzeichnen. - BVerwG, 09.05.1958 - VI C 242.56
Auszug aus BVerwG, 13.02.1969 - II C 42.66
Unklar ist schließlich, ob Arbeitseinkünfte, die der Beamte außerhalb des öffentlichen Dienstes erzielt hat, in gleicher Weise wie Einkünfte aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst anzurechnen sind und inwieweit eine solche Anrechnung verfassungsrechtlich zulässig wäre; denn nach dem hergebrachten Alimentationsgrundsatz (Art. 33 Abs. 5 GG) hat der Dienstherr selbst dem Beamten angemessenen Unterhalt zu gewähren und ihm nicht nur den durch anderweitige Einkünfte gesicherten angemessenen Unterhalt zu belassen (vgl. RGZ 143, 77 [81]; BVerfGE 3, 288 [345]; BGHZ 20, 15 [18, 19, 23]; BVerwGE 7, 45 [47/48] und 12, 102 [103/104]). - BGH, 27.10.1955 - III ZR 45/54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.02.1969 - II C 42.66
§ 615 Satz 2 BGB gilt deshalb nach nahezu einhelliger Ansicht in Schrifttum und Rechtsprechung nicht - auch nicht sinngemäß - im öffentlichen Recht und insbesondere nicht im Beamtenrecht (…vgl. Staudinger a.a.O. RdNr. 44;… Reichsgerichtsrätekommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 10. Auflage 1953, § 615 Anm. 3;… Soergel-Siebert, Bürgerliches Gesetzbuch, 9. Auflage 1962, § 615 RdNr. 3;… Rosenthal-Bohnenberg, Bürgerliches Gesetzbuch, 15. Auflage 1965, Anhang zu § 615 RdNr. 2046; RGZ 114, 122 [131]; Reichsgericht, Urteil vom 5. November 1937 - III 38/37 - [JW 1938 S. 599, 601]; anderer Ansicht Erman, Handkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 4. Auflage 1967, § 615 Anm. 3 am Ende, mit dem - jedoch nicht überzeugenden - Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. Oktober 1955 - III ZR 45/54 - [LM Nr. 13 zur 1. SparVO. NRW]). - RG, 22.06.1926 - III 379/25
Kommunalbeamte. Lebenslängliche Anstellung
Auszug aus BVerwG, 13.02.1969 - II C 42.66
§ 615 Satz 2 BGB gilt deshalb nach nahezu einhelliger Ansicht in Schrifttum und Rechtsprechung nicht - auch nicht sinngemäß - im öffentlichen Recht und insbesondere nicht im Beamtenrecht (…vgl. Staudinger a.a.O. RdNr. 44;… Reichsgerichtsrätekommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 10. Auflage 1953, § 615 Anm. 3;… Soergel-Siebert, Bürgerliches Gesetzbuch, 9. Auflage 1962, § 615 RdNr. 3;… Rosenthal-Bohnenberg, Bürgerliches Gesetzbuch, 15. Auflage 1965, Anhang zu § 615 RdNr. 2046; RGZ 114, 122 [131]; Reichsgericht, Urteil vom 5. November 1937 - III 38/37 - [JW 1938 S. 599, 601];… anderer Ansicht Erman, Handkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 4. Auflage 1967, § 615 Anm. 3 am Ende, mit dem - jedoch nicht überzeugenden - Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. Oktober 1955 - III ZR 45/54 - [LM Nr. 13 zur 1. SparVO. NRW]). - BVerwG, 25.01.1968 - II C 1.67
Voraussetzungen der Gehaltsnachforderung eines Beamten - Ansprüche aus der …
Auszug aus BVerwG, 13.02.1969 - II C 42.66
Das Urteil des erkennenden Senats vom 25. Januar 1968 - BVerwG II C 1.67 - betrifft zwar einen mit dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbaren Fall. - RG, 30.01.1934 - III 283/33
1. Wieweit geht das Recht des Beamten, insbesondere des Ruhestandsbeamten, auf …
Auszug aus BVerwG, 13.02.1969 - II C 42.66
Unklar ist schließlich, ob Arbeitseinkünfte, die der Beamte außerhalb des öffentlichen Dienstes erzielt hat, in gleicher Weise wie Einkünfte aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst anzurechnen sind und inwieweit eine solche Anrechnung verfassungsrechtlich zulässig wäre; denn nach dem hergebrachten Alimentationsgrundsatz (Art. 33 Abs. 5 GG) hat der Dienstherr selbst dem Beamten angemessenen Unterhalt zu gewähren und ihm nicht nur den durch anderweitige Einkünfte gesicherten angemessenen Unterhalt zu belassen (vgl. RGZ 143, 77 [81]; BVerfGE 3, 288 [345]; BGHZ 20, 15 [18, 19, 23]; BVerwGE 7, 45 [47/48] und 12, 102 [103/104]).
- BVerwG, 21.06.1974 - IV C 17.72
Unzulässige Klage einer Stadt gegen eigenes Organ
Die einem anderen Rechtsträger angehörende Widerspruchsbehörde allerdings kann durch den Widerspruchsbescheid Rechte des Rechtsträgers der Ausgangsbehörde verletzen, so insbesondere, wenn die Gemeinde durch einen Widerspruchsbescheid der Aufsichtsbehörde in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt wird (Urteil vom 9. Juli 1964 - BVerwG VIII C 29.63 - [BVerwGE 19, 121], ferner BVerwGE 6, 19; 17, 87 [BVerwG 29.10.1963 - I C 8/63]; 31, 263, [BVerwG 13.02.1969 - II C 42/66]sowie das erwähnte Urteil des Senats vom 11. März 1970 a.a.O. mit zahlreichen weiteren Nachweisen). - BVerwG, 23.03.1972 - VI C 30.68
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Zu Unrecht beruft sich die Revision ferner auf das Urteil BVerwGE 31, 253.§ 37 Abs. 3 LBG wird sogar ausdrücklich als Beispiel einer mit dem Rechtsgedanken der Vorteilsausgleichung motivierten Anrechnungsvorschrift angeführt, ohne daß Zweifel an ihrer Verfassungsmäßigkeit angedeutet werden (vgl. BVerwGE 31, 253 [257, 258]).
- VGH Baden-Württemberg, 12.11.1991 - 4 S 877/91
Aufhebung eines rechtswidrigen Teilzeitbewilligungsbescheides für neueingestellte …
Im übrigen wurzelt der Besoldungsanspruch des Beamten in der Alimentationspflicht des Dienstherrn, der zwar die Dienstleistungspflicht des Beamten gegenübersteht, die aber im einzelnen nach Grund und Höhe losgelöst ist von dem Umfang der konkret geleisteten Dienste (BVerwGE 31, 253).Rn. 42 Auch der Rechtsgrundsatz der Vorteilsausgleichung, dessen allgemeine Geltung im Beamtenrecht fraglich ist (BVerwGE 31, 253), ist nicht einschlägig.
- BVerwG, 27.08.1974 - II C 38.73
Verordnung über den Mutterschutz der Beamtinnen im Lande Nordrhein-Westfalen - …
Deshalb werde er auch gewährt, wenn der Beamte vorübergehend wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen schuldlos keinen Dienst leiste (zu vgl. BVerfGE 21, 329 [BVerfG 11.04.1967 - 2 BvL 3/62] [344/345]; BVerwGE 31, 253 [261]). - VG Weimar, 17.02.2009 - 4 K 993/07
Recht der Landesbeamten; Zum Anspruch eines gegen seinen Willen in …
Im Übrigen wurzelt der Besoldungsanspruch des Beamten in der Alimentationspflicht des Dienstherrn, der zwar die Dienstleistungspflicht des Beamten gegenübersteht, die aber im Einzelnen nach Grund und Höhe losgelöst ist von dem Umfang der konkret geleisteten Dienste (BVerwGE 31, 253). - VGH Bayern, 09.01.2023 - 3 ZB 22.1163
Versorgungsbezüge - Anrechnung eines von einer zwischen- oder überstaatlichen …
Rn. 17 1.3 Die Antragsbegründung (dort unter C.I.1.a.bb. (3) und (4)) genügt ferner den Darlegungsanforderungen nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO nicht, soweit sie lediglich den erstinstanzlichen Vortrag (…Klagebegründung v. 18.6.2020, S. 18 ff.) wiederholt und behauptet, das Gebot der Vorteilsausgleichung erlaube es dem Beklagten nicht, neben dem Ruhen der Pension (ab 1.4.2015) das Abgangsgeld in Anrechnung zu bringen und sich damit durch diese "Doppelanrechnung" eine Zahlung in Höhe von insgesamt mindestens 490.164,02 Euro zu ersparen (…zu gewichtigen Zweifeln hinsichtlich der Anwendung des allgemeinen Grundsatzes der Vorteilsausgleichung im Beamtenrecht vgl. BVerwG, U.v. 17.9.1969 - VI C 4.66 - juris Rn. 13; BVerwG, U.v. 13.2.1969 - II C 42.66 - juris Rn. 21 ff.). - OVG Rheinland-Pfalz, 12.08.1992 - 2 A 10826/92
Erlaß eines Verwaltungsaktes; Anhörung; Vorverfahren; Einkommen; …
Einschränkungen, die ungerechtfertigte Vorteile ausschließen sollen, sind jedoch möglich, bedürfen aber einer positiv-rechtlichen Anrechnungsregelung (vgl. BVerwGE 21, 45; 31, 253, 257 f.; 40, 33, 41; Schwegmann/Rometsch, ZBR 1981, 1, 14). - BVerwG, 16.07.1970 - II C 32.68
Reisekostenvergütung bei Tätigkeit für die BRD - Rechtsstellung der Mitglieder …
Ein solcher ungeschriebener Rechtssatz mag zwar nicht schon aus einem allgemeinen Gebot der Vorteilsausgleichung herzuleiten sein; denn ein solches Gebot gilt im Bundesbeamtenrecht nicht schlechthin und uneingeschränkt (vgl. BVerwGE 31, 253 ff.; Urteil vom 17. September 1969 - BVerwG VI C 4.66 - [RiA 1970 S. 33]). - OVG Saarland, 20.02.1989 - 1 R 105/87
Rechtsnatur und funktionelle Bestimmung des Stadtrechtsausschusses der …
Die einem anderen Rechtsträger angehörende Widerspruchsbehörde allerdings kann durch den Widerspruchsbescheid Rechte des Rechtsträgers der Ausgangsbehörde verletzen, so insbesondere, wenn die Gemeinde durch einen Widerspruchsbescheid der Aufsichtsbehörde in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt wird (Urteil vom 9. Juli 1964 - BVerwG VIII C 29.63 -, BVerwGE 19, 121, ferner BVerwGE 6, 19; 17, 87 [BVerwG 29.10.1963 - I C 8/63] ; 31, 263, [BVerwG 13.02.1969 - II C 42/66] sowie das erwähnte Urteil des Senats vom 11. März 1970 a.a.O., mit zahlreichen weiteren Nachweisen). - BVerwG, 29.06.1973 - VI C 19.70
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Art und Weise der Anrechnung …
Steht somit auch in den Fällen, in denen das Arbeitseinkommen den einbehaltenen und nachzuzahlenden Teil der Dienstbezüge übersteigt, für die Anrechnung anderen Arbeitseinkommens nur der nachzuzahlende Teil zur Verfügung, so ist nach den Grundsätzen, die der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts für die Anrechnung sonstiger Einkünfte auf beamtenrechtliche Dienstbezüge entwickelt hat (BVerwGE 31, 253 [261 f.]) und die der erkennende Senat für zutreffend hält, das in der Zeit von 27. März 1961 bis zum 19. Juni 1965 vom Kläger erzielte Arbeitseinkommen den nachzuzahlenden Dienstbezügen für die entsprechenden Zeitabschnitte, das sind die Monate März 1961 bis Juni 1965, gegenüberzustellen und ist der etwaige Mehrbetrag des Arbeitseinkommens von der Anrechnung auszunehmen (BVerwGE 31, 253 [262]). - BVerwG, 16.12.1971 - II C 36.69
Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zum Eisenbahnweichenwärter - …
- BVerwG, 17.09.1969 - VI C 124.65
Zahlung der Krankenhauskosten unter Einbehaltung des Beköstigungsgeldes - Begriff …
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