Rechtsprechung
| BVerwG, 05.12.1963 - II C 68.61 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Ausgestaltung des Unterbringungsscheins von aus Kriegsgefangenschaft heimkehrenden Beamten hinsichtlich deren Amtsrang i.R.d. Wiederverwendung - Verwaltungsrechtliche Bestimmungen der Wiederverwendung von Beamten nach Ende des Zweiten Weltkriegs - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 30.01.1963 - VI C 184.60
Berechnung des Versorgungsanspruchs eines Oberdirektor-Stellvertreters der …
Auszug aus BVerwG, 05.12.1963 - II C 68.61
Der von der Revision angenommene Zusammenhang zwischen § 19 Abs. 1 und § 32 G 131 kann nicht ohne weiteres dem Wortlaut beider Vorschriften oder der Rechtssystematik des Gesetzes entnommen werden, dies um so weniger, als zu dem nach § 32 G 131 erforderlichen Vergleich auch auf Privatdienstvertrag angestellte Angehörige des deutschen öffentlichen Dienstes heranzuziehen sind, wenn es nach Aufgabenkreis und Rang vergleichbare Beamte am 8. Mai 1945 im deutschen öffentlichen Dienst nicht gab (BVerwG, Urteile vom 30. Januar 1963 - BVerwG VI C 184.60 - [DÖD 1963 S. 157] und vom 28. März 1963 - BVerwG II C 200.60 -), § 19 Abs. 1 G 131 aber - anders als § 32 G 131 - nicht auf den "vergleichbaren Angehörigen des deutschen öffentlichen Dienstes" und seine "Besoldung (Vergütung)", sondern auf das gleichwertige "Amt" im Sinne des Beamtenrechts abgestellt hat.Es kann also auch bei der Anwendung des § 32 G 131, wie das Gericht des ersten Rechtszuges zutreffend ausgeführt hat, im Einzelfall aus begründetem Anlaß ein anderer Angehöriger des deutschen öffentlichen Dienstes, als in diesen Richtlinien vorgesehen ist, bei der Festsetzung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge zum Vergleich herangezogen werden, nämlich dann, wenn der wirklich vergleichbare Angehörige des deutschen öffentlichen Dienstes, der im einzelnen Streitfall nach Aufgabenkreis und Rang zu bestimmen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1963 - BVerwG VI C 184.60 - a.a.O.), in den Richtlinien nicht oder nicht zutreffend angeführt ist.
- BVerwG, 10.12.1958 - V C 144.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.12.1963 - II C 68.61
Er enthält keine nach § 142 VwGO im Revisionsverfahren unzulässige Klageänderung (vgl. BVerwGE 8, 59 [BVerwG 10.12.1958 - BVerwG V C 144.55]). - BVerwG, 28.03.1963 - II C 200.60
Verletzung des Gleichheitssatzes durch unterschiedliche Behandlung der Direktoren …
Auszug aus BVerwG, 05.12.1963 - II C 68.61
Der von der Revision angenommene Zusammenhang zwischen § 19 Abs. 1 und § 32 G 131 kann nicht ohne weiteres dem Wortlaut beider Vorschriften oder der Rechtssystematik des Gesetzes entnommen werden, dies um so weniger, als zu dem nach § 32 G 131 erforderlichen Vergleich auch auf Privatdienstvertrag angestellte Angehörige des deutschen öffentlichen Dienstes heranzuziehen sind, wenn es nach Aufgabenkreis und Rang vergleichbare Beamte am 8. Mai 1945 im deutschen öffentlichen Dienst nicht gab (BVerwG, Urteile vom 30. Januar 1963 - BVerwG VI C 184.60 - [DÖD 1963 S. 157] und vom 28. März 1963 - BVerwG II C 200.60 -), § 19 Abs. 1 G 131 aber - anders als § 32 G 131 - nicht auf den "vergleichbaren Angehörigen des deutschen öffentlichen Dienstes" und seine "Besoldung (Vergütung)", sondern auf das gleichwertige "Amt" im Sinne des Beamtenrechts abgestellt hat.
- BVerwG, 22.02.1962 - VIII C 132.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.12.1963 - II C 68.61
Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 11. Januar 1962 - BVerwG II C 30.60 - (NDBZ 1962 S. 177) ausgeführt, daß§ 19 G 131 nur die Teilnahme an der Unterbringung regelt und nicht unmittelbar den selbständigen Versorgungsstatus nach dem Gesetz zu Art. 131 GG berührt. - BVerwG, 14.01.1963 - VI C 85.61
Wiederverwendung eines an der Unterbringung teilnehmenden Beamten entsprechend …
Auszug aus BVerwG, 05.12.1963 - II C 68.61
Nach dieser Rechtsprechung (Urteil vom 14. Januar 1963 - BVerwG VI C 85.61 -) gibt der bloße Vergleich der Endgrundgehälter zwar einen Anhaltspunkt, nicht jedoch den Ausschlag bei der Feststellung, ob das Wiederverwendungsamt dem früheren Amt des Betroffenen gleichwertig ist. - BVerwG, 28.10.1960 - VII CB 49.58
Auszug aus BVerwG, 05.12.1963 - II C 68.61
Ob es, wie der VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 28. Oktober 1960 - BVerwG VII CB 49.58 - ausgeführt hat, der Nachprüfung durch das Revisionsgericht aber jedenfalls entzogen ist, in welchem Umfang die Anwendung irrevisiblen Rechts eine Sachaufklärung erforderte und welcher Erkenntnisquellen sich das Tatsachengericht bei der Ermittlung ausländischen Rechts zu bedienen hatte, kann hier offenbleiben; denn dem Berufungsgericht kann im vorliegenden Fall weder im rechtlichen noch im tatsächlichen Bereich mit Erfolg zum Vorwurf gemacht werden, es habe nur unzureichende Ermittlungen angestellt. - RG, 23.03.1897 - II 35/97
Cession; Zustellung derselben; Aussonderung
Auszug aus BVerwG, 05.12.1963 - II C 68.61
Diese Frage dürfte jedoch zu bejahen sein, weil nach herrschender Ansicht § 293 Satz 2 ZPO nicht nur die Befugnis, sondern - allerdings nicht ausdrücklich - auch die Verpflichtung begründet, von den zugänglichen Erkenntnisquellen Gebrauch zu machen, wenn dies angemessen erscheint, und weil der Verstoß gegen diese Pflicht eine Verletzung revisiblen Verfahrensrechts darstellt (ebenso RGZ 30, 366; 39, 371; 76, 262). - RG, 08.12.1892 - VI 204/92
Beweis des Gewohnheitsrechtes.
Auszug aus BVerwG, 05.12.1963 - II C 68.61
Diese Frage dürfte jedoch zu bejahen sein, weil nach herrschender Ansicht § 293 Satz 2 ZPO nicht nur die Befugnis, sondern - allerdings nicht ausdrücklich - auch die Verpflichtung begründet, von den zugänglichen Erkenntnisquellen Gebrauch zu machen, wenn dies angemessen erscheint, und weil der Verstoß gegen diese Pflicht eine Verletzung revisiblen Verfahrensrechts darstellt (ebenso RGZ 30, 366; 39, 371; 76, 262).
- BVerwG, 19.03.1969 - VI C 115.63
Rechtsmittel
Die im Verwaltungsstreitverfahren entsprechend anzuwendende Vorschrift des § 293 ZPO (§ 173 VwGO) über die Ermittlungspflicht und - befugnis des Tatsachengerichts in bezug auf ausländische Rechtsnormen - vgl. Urteil vom 5. Dezember 1963 - BVerwG II C 68.61 -(Buchholz BVerwG 310, § 173 VwGO Anhang: § 293 ZPO Nr. 1) - erstreckt sich nicht auf Völkerrecht (…vgl. Baumbach-Lauterbach, ZPO, 29. Aufl., § 293 Anm. 1). - BVerwG, 03.02.1965 - VI C 40.63
Rechtsmittel
A 3 d. Demgegenüber hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt zu der Legaldefinition des gleichwertigen Amtes in § 19 Abs. 1 Satz 2 G 131 (F. 1957) ausgeführt, daß der bloße Vergleich der Endgrundgehälter zwar einen Anhaltspunkt, jedoch nicht den Ausschlag für die Feststellung geben könne, ob das Wiederverwendungsamt dem früheren Amt des Betroffenen gleichwertig sei (vgl. hierzu z.B. die Urteile vom 24. August 1962 - BVerwG VI C 123.60 -, vom 14. Januar 1963 - BVerwG VI C 85.61 - [DRiZ 1963 S. 192] und vom 5. Dezember 1963 - BVerwG II C 68.61 -). - BVerwG, 11.06.1969 - VI C 118.67 Nach dem insoweit grundlegenden Urteil des erkennenden Senats vom 30. Januar 1963 - BVerwG VI C 184.60 - (DÖD 1963, 157) müssen zum Vergleich gegebenenfalls sogar Angestellte des deutschen öffentlichen Dienstes herangezogen werde (so auch Urteile des II. Senats vom 28. März 1963 - BVerwG II C 200.60 - und vom 5. Dezember 1963 - BVerwG II C 68.61 -).
- BVerwG, 09.02.1972 - VI C 34.69
Gewährung von Unterstützungen an Stelle einer beamtenrechtlichen Versorgung …
Dem ist entgegenzuhalten: Zwar begründet nach herrschender Auffassung § 293 Satz 2 ZPO, der auf das Verwaltungsstreitverfahren gemäß § 173 VwGO entsprechend anwendbar ist, nicht nur die Befugnis, sondern auch die Verpflichtung, von den zugänglichen Erkenntnisquellen Gebrauch zu machen, wenn dies angemessen erscheint (vgl. Urteil vom 5. Dezember 1963 - BVerwG II C 68.61 - [Buchholz 310 § 173 VwGO Anhang: § 293 ZPO Nr. 1] und die dort angeführten Entscheidungen des Reichsgerichts). - BVerwG, 27.02.1964 - II C 170.62
Rechtsmittel
Es kann daher bei der Anwendung dieser Vorschrift im Einzelfall aus begründetem Anlaß ein anderer Angehöriger des öffentlichen Dienstes bei der Festsetzung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge zum Vergleich herangezogen werden als der, der in den Richtlinien vom 12. August 1940 vorgesehen war, nämlich dann, wenn der gemäß § 32 G 131 (F. 1953) vergleichbare Angehörige des deutschen öffentlichen Dienstes, welcher jeweils nach Aufgabenkreis und Rang zu bestimmen ist (vgl. das Urteil des Senatsvom 28. März 1963 - BVerwG II C 200.60 - und das Urteil des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 30. Januar 1963 - BVerwG VI C 184.60 - [DÖD 1963 S. 157; NDBZ 1963 S. 146]), in den Richtlinien nicht zutreffend oder überhaupt nicht aufgeführt ist, wie der Senat bereits durchUrteil vom 5. Dezember 1963 - BVerwG II C 68.61 - entschieden hat.
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