Rechtsprechung
| BVerwG, 20.04.1961 - II C 77.59 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 12, 203
Wird zitiert von ... (8)
- BVerwG, 12.02.1971 - VI C 5.68
Weitergewährung eines Unterhaltsbeitrages an das nichteheliche Kind eines …
Abs. 5 GG und die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts außerstande, der gegenteiligen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. April 1961 - BVerwG II C 77.59 - (BVerwGE 12, 203) zu folgen.Zu der inhaltsgleichen Vorschrift des § 126 Abs. 3 BBG in der bisherigen Fassung haben die Beamtensenate des Bundesverwaltungsgerichts stets die Auffassung vertreten, daß der Dienstherr durch die Gewährung des Unterhaltsbeitrages an das nichteheliche Kind lediglich an die Stelle des unterhaltspflichtigen verstorbenen Beamten tritt und daß demgemäß für den Umfang der Verpflichtung des Dienstherrn der in § 1708 BGB geregelte Umfang der bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsverpflichtung des Beamten gegenüber seinem nichtehelichen Kind maßgebend ist (vgl. Urteile vom 20. April 1961 - BVerwG II C 77.59 - [BVerwGE 12, 203], vom 7. Juli 1961 - BVerwG VI C 133.60 - und vom 10. März 1964 - BVerwG II C 6.61 - sowie Beschluß vom 19. August 1968 - BVerwG II B 21.68 -).
Dies wäre nicht zuletzt auch im Hinblick auf die bei den Beratungen der gesetzgebenden Körperschaften schon vorliegende und bekannte Grundsatzentscheidung BVerwGE 12, 203 geboten gewesen.
In BVerwGE 12, 203 (206) ist dazu bereits folgendes ausgeführt worden:.
- BVerwG, 25.10.1962 - VIII C 55.61
Rechtsmittel
Will der Kläger aber in Wirklichkeit nicht die Verletzung der Aufklärungspflicht geltend machen, sondern die Verletzung des § 9 Abs. 2 Satz 1 BWGöD, weil das Berufungsgericht bei der Laufbahnnachzeichnung die nach dem Kriege für die geschädigten und politisch unbelasteten Hauptgemeindebeamten bestehenden günstigeren Einstufungsmöglichkeiten außer acht gelassen habe, so steht dem die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entgegen, daß die erhöhten Beförderungsmöglichkeiten außer Betracht bleiben, die in den außergewöhnlichen Nachkriegsverhältnissen für die politisch unbelasteten und die vom Nationalsozialismus verfolgten Beamten begründet waren (BVerwGE 5, 54; 12, 207) [BVerwG 20.04.1961 - II C 77/59]. - BVerwG, 22.02.1962 - VIII C 132.60
Rechtsmittel
Die Dienstlaufbahn wird nicht so nachgezeichnet, als ob die nationalsozialistische Machtergreifung und der Zusammenbruch sich nicht ereignet hätten (BVerwGE 5, 54; 10, 35 [BVerwG 02.12.1959 - V C 167/57]; 12, 207) [BVerwG 20.04.1961 - II C 77/59].
- BVerwG, 19.08.1968 - II B 21.68
Rechtsmittel
DurchUrteil des erkennenden Senats vom 20. April 1961 - BVerwG II C 77.59 - (BVerwGE 12, 203 [BVerwG 20.04.1961 - II C 77/59] [205]) ist bereits geklärt, daß der Dienstherr mit der Gewährung eines Unterhaltsbeitrages nach § 126 Abs. 3 BBG lediglich in die Unterhaltsverpflichtung des verstorbenen Beamten gegenüber seinem unehelichen Kind eintritt und daß demgemäß für den Umfang der Verpflichtung des Dienstherrn aus § 126 Abs. 3 BBG der in § 1708 BGB geregelte Umfang der zivilrechtlichen Unterhaltsverpflichtung des Beamten gegenüber seinem unehelichen Kind maßgebend ist. - BVerwG, 07.07.1961 - VI C 133.60
Anforderungen an die Höhe des Unterhaltsbeitrags für uneheliche Kinder - …
Die hier streitige Auslegung des § 126 Abs. 3 BBG war inzwischen Gegenstand des zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteils des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. April 1961 - BVerwG II C 77.59 -. - BVerwG, 08.12.1966 - VIII B 47.66
Antrag auf Nachholung der Beförderung zum Rektor und Nachholung der Beförderung …
In einer großen Zahl von Entscheidungen - auf einige von ihnen wird im Berufungsurteil hingewiesen - hat das Bundesverwaltungsgericht Rechtsfragen behandelt, die sich ergeben bei der Nachzeichnung der Dienstlaufbahn im Sinne von § 9 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes - BWGöD -, jetzt geltend in der Fassung vom 15. Dezember 1965 (BGBl. I S. 2073), vgl. insbesondere BVerwGE 3, 317 [BVerwG 01.06.1956 - II C 148/54]; 5, 54 [BVerwG 07.05.1957 - III C 378/56]; 9, 119 [BVerwG 26.08.1959 - VI C 313/57]; 11, 109 [BVerwG 07.09.1960 - VI C 22/58]; 12, 207 [BVerwG 20.04.1961 - II C 77/59]; 14, 114. Der Fall des Klägers führt auf keine ungeklärt gebliebene Frage. - BVerwG, 10.03.1964 - II C 6.61 Zur Höhe und Dauer des Unterhaltsbeitrages für uneheliche Kinder (im Anschluß an BVerwG 1961-04-20 II C 77.59 = BVerwGE 12, 203 und an BVerwG 1961-07-07 VI C 133.60).Bei der Festsetzung der Höhe des Unterhaltsbeitrages für das uneheliche Kind eines verstorbenen Beamten ist der Ausübung des Ermessens eine unterste Grenze durch das Mindesthalbwaisengeld und eine oberste Grenze durch das Waisengeld gesetzt.
- VGH Baden-Württemberg, 05.12.1967 - II 174/66 Von einer derartigen Regel darf nur in Fällen abgewichen werden, in denen ihre Anwendung von der ratio legis offenbar nicht mehr gefordert wird.Eine an der derzeitigen Regelung der bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsverpflichtung des unehelichen Vaters orientierte Auslegung des LBG BW § 144 Abs. 2 ist mit GG Art. 6 Abs. 5 unvereinbar, weil dadurch das uneheliche Kind gegenüber dem ehelichen Kind eines verstorbenen männlichen Beamten benachteiligt wird (entgegen BVerwG 1961-04-20 II C 77.59 = BVerwGE 12, 203).Für das sogenannte nachkonstitutionelle Recht muß - soweit dies auf dem jeweiligen Rechtsgebiet ohne eine gleichzeitige Gesamtreform des Unehelichenrechts möglich und praktikabel ist - die (grundsätzliche) Gleichbehandlung ehelicher und unehelicher Kinder als verbindlich verfassungsrechtliches Gebot anerkannt werden.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".