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   BVerwG, 20.12.1960 - II C 90.58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,1435
BVerwG, 20.12.1960 - II C 90.58 (https://dejure.org/1960,1435)
BVerwG, Entscheidung vom 20.12.1960 - II C 90.58 (https://dejure.org/1960,1435)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Dezember 1960 - II C 90.58 (https://dejure.org/1960,1435)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BAG, 20.01.1960 - 4 AZR 267/59

    Versetzung eines Arbeitnehmers - Zulässigkeit - Wirksamkeit - Neuer Arbeitsort - …

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1960 - II C 90.58
    Das Bundesgesetz zu Art. 131 GG und - wie dem Sinnzusammenhang der Gründe des angefochtenen Urteils zu entnehmen ist - auch das Niedersächsische Gesetz zu Art. 131 GG enthalten aber keine Vorschriften, die es gestatten, einen Angehörigen des Personenkreises des Art. 131 GG, der nicht "Beamter" im Sinne dieser gesetzlichen Regelungen gewesen ist, hei deren Anwendung gleichwohl wie einen Beamten zu behandeln (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17. Dezember 1959 - BVerwG II C 185.58 -, RiA 1960, 139).
  • BVerwG, 13.01.1956 - II C 149.54

    Berücksichtigung einer ehemaligen Rechtsstellung eines Beamten - …

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1960 - II C 90.58
    Ein Rückgriff auf Rechte und Ansprüche, die am 8. Mai 1945 auf Grund des damals bestehenden Dienst- oder Arbeitsverhältnisses begründet waren, ist demnach nur insoweit gestattet, als das Bundesgesetz zu Art. 131 GG und die in § 63 Abs. 3 Satz 2 G 131 erwähnten günstigeren landesrechtlichen Regelungen dies ausdrücklich bestimmen (vgl. BVerwGE 3, 88 [98/99]; 5, 86 [88/89]; 8, 230 [232] u.a.).
  • BVerwG, 24.05.1957 - VI C 395.56
    Auszug aus BVerwG, 20.12.1960 - II C 90.58
    Ein Rückgriff auf Rechte und Ansprüche, die am 8. Mai 1945 auf Grund des damals bestehenden Dienst- oder Arbeitsverhältnisses begründet waren, ist demnach nur insoweit gestattet, als das Bundesgesetz zu Art. 131 GG und die in § 63 Abs. 3 Satz 2 G 131 erwähnten günstigeren landesrechtlichen Regelungen dies ausdrücklich bestimmen (vgl. BVerwGE 3, 88 [98/99]; 5, 86 [88/89]; 8, 230 [232] u.a.).
  • BVerwG, 27.02.1957 - VI C 31.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1960 - II C 90.58
    Dieser Begriff entspricht, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits wiederholt entschieden hat, dem des Deutschen Beamtengesetzes (u.a. BVerwGE 4, 303).
  • BVerwG, 09.04.1959 - II C 270.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1960 - II C 90.58
    Ein Rückgriff auf Rechte und Ansprüche, die am 8. Mai 1945 auf Grund des damals bestehenden Dienst- oder Arbeitsverhältnisses begründet waren, ist demnach nur insoweit gestattet, als das Bundesgesetz zu Art. 131 GG und die in § 63 Abs. 3 Satz 2 G 131 erwähnten günstigeren landesrechtlichen Regelungen dies ausdrücklich bestimmen (vgl. BVerwGE 3, 88 [98/99]; 5, 86 [88/89]; 8, 230 [232] u.a.).
  • BVerwG, 01.07.1959 - VIII C 59.59
    Auszug aus BVerwG, 20.12.1960 - II C 90.58
    Sie beruht vielmehr auf der Anwendung des § 27 des Deutschen Beamtengesetzes vom 26. Januar 1937 (RGBl. I S. 39) und des § 36 Abs. 2 Satz 3 DGO; diese ursprünglich dem Reichsrecht zugehörigen Vorschriften sind jedenfalls dann nicht Bundesrecht im Sinne des § 137 Abs. 1 VwGO geworden, wenn sie die Rechtsverhältnisse von Personen betreffen, die - wie der Kläger - nicht Bundesbeamte geworden sind (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 1. Juli 1959 - BVerwG VIII C 59.59 -, DVBl. 1959, 886).
  • BVerwG, 17.12.1959 - II C 185.58
    Auszug aus BVerwG, 20.12.1960 - II C 90.58
    Das Bundesgesetz zu Art. 131 GG und - wie dem Sinnzusammenhang der Gründe des angefochtenen Urteils zu entnehmen ist - auch das Niedersächsische Gesetz zu Art. 131 GG enthalten aber keine Vorschriften, die es gestatten, einen Angehörigen des Personenkreises des Art. 131 GG, der nicht "Beamter" im Sinne dieser gesetzlichen Regelungen gewesen ist, hei deren Anwendung gleichwohl wie einen Beamten zu behandeln (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17. Dezember 1959 - BVerwG II C 185.58 -, RiA 1960, 139).
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