Rechtsprechung
| BVerwG, 07.06.1962 - II C 99.60 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Möglichkeit einer kumulativen Anwendbarkeit von § 181a Bundesbeamtengesetz (BBG) und § 53 Abs. 1 S. 3 Gesetz zu Art. 131 GG (G 131) auf einen wegen Dienstunfähigkeit mit lebenslänglicher Dienstzeitversorgung entlassenen Berufssoldaten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin - XII A 108.59
- BVerwG, 07.06.1962 - II C 99.60
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 07.12.1961 - II C 40.60
Anrechnung der Zeit der Kriegsgefangenschaft auf die ruhegehaltsfähige Dienstzeit …
Auszug aus BVerwG, 07.06.1962 - II C 99.60
Die in § 64 Abs. 1 Satz 1 G 131 - grundsätzlich - für anwendbar erklärten Vorschriften dürfen nämlich nur angewendet werden, wenn und soweit im Einzelfall ein Sachverhalt vorliegt, den diese Vorschriften regeln; so kann z.B. die Vorschrift des § 35 Abs. 3 G 131, obgleich § 64 Abs. 1 Satz 1 G 131 auch sie für anwendbar erklärt, nur auf Versorgungsberechtigte angewendet werden, die aus dem Rechtsstand "zur Wiederverwendung" in den Ruhestand getreten sind; dies hat der Senat bereits im Urteil vom 7. Dezember 1961 - BVerwG II C 40.60 - klargestellt.
- BVerwG, 21.12.1962 - VI C 107.60
Recht der von Art. 131 GG erfassten Berufssoldaten - Kumulative Anwendung von § …
Was hierunter zu verstehen ist, hat der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts durch Urteil vom 7. Juni 1962 - BVerwG II C 99.60 - wie folgt dargelegt:. - BVerwG, 17.12.1968 - VI C 97.64
Rechtsmittel
Es handelt sich hierbei nicht um die bereits abschließend entschiedene Frage der sogenannten kumulativen oder alternativen Anwendung von § 53 Abs. 1 Satz 3 G 131 und § 181 a BBG; eine in den Urteilenvom 7. Juni 1962 - BVerwG II C 99.60 -, vom 21. Dezember 1962 - BVerwG VI C 107.60 - (Buchholz BVerwG 232, § 181 a BBG Nr. 6), vom 2. Januar 1963 - BVerwG VI C 113.60 - (Buchholz BVerwG 234, § 64 G 131 Nr. 7) undvom 6. März 1963 - BVerwG VI C 101.60 - abgelehnte und weiterhin abzulehnende kumulative Anwendung würde hier bedeuten, daß 63 v.H. (und nicht nur 43 v.H.) der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge als Hauptmann verlangt werden könnten. - BVerwG, 11.07.1968 - II C 3.65
Versorgung der vor Inkrafttreten der Besoldungsordnung C aus dem …
Der zuletzt erwähnte Ausnahmetatbestand ist im vorliegenden Falle nicht gegeben; denn der Kläger hat nach den im angefochtenen Urteil mit Verbindlichkeit für das Revisionsgericht (§ 137 Abs. 2 VwGO) getroffenen tatsächlichen Feststellungen selbst nicht behauptet, wegen einer in der Zeit seiner Wiederverwendung im zweiten Weltkrieg erlittenen Dienstbeschädigung oder wegen der Folgen der im Jahre 1917 durch Flugzeugabsturz erlittenen Knieverletzung vorzeitig aus dem Wiederverwendungs verhältnis entlassen und dadurch daran gehindert worden zu sein, mindestens ein Jahr als Oberstleutnant Dienst zu leisten (vgl. hierzu Urteil des Senatsvom 7. Juni 1962 - BVerwG II C 99.60 - [teilweise abgedruckt bei Buchholz BVerwG 234, § 64 G 131 Nr. 7]).
- BVerwG, 06.03.1963 - VI C 101.60
Begriff der "Versorgung nach den allgemeinen Vorschriften" im Sinne des § 181a …
Was hierunter zu verstehen ist, hat der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 7. Juni 1962 - BVerwG II C 99.60 - wie folgt dargelegt:. - BVerwG, 02.01.1963 - VI C 113.60
Verbesserung der Versorgung eines Soldaten nach dem Offizierspensionsgesetz bei …
Was hierunter zu verstehen ist, hat der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts durch Urteil vom 7. Juni 1962 - BVerwG II C 99.60 - wie folgt dargelegt:. - BVerwG, 27.09.1962 - II C 125.60
Gewährung von Versorgungsbezügen nach dem Gesetz zur Regelung der …
Diese Einfügung stellt lediglich klar, daß eine auf Grund des früheren - d.h. im Berufssoldatenverhältnis erlangten - Dienstgrades gemäß §§ 181 a und 181 b BBG zustehende Unfallversorgung weiter zu gewähren ist, und zwar an Stelle der Normalversorgung, wenn diese - trotz Anrechnung der Zeit der Wiederverwendung und trotz Berücksichtigung der während der Wiederverwendung erlangten Beförderungen nach § 31 G 131 - ungünstiger als die Unfallversorgung ist (BVerwG, Urteil vom 7. Juni 1962 - BVerwG II C 99.60 -). - BVerwG, 11.10.1962 - II C 146.60
Rechtsmittel
Fehl geht der Hinweis der Revision auf Art. 1 Nr. 34 Buchst. b Satz 3 des Dritten Änderungsgesetzes zum Gesetz zu Artikel 131 GG, nämlich auf die Ergänzung des § 53 Abs. 1 Satz 3 G 131 durch die mit Rückwirkung auf den 1. September 1957 (Art. VI Abs. 1 Nr. 6) eingefügte Bestimmung, daß die während der Wiederverwendung erlangten Beförderungen nach § 31 G 131 mit der Maßgabe berücksichtigt werden, daß eine auf Grund des früheren Dienstgrades in entsprechender Anwendung der §§ 181 a und 181 b des Bundesbeamtengesetzes zustehende günstigere Versorgung weiter zu gewähren bleibt, Diese Einfügung stellt lediglich klar, daß eine auf Grund des früheren - d.h. im Berufssoldatenverhältnis erlangten - Dienstgrades gemäß §§ 181 a und ISlb des Bundesbeamtengesetzes zustehende Unfallversorgung weiter zu gewähren ist, und zwar anstelle der Normalversorgung, wenn diese - trotz Anrechnung der reit der Wiederverwendung und trotz Berücksichtigung der während der Wiederverwendung erlangten Beförderungen nach § 31 G 131 - ungünstiger als die Unfallversorgung ist (so schon Urteil des Senats vom 7. Juni 1962 - BVerwG II C 99.60 -).
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