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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.03.1973 - II CB 9.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,3449
BVerwG, 15.03.1973 - II CB 9.73 (https://dejure.org/1973,3449)
BVerwG, Entscheidung vom 15.03.1973 - II CB 9.73 (https://dejure.org/1973,3449)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 1973 - II CB 9.73 (https://dejure.org/1973,3449)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nachträgliches "Auffinden" einer die Personalakte ergänzenden Urkunde im Sinne des § 580 Nr. 7 b Zivilprozessordnung (ZPO) - Geltendmachung von Verfahrensrügen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.10.1970 - II C 36.66

    Umfang des Einsichtsrechts des Beamten - Erlöschen des Einsichtsrechts bei …

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1973 - II CB 9.73
    Hierzu gehört u.a. das Beschwerdevorbringen, dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. Juni 1961 und dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. April 1963 liege eine wesentlich veränderte und unvollständige "Personalurkunde" (gemeint ist damit offenbar die Personalakte des Klägers im materiellen Sinne, vgl. zu diesem Begriff BVerwGE 36, 134 [BVerwG 15.10.1970 - II C 36/66] [137, 138]) zugrunde, die zudem Beleidigungen des Klägers enthalte.
  • BVerwG, 27.10.1970 - II C 50.68

    Erhöhung eines Unterhaltsbetrages - Zahlung einer Unterhaltsrente

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1973 - II CB 9.73
    Ein Mangel im Sinne des § 133 Nr. 5 VwGO liegt nur dann vor, wenn die das angefochtene Urteil tragende Begründung Lücken aufweist; denn die Gerichte sind grundsätzlich nur gehalten, die Gründe anzugeben, von denen ihre Entscheidung getragen wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO, u.a. Urteil vom 27. Oktober 1970 - BVerwG II C 50.68 - [DÖD 1971, 52]).
  • BVerwG, 28.06.1973 - VI C 40.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Fehlen einer ordnungsgemäßen …

    Sollte die Rüge sich möglicherweise auf eine insoweit fehlende Begründung des angefochtenen Urteils (vgl. § 133 Nr. 5, § 138 Nr, 6 VwGO) beziehen, wäre ihr entgegenzuhalten, daß das Verwaltungsgericht nicht verpflichtet war, sich mit jedem einzelnen Punkt des Vorbringens des Klägers auseinanderzusetzen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Urteil vom 30. April 1969 - BVerwG VI C 72.65 - und Beschluß vom 15. März 1973 - BVerwG II CB 9.73 - mit Nachweisen).
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