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Rechtsprechung
   BFH, 01.06.1994 - II R 124/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3828
BFH, 01.06.1994 - II R 124/90 (https://dejure.org/1994,3828)
BFH, Entscheidung vom 01.06.1994 - II R 124/90 (https://dejure.org/1994,3828)
BFH, Entscheidung vom 01. Juni 1994 - II R 124/90 (https://dejure.org/1994,3828)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 08.05.1985 - I R 108/81

    Revision - Revisionsbegründung - Abweichung von der Rechtsprechung des BFH - Rüge …

    Auszug aus BFH, 01.06.1994 - II R 124/90
    Dies folgt aus dem Sinn und Zweck des § 120 Abs. 2 FGO, das Revisionsgericht zu entlasten und den Revisionskläger zu zwingen, Inhalt, Umfang und Zweck des Revisionsangriffs von vornherein klarzustellen (vgl. Urteil vom 8. Mai 1985 I R 108/81, BFHE 144, 40, BStBl II 1985, 523).
  • BFH, 28.01.1971 - V R 80/67

    Ordnungsgemäße Revisionsbegründung - Mindestanforderungen - Rechtsmittelführer - …

    Auszug aus BFH, 01.06.1994 - II R 124/90
    Hierzu bedarf es zumindest einer kurzen Auseinandersetzung mit den Gründen des FG-Urteils, die aus sich selbst erkennen läßt, daß der Revisionskläger die Begründung des angefochtenen Urteils und sein eigenes bisheriges Vorbringen überprüft hat (vgl. BFH-Urteil vom 28. Januar 1971 V R 80/67, BFHE 101, 356, BStBl II 1971, 331).
  • BFH, 16.03.2000 - III R 21/99

    Investitionszulage bei Betriebsaufspaltung

    Hierzu bedarf es zumindest einer kurzen Auseinandersetzung mit den Gründen des FG-Urteils, die aus sich selbst erkennen lässt, dass der Revisionskläger die Begründung des angefochtenen Urteils und sein eigenes bisheriges Vorbringen überprüft hat; der Revisionskläger muss insoweit im Einzelnen dartun, welche Ausführungen der Vorinstanz aus welchen Gründen unrichtig sein sollen (…BFH-Beschlüsse vom 27. August 1998 X R 110/96, BFH/NV 1999, 336;… vom 15. Mai 1996 X R 119/94, BFH/NV 1996, 893; vom 1. Juni 1994 II R 124/90, BFH/NV 1995, 128, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 25.06.2003 - X R 66/00

    Revisionsbegründung, Anforderungen

    In jedem Fall muss aber eindeutig erkennbar sein, welche Norm der Revisionskläger für verletzt hält (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Juni 1994 II R 124/90, BFH/NV 1995, 128).
  • BFH, 20.01.1998 - VII R 57/97

    Besitz des Klägers an den Zigaretten als Voraussetzung für dessen …

    Von den genannten Anforderungen an die Revisionsbegründung kann jedoch abgesehen werden, wenn aus den Ausführungen sonst eindeutig zu entnehmen ist, welche Normen der Revisionskläger für verletzt hält (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 1. Juni 1994 II R 124/90, BFH/NV 1995, 128;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 120 Rz. 31).
  • BFH, 04.03.1997 - IX R 81/95

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Die Revisionsbegründung muß erkennen lassen, daß der Revisionskläger sich mit dem Rechtsstandpunkt des FG auseinandergesetzt hat (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 13. Oktober 1994 IV R 70/93, BFH/NV 1995, 529, und BFH-Beschluß vom 1. Juni 1994 II R 124/90, BFH/NV 1995, 128).

    Falls -- wie hier -- keine zulässigen und begründeten Verfahrensrügen erhoben werden, hat die Revisionsbegründung die vom FG festgestellten und damit das Revisionsgericht bindenden Tatsachen (§ 118 Abs. 2 FGO) zugrunde zu legen (vgl. BFH in BFH/NV 1995, 128;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 120 Anm. 33; Tipke/Kruse, Abgabenordnung- Finanzgerichtsordnung, § 120 FGO Tz. 52, 54).

  • BFH, 06.10.1998 - VII R 20/98

    Zollschuldner

    Von den genannten Anforderungen an die Revisionsbegründung kann jedoch abgesehen werden, wenn aus den Ausführungen sonst eindeutig zu entnehmen ist, welche Normen der Revisionskläger für verletzt hält (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH--, vom 1. Juni 1994 II R 124/90, BFH/NV 1995, 128;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 120 Rz. 31).
  • BFH, 24.10.2001 - II R 58/99

    Lebensversicherung - Erbschaftssteuer - Versicherungsprämie - Nichteheliche …

    Hierzu bedarf es zumindest einer kurzen Auseinandersetzung mit den Gründen des FG-Urteils, die aus sich selbst erkennen lässt, dass der Revisionskläger die Begründung des angefochtenen Urteils und sein eigenes bisheriges Vorbringen überprüft hat (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Juni 1994 II R 124/90, BFH/NV 1995, 128, m.w.N.).
  • BFH, 16.12.1998 - II R 50/96

    Voraussetzungen einer verbindlichen Auskunft

    Damit ist erkennbar klargestellt, auf welchem Rechtsverstoß das FG-Urteil nach Auffassung des FA beruht (vgl. Senatsbeschluß vom 1. Juni 1994 II R 124/90, BFH/NV 1995, 128).
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