Rechtsprechung
| BFH, 08.06.1988 - II R 14/85 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
FGO § 58 Abs. 2; BGB §§ 2212, 2213
- Wolters Kluwer
Testamentsvollstreckung - Steuerbescheid an Erben - Anfechtung durch Erben - Berechtigung zu Klageantrag - Zustimmung zur Prozeßführung - Zustimmung eines Testamentsvollstreckers - Bevollmächtigter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 153, 504
- BB 1988, 2024
- BB 1989, 349
- BStBl II 1988, 946
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BFH, 12.03.1980 - II R 28/77
Kommanditanteil - Gesellschaftsteuerzweck - Stuttgarter Verfahren - …
Auszug aus BFH, 08.06.1988 - II R 14/85
Da die Regeln für die Anwendung des sog. Stuttgarter Verfahrens keine Rechtsregeln sind, hätte das FG die konkreten Grundlagen für die gesamte Schätzung des gemeinen Wertes offenlegen und sich eine nachprüfbare eigene Meinung über den Wert der Aktien bilden müssen (vgl. die Senatsurteile vom 7. Dezember 1977 II R 164/72 , BFHE 124, 356, BStBl II 1978, 323, und vom 12. März 1980 II R 28/77 , BFHE 130, 198, BStBl II 1980, 405). - BFH, 07.12.1977 - II R 164/72
Schätzung des Wertes nicht notierter Anteile - Streit über Schätzung - …
Auszug aus BFH, 08.06.1988 - II R 14/85
Da die Regeln für die Anwendung des sog. Stuttgarter Verfahrens keine Rechtsregeln sind, hätte das FG die konkreten Grundlagen für die gesamte Schätzung des gemeinen Wertes offenlegen und sich eine nachprüfbare eigene Meinung über den Wert der Aktien bilden müssen (vgl. die Senatsurteile vom 7. Dezember 1977 II R 164/72 , BFHE 124, 356, BStBl II 1978, 323, und vom 12. März 1980 II R 28/77 , BFHE 130, 198, BStBl II 1980, 405). - BFH, 02.10.1985 - II R 214/82
Fiktive Körperschaftsteuer ist bei der Bewertung von Anteilen an einer …
Auszug aus BFH, 08.06.1988 - II R 14/85
In diesem Zusammenhang wird auch noch auf das Senatsurteil vom 2. Oktober 1985 II R 214/82 (BFHE 145, 90, BStBl II 1986, 47) verwiesen, das vom FG bei seiner Entscheidung noch nicht beachtet werden konnte.
- FG Hamburg, 28.04.2026 - 3 K 153/23
Kostenrecht: Verfahrenskosten bei Rücknahme einer Bedarfswertanforderung - …
Da die Erbengemeinschaft nicht rechtsfähig ist, kommen jedoch nur die drei Erben als Kläger in Betracht (vgl. etwa BFH, Urteil vom 8. Juni 1988, II R 14/85, BFHE 153, 504, juris, Rn. 9).Nichts anderes folgt aus der Regelung in § 58 Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), da die Erbengemeinschaft nicht als solche der Erbschaftsteuer unterliegt (BFH, Urteil vom 8. Juni 1988, II R 14/85, BFHE 153, 504, juris, Rn. 9).
- VGH Hessen, 05.12.1990 - 5 UE 3061/87
Zur Klagebefugnis des Testamentsvollstreckers gegen Erschließungsbeitragsbescheid
Soweit es nach § 2213 BGB iVm § 45 Abs. 2 AO 1977 möglich ist, Steuerschulden, die an einen Nachlaßgegenstand anknüpfen durch einen an den Testamentsvollstrecker gerichteten Steuerbescheid geltend zu machen (so BFH, Urteil vom 30.09.1987 - II R 42/84 - BFHE 151, 460 = BStBl II 1988, 120 und Urteil vom 08.06.1988 - II R 14/85 - BFHE 153, 504 = BStBl II 1988, 946) kann diese Regelung bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen keine entsprechende Anwendung finden, denn die mit dem Zugang des Erschließungsbeitragsbescheides verbundene materiell-rechtliche Wirkung gemäß § 134 Abs. 1 S 1 BBauG/BauGB - Entstehung der persönlichen Beitragspflicht in der Person des Grundstückseigentümers im Zeitpunkt des Zugangs - erfordert es, den Beitragsbescheid an den Grundstückseigentümer selbst zu richten.Steuerschulden, die in der Person des Erblassers entstanden und im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Erben übergegangen sind, können zwar nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs gem. § 2213 BGB in Verbindung mit § 45 Abs. 2 AO 1977 auch durch einen an den Testamentsvollstrecker gerichteten Steuerbescheid geltend gemacht werden (so BFH, Urteil vom 30. September 1987 - II R 42/84 - BFHE 151, 460 = BStBl. II 1988, 120 und Urteil vom B. Juni 1988 - II R 14/85 - BFHE 153, 504 = BStBl. II 1988, 946; anders früher, vgl. Urteil vom 16. Dezember 1977 - III R 35/77 - NJW 1978, 1456;… vgl. dazu auch Tipke-Kruse, a.a.O., § 45 Tz 9, sowie Klein-Orlopp, Kommentar zur Abgabenordnung, § 45 Anm. 3 b).
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