Rechtsprechung
| BFH, 09.11.1994 - II R 37/91 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; BewG 1965 § 22 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Aufhebung des Wertfortschreibungsbescheids
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 175 AO
Abgabenordnung; Aufhebung des Wertfortschreibungsbescheids bei Änderung des vorausgegangenen Einheitswertbescheids
Papierfundstellen
- BFHE 176, 215
- BB 1995, 138
- BB 1995, 55
- BB 1995, 555
- DB 1995, 305
- BStBl II 1995, 93
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BFH, 26.10.1988 - II R 55/86
Nachträgliches Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO nur bei Änderung …
Auszug aus BFH, 09.11.1994 - II R 37/91
Das FA konnte diesen Sachverhalt - anders als in dem der Senatsentscheidung vom 26. Oktober 1988 II R 55/86 (BFHE 154, 493, BStBl II 1989, 75) zugrundeliegenden Fall - auch noch nicht bei der Wertfortschreibung auf den 1. Januar 1985 berücksichtigen.
- BFH, 12.07.2017 - II R 45/15
Änderung der Schenkungsteuerfestsetzung für den Vorerwerb kein rückwirkendes …
Der BFH hat z.B. in seinem Urteil vom 9. November 1994 II R 37/91 (BFHE 176, 215, BStBl II 1995, 93), in welchem es um die Frage ging, ob die für die Wertfortschreibung auf einen späteren Zeitpunkt nach § 22 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes in der damaligen Fassung erforderliche Wertgrenze erreicht war, entschieden, dass ein Wertfortschreibungsbescheid nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO aufzuheben ist, wenn der diesem Bescheid vorangegangene Einheitswertbescheid nachträglich geändert wird und hierdurch die für die Wertfortschreibung auf einen späteren Stichtag erforderlichen Wertgrenzen nicht mehr erreicht werden. - BFH, 19.02.2009 - II R 8/06
Einheitsbewertung des Betriebsvermögens bei atypisch stiller Gesellschaft - Kein …
Bei dem Bescheid über die Feststellung des Einheitswerts einerseits und dem Bescheid über die Zurechnung dieses Einheitswerts andererseits handelt es sich um zwei verschiedene Verwaltungsakte, die zueinander im Verhältnis Grundlagenbescheid (§ 171 Abs. 10 Satz 1 AO) zu Folgebescheid (§ 182 Abs. 1 Satz 1 AO) stehen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. November 1994 II R 37/91, BFHE 176, 215, BStBl II 1995, 93;… BFH-Beschluss vom 31. Januar 2006 II B 17/05, BFH/NV 2006, 910). - BFH, 19.02.2009 - II R 9/06
Einheitsbewertung des Betriebsvermögens bei atypisch stiller Gesellschaft - Kein …
Bei dem Bescheid über die Feststellung des Einheitswerts einerseits und dem Bescheid über die Zurechnung dieses Einheitswerts andererseits handelt es sich um zwei verschiedene Verwaltungsakte, die zueinander im Verhältnis Grundlagenbescheid (§ 171 Abs. 10 Satz 1 AO) zu Folgebescheid (§ 182 Abs. 1 Satz 1 AO) stehen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. November 1994 II R 37/91, BFHE 176, 215, BStBl II 1995, 93;… BFH-Beschluss vom 31. Januar 2006 II B 17/05, BFH/NV 2006, 910). - FG Schleswig-Holstein, 27.09.2011 - 3 K 74/07
Nichtigkeit eines Änderungsbescheids einer Grunderwerbsteuer-Festsetzung
Rn. 62 Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn das Ergebnis einer Einzelfallregelung, deren Grund in einer geänderten rechtlichen Auffassung liegen kann, ausnahmsweise Element des gesetzlichen Tatbestandes ist (vgl. BFH-Urteil vom 9. November 1994 II R 37/91, BFHE 176, 215, BStBl II 1995, 93).
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