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Rechtsprechung
   BFH, 07.11.2000 - II R 45/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3280
BFH, 07.11.2000 - II R 45/99 (https://dejure.org/2000,3280)
BFH, Entscheidung vom 07.11.2000 - II R 45/99 (https://dejure.org/2000,3280)
BFH, Entscheidung vom 07. November 2000 - II R 45/99 (https://dejure.org/2000,3280)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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  • lexetius.com
  • Judicialis

    BewG § 76 Abs. 3 Nr. 1; ; BewG § 76 Abs. 1; ; BewG § 27; ; BewG § 76 Abs. 2 Satz 1; ; BewG § 76 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 118 Abs. 2

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bewertung als Einfamilienhaus - Bewertung im Sachwertverfahren - Herstellungskosten - Einheitswertbescheid - Wertfortschreibung - Sachwertverfahren - Berichtigter Einheitswertbescheid - Besondere Hausausstattung - Bewertung nach Ertragswertverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BewG § 76 Abs. 3 Nr. 1
    EFH; Ertragswert- oder Sachwertverfahren?

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    BewG § 76 Abs 3 Nr 1
    Einfamilienhaus; Einheitswert; Ertragswertverfahren; Grundvermögen; Sachwertverfahren; Schwimmbad

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 21.10.1987 - II R 26/87

    Die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Bewertung eines Zweifamilienhauses …

    Auszug aus BFH, 07.11.2000 - II R 45/99
    Dies ist eine Frage der Wertverhältnisse, deren Beantwortung unter dem Gebot der Maßgeblichkeit der Verhältnisse im Hauptfeststellungszeitpunkt (1. Januar 1964) des § 27 BewG steht (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21. Oktober 1987 II R 26/87, BFHE 151, 88, BStBl II 1987, 841).
  • FG Baden-Württemberg, 11.03.2004 - 8 K 460/98

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung einer Wertminderung nach § 86 BewG …

    Rn. 12 Dem Urteil des BFH vom 7. November 2000 II R 45/99 (BFH/NV 2001, 583) sei darüber hinaus zu entnehmen, dass auch im Fall der Kl die Voraussetzungen des § 76 Abs. 3 Satz 1 BewG nicht vorlägen, nachdem bei ähnlichen Ausstattungsmerkmalen wie in dem Urteilsfall der Raummeterpreis mit DM 184/qm anzusetzen sei.

    Soweit sich die Kl auf das BFH-Urteil vom 7. November 2000 II R 45/99 (BFH/NV 2001, 583) bezogen hätten, sei die Ausstattung des Einfamilienhauses der Kl in vieler Hinsicht mit dem dortigen Urteilsfall zwar vergleichbar (Schwimmbecken mit 28 qm Wasseroberfläche, Isolierverglasung, teilweise Natursteinplatten, Echtholztüren), zum Teil wiesen die Ausstattungsmerkmale jedoch ein höheres Niveau auf, wie z.B. Edelholztüren (Teak) anstelle von Echtholztüren, teilweise Fenster in großer Ausführung über 4 qm, zwei offene Kamine, Sauna, verschiedene Heizsysteme einschließlich eines Kachelofens und einer Natursteintreppe im UG.

    Da das Objekt in dem vom BFH im Urteil vom 7. November 2000 II R 45/99 (…a.a.O.) entschiedenen Fall lediglich eine Wohnfläche von 191 qm aufgewiesen habe, könnten die Kl sich auf diese Entscheidung nicht berufen.

  • FG Berlin-Brandenburg, 28.04.2010 - 3 K 2015/04

    Bewertung eines Mietwohngrundstücks im Sachwertverfahren

    Rn. 48 Ergänzend weist der Kläger des Weiteren darauf hin, dass er grundsätzlich an seiner Auffassung festhalte, dass das Grundstück im Ertragswertverfahren zu bewerten sei; dies werde in einer weiteren Entscheidung des BFH vom 7. November 2000 (II R 45/99, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2001, 583) bestätigt.

    Rn. 59 Auch aus dem weiteren vom Kläger zitierten BFH-Urteil (vom 7. November 2000, II R 45/99, BFH/NV 2001, 583) lässt sich nicht folgern, dass im Streitfall eine Bewertung im Ertragswertverfahren zu erfolgen hätte.

    Während Einfamilienhäuser mit Schwimmbad und Kamin in der Größe und der Ausführungsart, wie sie der BFH-Entscheidung vom 7. November 2000 (a.a.O.) zugrunde lagen, auch zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.1964 bereits in größerer Anzahl auch in … vorhanden waren, ist das vorliegend zu bewertende Grundstück - zumal als Mietwohngrundstück - nach den Erkenntnissen des Gerichts in dieser Form einmalig und daher mit keinem anderen Grundstück im Land … vergleichbar.

  • BFH, 11.01.2006 - II R 12/04

    Abgrenzung zwischen Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren

    Beide Subsumtionsschritte verlangen jeweils eine Wertung (…BFH-Urteile vom 11. November 1998 II R 17/97, BFH/NV 1999, 593; vom 7. November 2000 II R 45/99, BFH/NV 2001, 583).

    Sie steht --anders als die Klägerin meint-- wegen der vom FG festgestellten besonderen Größe und Gestaltung des Wohnzimmers auch nicht im Widerspruch zu dem Urteil des BFH in BFH/NV 2001, 583, weil in dem dort entschiedenen Fall kein besonderes Gestaltungsmerkmal festgestellt war.

  • BFH, 07.07.2004 - II R 77/01

    GrSt: Erbengemeinschaft als Inhaltsadressat; Sachwertverfahren

    Entscheidend ist, ob aus der Sicht des Hauptfeststellungszeitpunkts das Einfamilienhaus der Klägerin sich i.S. des § 76 Abs. 3 Nr. 1 BewG von den nach § 76 Abs. 1 BewG zu bewertenden Einfamilienhäusern wesentlich unterscheidet (vgl. BFH-Urteile vom 7. November 2000 II R 45/99, BFH/NV 2001, 583, m.w.N.; vom 26. September 1990 II R 146/87, BFHE 162, 364, BStBl II 1991, 57).

    Die vom FG bei der rechtlich gebotenen Gesamtwürdigung (BFH-Urteile in BFH/NV 2001, 583;… vom 11. November 1998 II R 17/97, BFH/NV 1999, 593) gezogene Schlussfolgerung, dass die festgestellten Ausstattungsmerkmale das streitbefangene Gebäude jedenfalls in ihrer Gesamtheit deutlich von der Masse der Einfamilienhäuser abheben und den Wohnwert des Hauses in besonderem Maße erhöhen (vgl. BFH-Urteil vom 27. April 1978 III R 6/77, BFHE 125, 290, BStBl II 1978, 523), ist nach Denkgesetzen und allgemeinen Erfahrungssätzen möglich (vgl. BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726, m.w.N.); mit zulässigen und begründeten Revisionsrügen ist sie nicht angegriffen und daher für das Revisionsgericht bindend (§ 118 Abs. 2 FGO).

  • FG Düsseldorf, 20.11.2003 - 11 K 7093/01

    Einheitsbewertung; Ertragswertverfahren; Hochwertig ausgestattetes EFH; …

    Rn. 15 Mit Urteil vom 07.11.2000 (II R 45/99) hob der Bundesfinanzhof die vorstehende Entscheidung sowie den angefochtenen Einheitswertbescheid vom 20.11.1990 in der Fassung der Einspruchsentscheidung hinsichtlich der Wertfortschreibung auf.

    Rn. 33 Der Einheitswertbescheid vom 07.03.2001 (Wertfortschreibung auf den 01.01.1998) findet seine Rechtsgrundlage in § 110 Abs. 1 FGO, nachdem der Bundesfinanzhof in dem Urteil vom 07.11.2000 (Az II R 45/99) die Verpflichtung des Beklagten ausgesprochen hat, für das Einfamilienhaus der Kläger auf den 01.01.1989 eine Wertfeststellung zu treffen und dabei den Wert im Ertragswertverfahren zu ermitteln.

    Da auf Grund der Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 07.11.2000 (Az. II R 45/99) für das vorliegende Verfahren geklärt ist, dass sich das zu bewertende Objekt nicht auf Grund besonderer Gestaltung oder Ausstattung wesentlich von den im Ertragswertverfahren zu bewertenden Einfamilienhäusern unterscheidet, würde die für einzelne Ausstattungsmerkmale vorgesehene Erhöhung des Mietpreises die vom Mietspiegel als Schätzungsgrundlage vorgezeichnete typisierte Bemessung des Mietzinses durchbrechen.

  • FG Hessen, 10.10.2002 - 3 K 4068/99

    Ertragswert; Sachwert; Schwimmbad; Ausstattungsmerkmal; Siedlungshaus - …

    Das Gericht hat den Rechtsstreit im Einverständnis mit den Beteiligten zeitweise ruhen lassen, um den Ausgang des unter dem Aktenzeichen II R 45/99 bei dem Bundesfinanzhof (BFH) anhängigen Revisionsverfahrens abzuwarten.

    Nach Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 07.11.2000 (BFH/NV 2001, 583 ) hat die Klägerin vorgetragen, dass die Verhältnisse ihres Grundstücks den Verhältnissen des vom BFH entschiedenen Falles vollständig entsprächen und dass aus diesem Grund die Bewertung auch ihres Objektes im Ertragswertverfahren zu erfolgen habe.

    Nach der neueren Rechtsprechung des BFH (BFH/NV 2001, 583 ), der sich das erkennende Gericht anschließt, führt ein im Haus gelegenes Schwimmbad mit einer Wasserfläche von weniger als 28 qm auch bei Vorhandensein weiterer in Abschnitt 16 Abs. 4 BewRGr genannter Merkmale nicht unmittelbar zu einer Bewertung des Objekts im Sachwertverfahren.

  • FG Hessen, 04.08.2004 - 3 K 492/03

    Bewertung eines Zweifamilienhauses mit übergroßer Wohnfläche

    Die Ungleichheit der Behandlung zeige sich insbesondere im Vergleich seines Falles mit dem vom BFH mit Urteil vom 07.11.2000 - II R 45/99 (BFH/NV 2001, 583) - entschiedenen Fall.

    Rn. 22 Auch soweit der Kläger unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 07.11.2000 (BFH/NV 2001, 583) eine Ungleichbehandlung rügt, vermag das Gericht ihm nicht zu folgen.

  • FG München, 21.02.2001 - 4 K 4865/98

    Bewertung eines Einfamilienhauses im Sachwertverfahren

    Mit Schreiben vom 15.02.2001 wiesen die Kläger auf das BFH-Urteil vom 07.11.2000 II R 45/99 (NWB 7/2001, S. 461) hin.

    Die Frage, ob in der Streitsache auch - unabhängig von der Wohnfläche - eine besondere Gestaltung oder Ausstattung im Sinne des § 76 Abs. 3 Bewertungsgesetz ( BewG ) zu bejahen ist (vgl. BFH vom 07.11.2000, II R 45/99 a.a.O.), kann damit offen bleiben; denn die Wohnfläche der Hauptwohnung liegt auch bei Berücksichtigung des Abschlags von 10 v.H. nach § 44 Abs. 3 der II. Berechnungsverordnung über 220 m2.

  • FG München, 21.02.2001 - K 4865/98

    Einfamilienhausbewertung nach dem Sachwertverfahren

    Mit Schreiben vom 15.02.2001 wiesen die Kläger auf das BFH-Urteil vom 07.11.2000 II R 45/99 (NWB 7/2001, S. 461) hin.

    Die Frage, ob in der Streitsache auch - unabhängig von der Wohnfläche - eine besondere Gestaltung oder Ausstattung im Sinne des § 76 Abs. 3 Bewertungsgesetz ( BewG ) zu bejahen ist (vgl. BFH vom 07.11.2000, II R 45/99 a.a.O.), kann damit offen bleiben; denn die Wohnfläche der Hauptwohnung liegt auch bei Berücksichtigung des Abschlags von 10 v H. nach § 44 Abs. 3 der II. Berechnungsverordnung über 220 m2.

  • BFH, 06.02.2002 - II B 45/01

    Rechtsfortbildung; Ertragswert- und Sachwertverfahren

    Dies ergebe sich insbesondere aus dem Urteil des BFH vom 7. November 2000 II R 45/99 (BFH/NV 2001, 583).
  • FG München, 26.07.2006 - 4 K 491/06

    Zur 220 m2-Grenze bei der Bewertung von Ein- und Zweifamilienhäusern im …

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