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Rechtsprechung
   BFH, 20.12.2000 - II R 74/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10813
BFH, 20.12.2000 - II R 74/99 (https://dejure.org/2000,10813)
BFH, Entscheidung vom 20.12.2000 - II R 74/99 (https://dejure.org/2000,10813)
BFH, Entscheidung vom 20. Dezember 2000 - II R 74/99 (https://dejure.org/2000,10813)
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 06.03.1996 - II R 102/93

    Grunderwerbsteuergesetz des Landes Baden-Württemberg nicht mehr revisibel; …

    Auszug aus BFH, 20.12.2000 - II R 74/99
    Dabei muss das Gericht auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung abstellen (BFH-Urteil vom 6. März 1996 II R 102/93, BFHE 180, 178, BStBl II 1996, 396).

    Kann das Revisionsgericht mangels Revisibilität des betreffenden Steuergesetzes dessen Auslegung durch das FG nicht überprüfen, so kann es notwendigerweise auch nicht überprüfen, ob eine sachliche Härte i.S. von § 227 AO 1977 vorliegt (BFH-Urteil in BFHE 180, 178, BStBl II 1996, 396).

  • BFH, 20.02.1991 - II R 63/88

    1. Kein Erlaß von Wechselsteuer bei ersatzweise ausgestellten neuen Wechseln 2. …

    Auszug aus BFH, 20.12.2000 - II R 74/99
    Erlass aus sachlichen Gründen ist zu gewähren, wenn die Besteuerung eines Sachverhalts, der unter einen gesetzlichen Besteuerungstatbestand fällt, im Einzelfall mit Sinn und Zweck des Steuergesetzes nicht vereinbar ist und dadurch ein Überhang des gesetzlichen Tatbestands über die Wertung des Gesetzgebers besteht (ständige Rechtsprechung des BFH; vgl. Senatsurteil vom 20. Februar 1991 II R 63/88, BFHE 164, 114, BStBl II 1991, 541, m.w.N.).
  • BFH, 23.06.1982 - II R 155/80

    Zur Grunderwerbsteuer beim Bauherrenmodell

    Auszug aus BFH, 20.12.2000 - II R 74/99
    Die Behauptung der Klägerin, nur aufgrund der mit dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. Juni 1982 II R 155/80 (BFHE 136, 427, BStBl II 1982, 741) eingeleiteten "Verschärfung der Rechtsprechung" seien vorliegend die Gebäudeherstellungskosten in die grunderwerbsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage einbezogen worden, treffe nicht zu.
  • BFH, 26.04.1995 - II R 6/94

    Das Grunderwerbsteuergesetz NW ist seit 1. Januar 1993 kein revisibles Recht mehr

    Auszug aus BFH, 20.12.2000 - II R 74/99
    Das frühere Grunderwerbsteuergesetz Nordrhein-Westfalen ist seit Aufhebung des § 160 Abs. 2 FGO durch das FGO-Änderungsgesetz (FGOÄndG) vom 21. Dezember 1992 (BGBl I 1992, 2109) ab 1. Januar 1993 kein revisibles Recht mehr, das der Überprüfung durch den BFH nach § 118 Abs. 1 FGO unterliegt (BFH-Urteil vom 26. April 1995 II R 6/94, BFHE 178, 222, BStBl II 1995, 738).
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