Rechtsprechung
| BFH, 02.05.2000 - II S 9/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 142 Abs. 1; ; FGO § 129 Abs. 1; ; FGO § 56 Abs. 1; ; ZPO § 117 Abs. 2; ; ZPO § 117 Abs. 4; ; ZPO § 114; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 1 Satz 1; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 1 Satz 2
- Wolters Kluwer
Vermögensteuer - Berufsunfähigkeitsrente - Prozesskostenhilfe - Wirtschaftliche Verhältnisse - Wiedereinsetzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BFH, 16.01.1996 - III S 3/95
Beiordnung eines Rechtsanwalt als Maßnahme der Prozesskostenhilfe
Auszug aus BFH, 02.05.2000 - II S 9/99
Dazu wäre nämlich erforderlich gewesen, innerhalb der Beschwerdefrist nicht nur den Antrag auf PKH zu stellen, sondern zusätzlich eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der gemäß § 117 Abs. 2 und 4 ZPO erforderlichen Form vorzulegen (vgl. dazu Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Januar 1996 III S 3/95, BFH/NV 1996, 778). - BFH, 01.07.1987 - II S 4/87
Rechtliche Beurteilung eines Prozeßkostenhilfeantrags
Auszug aus BFH, 02.05.2000 - II S 9/99
Da diese Frist bereits verstrichen ist, kann die Beschwerde nur dann Aussicht auf Erfolg i.S. des § 142 Abs. 1 FGO i.V.m. § 114 ZPO haben, wenn damit zu rechnen ist, dass dem Antragsteller wegen unverschuldeter Versäumung der Beschwerdefrist gemäß § 56 Abs. 1 FGO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren sein wird (so Beschluss des Senats vom 1. Juli 1987 II S 4/87, BFH/NV 1988, 262).
- BFH, 12.07.2002 - II S 5/01
PKH; beabsichtigte NZB
Da diese Frist bereits verstrichen ist, kann die Beschwerde nur dann Aussicht auf Erfolg i.S. des § 142 Abs. 1 FGO i.V.m. § 114 ZPO haben, wenn damit zu rechnen ist, dass dem Antragsteller wegen unverschuldeter Versäumung der Beschwerdefrist gemäß § 56 Abs. 1 FGO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren sein wird (…Beschlüsse des Senats vom 1. Juli 1987 II S 4/87, BFH/NV 1988, 262, und vom 2. Mai 2000 II S 9/99, BFH/NV 2000, 782).
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